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Studie zur Grundsteuer: Bayerische Kommunen sind bei der Grundsteuer genügsam

Studie zur Grundsteuer

Bayerische Kommunen sind bei der Grundsteuer genügsam

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    Die Frist für die Grundsteuererklärung ist in Bayern eigentlich schon lange abgelaufen.
    Die Frist für die Grundsteuererklärung ist in Bayern eigentlich schon lange abgelaufen. Foto: Tobias Hase, dpa (Symbol)

    Hausbesitzer und Mieter kommen in Sachen Grundsteuer in Bayern relativ glimpflich davon: Nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) sind die Hebesätze im bundesweiten Vergleich sehr niedrig. Im Durchschnitt aller bayerischen Kommunen sei der Satz von 2021 auf 2022 um lediglich 2,6 Punkte erhöht worden auf 352 Punkte. Nur in Schleswig-Holstein ist er noch etwas günstiger. Am höchsten ist der durchschnittliche Hebesatz demnach in Nordrhein-Westfalen: Er stieg um 13,1 auf 565 Punkte. 

    Immer höhere Grundsteuer-Hebesätze sind bundesweiter Trend

    Der Hebesatz ist jener Faktor, mit dem Städte und Gemeinden die Grundsteuer berechnen. Es liegt im Ermessensspielraum der Kommunen, wie hoch sie diesen Hebesatz ansetzen. Städte mit hohen Schulden verlangen zum Beispiel oft höhere Hebesätze, um Finanzlöcher zu stopfen. Andere setzen sie bewusst niedrig an, um neue Einwohner anzulocken. Grundsätzlich könnte eine Gemeinde den Hebesatz sogar auf 0 Prozent festlegen, maximal möglich sind 1050 Prozent.

    "Wir sehen einen bundesweiten Trend zu immer höheren Grundsteuer-Hebesätzen", sagte EY-Branchenexperte Heinrich Fleischer am Montag. 39 Prozent der Gemeinden hätten einen sehr hohen Grundsteuerhebesatz von 400 oder höher. Die bayerische Gemeinde mit dem niedrigsten Grundsteuer-Hebesatz ist laut EY weiterhin Gundremmingen mit 150 Punkten. Am meisten müssen die Bürger in Gnotzheim, Meinheim und Oberrickelsheim zahlen, wo der Satz bei 650 liegt. Bundesweiter Spitzenreiter bei der Grundsteuerbelastung ist demnach Lorch in Hessen mit 1050 Punkten.

    Eine Hiobsbotschaft für viele Hausbesitzer und Mieter erwartet EY durch die Grundsteuerreform, die die Immobilienwerte neu berechnet und 2025 in Kraft treten soll. Laut Bundesfinanzministerium werden die Städte und Gemeinden ihre neuen Werte bis zum Herbst 2024 festgesetzt haben. Die Sorge vor steigenden Abgaben sei nachvollziehbar, sagte Fleischer.

    In Bayern fehlen Hunderttausende Grundsteuererklärungen

    Unterdessen wartet der Freistaat weiter auf Hunderttausende Grundsteuererklärungen. Dabei war die Frist zweimal verlängert worden. Wer seine Erklärung noch immer nicht abgegeben habe, müsse zunächst trotzdem keine Versäumniszuschläge oder Ähnliches befürchten, da es sich um neues Recht handle, heißt es seitens des Finanzministeriums. Allen Betroffenen werde aber geraten, die Unterlagen schnellstmöglich abzugeben, um eventuelle zukünftige Maßnahmen zu vermeiden.

    Um die Grundsteuererklärung formgerecht auszufüllen, benötigt man laut Elster ein Informationsschreiben des Finanzamts oder den aktuellen Einheitswertbescheid. Darin findet man sein Aktenzeichen und die Lagedaten des Grundbesitzes. Sollte nicht bekannt sein, welches Finanzamt für das Grundstück zuständig ist, findet man das im Einkommensteuerbescheid heraus, zusammen mit Steuernummer und Identifikationsnummer. Die Daten zum Grundstück können noch bis zum 30. November kostenlos aus dem Bayern-Atlas entnommen werden. Wichtig ist auch der Zugriff auf den Bauplan oder eine Flächenberechnung des Grundbesitzes für die Angabe der Gebäudeflächen.

    Bayern wählt für die Reform der Grundsteuer ein Flächenmodell

    In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" ist. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen. 

    Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. (mit dpa)

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