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Tarifstreit: Verhandlungen im öffentlichen Dienst: Schlichtung soll zwei Wochen dauern

Tarifstreit

Verhandlungen im öffentlichen Dienst: Schlichtung soll zwei Wochen dauern

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    Bislang führten die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zu keinem Ergebnis.
    Bislang führten die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zu keinem Ergebnis. Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

    Nachdem die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst gescheitert sind, soll noch vor Ostern die Schlichtung beginnen. Ende der Woche wird das Verfahren beginnen und in den kommenden beiden Wochen durchgeführt werden, hieß es am Montag in Verhandlungskreisen in Berlin. Wo die Schlichtung stattfinden soll, wurde nicht bekannt gegeben. Die Gespräche sollen vertraulich stattfinden. Das soll die Erfolgsaussichten erhöhen.

    Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sollen nach Schlichtung forgesetzt werden

    Eine 24-köpfige Kommission soll nach vorgegeben Regeln eine Lösung finden. Die Vorsitzenden sind der ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt für die Arbeitgeberseite und der ehemalige Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr für die Gewerkschaften, wobei Lühr im Fall eines Stimmenpatts in der Kommission die entscheidende Stimme hat.

    Die Tarifverhandlungen sollen dann nach Ende der Schlichtung am 22. April in Potsdam fortgesetzt werden. Sollten die Verhandlungen endgültig scheitern, könnte es zu flächendeckenden Streiks im öffentlichen Dienst kommen.

    Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: Forderungen von Verdi und dbb

    Bislang konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht auf einen Abschluss für die 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen einigen. Verdi und der Beamtenbund dbb erklärten die Verhandlungen für gescheitert. Daraufhin leiteten Bund und Kommunen die Schlichtung ein.

    Die Gewerkschaften hatten 10,5 Prozent mehr Einkommen gefordert, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat. Laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatten die Arbeitgeber acht Prozent mehr Einkommen und einen Mindestbetrag von 300 Euro geboten. Eine Sprecherin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) teilte einen Tag später allerdings mit, dass die Arbeitgeber in der besagten dritten Verhandlungsrunde gar kein neues Angebot vorgelegt hätten, dass aber eine deutliche Erhöhung und ein Mindestbetrag in vertretbarer Höhe vorstellbar gewesen seien. Hintergrund für die unterschiedlichen Darstellungen dürfte sein, dass der Verhandlungsstand Ausgangspunkt für die Schlichtung sein dürfte. (mit dpa)

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