Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Verkehr: Lkw-Maut wird ausgeweitet - Ausnahmen für Handwerker

Verkehr
29.06.2024

Lkw-Maut wird ausgeweitet - Ausnahmen für Handwerker

Die Lkw-Maut wird ausgeweitet.
Foto: Marc Tirl/dpa-Zentralbild, dpa

Das Nutzungsentgelt für Lastwagen bringt dem Staat Milliardeneinnahmen - künftig noch mehr. Denn die Maut wird am Montag ausgeweitet. Was das bedeutet.

Am Montag wird die Lkw-Maut in Deutschland ausgeweitet. Für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen sind dann auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig, die für den Güterkraftverkehr verwendet werden - für Handwerker gibt es Ausnahmen. Dem Staat bringt die Ausweitung milliardenschwere Mehreinnahmen.

Milliardeneinnahmen durch Lkw-Maut

Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Sie gilt bisher für Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Neu eingeführt wurde auch ein CO2-Aufschlag. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen aus der Lkw-Maut nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 7,4 Mrd. Euro. 

Die Einnahmen aus der Lkw-Maut werden – nach Abzug der Kosten für Erhebung, Kontrolle und Mautharmonisierung – zur Hälfte für die Bundesfernstraßen und die andere Hälfte für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei ganz überwiegend für die Schiene verwendet, so das Ministerium. Die Lkw-Maut ist damit eine wichtige Einnahmequelle des Bundes für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsnetze.

Ausweitung der Lkw-Maut 

Die Änderungen bei der Lkw-Maut gehen auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Jahr 2021 zurück. Darin heißt es unter anderem, der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen solle einbezogen werden. Mehreinnahmen sollten für Mobilität eingesetzt werden.

Die Handwerker-Ausnahme besagt: Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind dann von der Lkw-Maut ausgenommen, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benötigt werden oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat dazu eine Liste der handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht, die unter die Ausnahme fallen. Handwerksfahrzeuge, die unter die Voraussetzungen der Ausnahme genutzt werden, können dem Lkw-Mautbetreiber Toll Collect gemeldet werden.

Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte, von der Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge seien grundsätzlich geschätzt rund 330.000 Fahrzeuge betroffen. Die prognostizierten Mehreinnahmen beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 500 Millionen Euro und in den Folgejahren auf jeweils rund 1,2 Milliarden Euro - einschließlich der Einnahmen aus einem Mautteilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen. Die tatsächlichen Mauteinnahmen hingen maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung ab.

Handwerk für Nachbesserungen

"Es ist erfreulich, dass die Politik beim Thema Lkw-Maut ein Ohr für die Situation der Handwerksbetriebe gehabt hat", sagte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Das Handwerk sei richtigerweise von der Ausweitung weitestgehend ausgenommen worden. "Wichtig und zentral ist, dass keine weiteren zusätzlichen Kosten auf die Betriebe zukommen."

Die mit der Mautausnahme verbundene Bürokratie der Voranmeldung sei sehr überschaubar, so Dittrich. Einige völlig unnötige und belastende Detailregelungen wie die Mautpflicht für Fahrten zur Werkstatt oder eine enge Definition von mautfreier handwerklicher Produktion im Lebensmittelhandwerk seien noch dringend in der Umsetzungspraxis nachzubessern. Der CDU-Abgeordnete Christian Hirte sagte, es müssten deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden.

Wohnmobile

Zu Wohnmobilen heißt es beim ADAC, die meisten seien für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und blieben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei. Keine Mautpflicht gebe es generell für Fahrzeuge, die mit einer Wohneinrichtung - also zum Beispiel Betten und Wohnraum - dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung dienten. Laut ADAC gibt es aber etliche Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, die auf den ersten Blick von außen nicht eindeutig wie ein Wohnmobil aussehen, einige seien auch mit Lkw-Zulassung unterwegs. Zu empfehlen sei daher eine Zulassung als "sonstiges Kfz Wohnmobil".

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.