Sind Ihnen die Nachbarn manchmal zu laut? Dann ist es grundsätzlich am besten, zunächst das Gespräch zu suchen. Denn manch einem ist gar nicht bewusst, wie laut er eigentlich ist und was seine Umgebung davon mitbekommt. Erst wenn das nicht hilft, kann es sinnvoll sein, den Vermieter einzuschalten oder gegebenenfalls gerichtlich gegen unerlaubten Lärm vorzugehen. In manchen Fällen lässt sich sogar eine Mietminderung durchsetzen. Nur wie geht das?
Ganz einfach: Haben Mieterinnen und Mieter einen berechtigten Einwand aufgrund eines Mangels, sollten sie ihren Vermieter schriftlich darüber in Kenntnis setzen, die Beseitigung des Mangels fordern und dem Vermieter auch die Chance einräumen, das zu erledigen. «Die Miete darf aber so lange gemindert werden, wie der Mangel besteht», teilt der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland mit. «Also nicht erst nach einer bestimmten Frist.»
Mieterverbände raten aber eher dazu, die Miete weiterhin in voller Höhe zu bezahlen - mit dem Hinweis, dass das unter Vorbehalt geschieht. Das zu viel gezahlte Geld kann anschließend - nach der Fehlerbehebung - zurückgefordert werden. Der Hintergrund: Mindert jemand zu viel oder zu Unrecht die Miete, droht die Wohnungskündigung wegen Zahlungsrückständen. Das Vorgehen mit der vorbehaltlichen Zahlung beugt dem vor.
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