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Streik am Flughafen BER im Januar 2023: Ausfälle heute, Rechte & Hotline für Infos

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Streik am Flughafen BER: Das sollten Sie über Ausfälle und Rechte wissen

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    Am Flughafen BER wird am Mittwoch gestreikt. 35000 Reisende sind von Flugausfällen betroffen.
    Am Flughafen BER wird am Mittwoch gestreikt. 35000 Reisende sind von Flugausfällen betroffen. Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

    Am Mittwoch, 25. Januar 2023, müssen Flugreisende am Berliner Flughafen BER stark sein, denn Verdi hat zu einem Streik aufgerufen. Aus diesem Grund fallen heute voraussichtlich alle Flüge aus. Alle Informationen zu Ausfällen und welche Rechte Sie als Fluggast in Anspruch nehmen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

    Flugausfälle am Flughafen BER durch den Streik heute am 25. Januar 2023

    Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste, der Flughafengesellschaft und der Luftsicherheit am Mittwoch zu einem Streik am Berliner Flughafen BER aufgerufen.

    Voraussichtlich wird der gesamte Flugverkehr von und nach Berlin betroffen sein, da Verdi mit einer großen Streikbeteiligung rechnet. Es kann also zu starken Verzögerungen bis hin zum kompletten Ausfall aller Flüge kommen. Nach Angaben der Flughafengesellschaft waren am Mittwoch eigentlich rund 300 Starts und Landungen geplant. Etwa 35.000 Passagiere sind vom Streik betroffen.

    Ab 8 Uhr versammeln sich die Beschäftigten auf dem Willy-Brand-Platz. Vor dem Terminalgebäude findet dann von 10 bis etwa 11.30 Uhr eine Kundgebung statt. Verdi rechnet mit bis zu 1500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

    Die Gewerkschaft hat zu dem Streik aufgerufen, da in den laufenden Tarifrunden bislang keine Lösung gefunden wurden. Die Flughafengesellschaft bittet alle Reisenden, sich bei der jeweiligen Airline darum zu kümmern, wie sie ihren Flug umbuchen können oder ob es alternative Reisemöglichkeiten gibt.

    Welche Rechte haben Reisende bei einem Flugausfall?

    Reisende, deren Flug ausfällt, steht in den meisten Fällen eine Entschädigung zu. Das Portal Flightright berichtet: "Bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder starken Verspätungen haben Passagiere und Passagierinnen laut europaweit geltender Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro."

    Zudem stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Flugreisenden und urteilte, dass eine Entschädigung gezahlt werden müsse, wenn sich Flüge wegen Streiks verspäten oder ganz ausfallen.

    Das Problem allerdings ist, dass dieser Anspruch nur gilt, wenn eine Airline für den Streik verantwortlich ist, also das Personal der Fluggesellschaft streikt. Das war vergangenes Jahr im Juli bei der Lufthansa der Fall.

    Streiks, wie jetzt beim BER, bei dem Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste, der Flughafengesellschaft und der Luftsicherheit streiken, fallen nicht darunter. Die Airlines haben auf diese sogenannten "betriebsfremden Streiks" keinen Einfluss und sind daher auch für die Behebung entstandener Schäden nicht in der Pflicht.

    Auch wenn die Fluggesellschaften am Mittwoch nicht für die Streiks verantwortlich sind, zeigen sich manche kulant und bieten eventuell eine Erstattung oder einen Ersatzflug an. Wer die Flüge direkt bei der Airline gebucht hat, sollte sich direkt mit ihnen in Verbindung setzen. Wer sich für eine Pauschalreise entschieden hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Der Rechtsdienstleister Flightright empfiehlt, dass sich die Passagiere den Grund für die Verspätung oder den Ausfall des Fluges schriftlich geben lassen. Zudem ist es möglich, sich bei der Airline zu erkundigen, welche Ersatztransporte möglich sind.

    In jedem Fall sollten alle Belege für die Kosten aufgehoben werden, die wegen der Verspätung oder der Annullierung des Fluges entstanden sind. Darunter fallen zum Beispiel Essen und Getränke, Bahntickets, Hotelübernachtungen und Mietwagen.

    Hotline für Infos zu Flugausfällen am Flughafen BER

    Informationen können auch unter der Hotline 030 6091 6091 0 der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg eingeholt werden.

    Wie kann ich meine Rechte durchsetzen, wenn der Flug Verspätung hat oder annulliert wurde?

    Möglich ist, sich entweder selbst an die Airline zu wenden oder die Ansprüche durch Online-Portale überprüfen zu lassen. Dazu zählen beispielsweise Flightright, die Verbraucherzentrale und Finanztip. Die sogenannten Fluggast-Rechner geben Reisenden einen Überblick.

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