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EVG-Schlichtung 2023: Ist Bahn-Streik trotzdem möglich?

Bahn-Streik

Bahn-Streik 2023: EVG stimmt Schlichtung zu - Kann trotzdem gestreikt werden?

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    Die von der Deutschen Bahn vorgeschlagene Schlichtung ist von der  Gewerkschaft EVG angenommen worden.
    Die von der Deutschen Bahn vorgeschlagene Schlichtung ist von der Gewerkschaft EVG angenommen worden. Foto: Martin Schutt/Sebastian Gollnow, dpa

    Die Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaft (EVG) hat auf einer Vorstandssitzung am 29. Juni 2023 beschlossen, mit der Deutschen Bahn (DB) Verhandlungen über eine Schlichtung im aktuellen Tarifkonflikt aufzunehmen. Dies teilte die Gewerkschaft am Donnerstagnachmittag mit.

    Man wolle während der Urlaubszeit und den Sommerferien möglichst keine Streiks durchführen, um die Reisenden nicht zu beeinträchtigen, hieß es. Zuvor hatte nach gescheiterten Verhandlungen ein 24-stündiger Warnstreik am kommenden Dienstag (4. Juli) im Raum gestanden und Streiks im Juni und Juli wurden befürchtet. Am Mittwoch (28. Juni) allerdings die Wende: Die Deutsche Bahn schlug eine Schlichtung im festgefahrenen Tarifkonflikt vor. Doch bedeutet das automatisch, dass es in den kommenden Wochen nicht zu Streiks kommen wird? Diese Frage beantworten wir in diesem Artikel.

    Bahn-Streik im Juli 2023: EVG stimmt Schlichtung zu - Kann es trotzdem zu Streiks kommen?

    Dass die EVG das Schlichtungsangebot der Deutschen Bahn angenommen hat, dürfte bei Reisenden zwar für Erleichterung sorgen, dennoch machte die EVG am Donnerstag deutlich, dass sie an der bereits geplanten Urabstimmung festhalten wird. Diese beginnt am kommenden Montag (3. Juli). In der Mitteilung auf der Website der EVG hieß es dazu: "Unsere stimmberechtigten Mitglieder bei der DB AG würden so über das Ergebnis der Schlichtung und damit auch über die Möglichkeit unbefristeter Arbeitskämpfe abstimmen. Überzeugt das Ergebnis nicht, werden unbefristete Streiks die Folge sein", wird EVG-Tarifvorstand Cosima Ingenschay zitiert. Jedes Mitglied könne nun entscheiden, ob das Ergebnis der Schlichtung akzeptabel sei oder nicht. Unbefristete Streiks könnten massive Auswirkungen auf den ÖPNV in Deutschland haben.

    "Wenn sich bei der Urabstimmung 75 Prozent unserer stimmberechtigten Mitglieder dennoch für einen unbefristeten Arbeitskampf aussprechen, werden wir das Schlichtungsergebnis nicht akzeptieren und weiterkämpfen", kündigte Ingenschay an. EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch ergänzte: "Wir sind bereit, mit den Vorbereitungen einer Schlichtung so schnell wie möglich zu beginnen. Sollte das Ergebnis nicht überzeugen, droht ein heißer Herbst, mit massiven Auswirkungen bei Eisenbahn und Bus im Bereich der Deutschen Bahn." Ihre Forderungen in den aktuellen Tarifverhandlungen sah die EVG bislang als nicht erfüllt an.

    Deutsche Bahn: Tarifkonflikt mit EVG geht in Schlichtung über - Zunächst wohl keine Warnstreiks

    Tatsächlich besteht während eines Schlichtungsverfahrens grundsätzlich die Möglichkeit, dass weiterhin gestreikt wird. Die Schlichtung dient dazu einen Kompromiss oder eine Einigung zwischen den beiden Parteien zu finden, ohne dass es zu Streiks kommt. Allerdings ist es letztendlich von den Parteien abhängig, ob sie während des Schlichtungsverfahrens auf Streiks verzichten oder nicht. Laut einem Bericht von t-online seien Warnstreiks derzeit aber erst einmal vom Tisch. Das Portal beruft sich dabei auf Informationen aus Gewerkschaftskreisen. Wie der Bayerische Rundfunk  in Erfahrung brachte, sehe die EVG von Streiks während der Urlaubszeit ab, wenn es tatsächlich zu einer Schlichtung komme. Bis zum Beginn der Schlichtung werde es keine weiteren Warnstreiks geben.

    Wie der BR berichtet, müssen sich beide Parteien nun aber auf eine Schlichtungsvereinbarung einigen. Es ist derzeit also noch unklar, wie die Schlichtung abläuft und in welchem Zeitrahmen sie stattfinden soll.

    Übrigens: Sollte es wirklich zu Streiks kommen, müssen sich Reisende wieder mit den Erstattungsregeln der Deutschen Bahn auseinandersetzen. Sowohl für Verspätungen als auch Zugausfälle gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen.

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