Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Steuern: Fiskus hat Rentner im Visier

Steuern

Fiskus hat Rentner im Visier

    • |
    Fiskus hat Rentner im Visier
    Fiskus hat Rentner im Visier

    Bayerns Finanzämter rücken Rentnern auf die Pelle, gezielt den besser betuchten. Rund 70 000 Senioren haben in den vergangenen Monaten „blaue Briefe“ bekommen, teilt das Landesamt für Steuern auf Nachfrage mit. Sie werden aufgefordert, Steuererklärungen abzugeben, zum Teil für Jahre rückwirkend. Nicht allen Angeschriebenen drohen nun Nachzahlungen, wissen Experten. Ungeachtet dessen sind vor allem hochbetagte Senioren nicht selten geschockt.

    Selbst nach verdientem Ruhestand lässt das Finanzamt nicht locker

    Betroffene fragen sich, wie es sein kann, dass das Finanzamt im wohlverdienten Ruhestand plötzlich erneut auf der Matte steht. Die Diskussion um Bayern-Boss Uli Hoeneß tut ein Übriges: Zahlreiche Senioren sehen sich zu Unrecht als Steuersünder verdächtigt.

    Der Gesetzgeber hatte 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz die Besteuerung der Renteneinkünfte aus gesetzlichen Versicherungen neu geregelt. Seitdem wird das System schrittweise auf das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Das heißt: Renten und Beamtenpensionen werden besteuert und bei jedem neuen Rentnerjahrgang greift der Fiskus mehr ab. Wer von 2040 an in

    In den Rentenbescheiden wird auf die Rechtslage hingewiesen, seit Jahren gibt es Broschüren der Rentenversicherungsträger. Doch noch immer hält sich bei Rentnern der Irrglaube, dass nur dann eine Steuererklärung abzugeben ist, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

    In den Jahren nach der Reform hatten Rentner weitgehend Ruhe vor dem Fiskus. Inzwischen sind die Finanzämter aber in der Lage, mithilfe der persönlichen Steueridentifikationsnummer Daten im großen Stil zusammenzufügen und gezielt nach Säumigen zu fahnden.

    Nicht jeder Ruheständler muss tatsächlich zahlen

    Das bedeutet nicht, dass alle Angeschriebenen Steuern nachzahlen müssen, sagt Gerd Müller, Leiter der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins, kurz Lohi, in Würzburg. Denn trotz Steuererklärung müssen viele ältere Menschen am Ende keine Steuern zahlen. Einmal gibt es den Grundfreibetrag: im Steuerjahr 2012 8004 Euro für Ledige und 16 008 Euro für Eheleute. Und dann können Rentner einiges absetzen, den Eigenanteil zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beispielsweise. Auch die Kosten für Pflege und Medikamente und für Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung können geltend gemacht werden, ferner Kosten für Haushaltshilfen und Handwerker.

    Mit solchen Posten können Rentner unter Umständen einen Teil der Lohnsteuer zurückholen, darauf weist Rentenberater Siegbert Hümmer aus Waldbüttelbrunn im Kreis Würzburg hin. Voraussetzung ist natürlich eine Steuererklärung. Kleinrentner haben also nichts zu befürchten.

    Kritisch kann es allerdings bei Nebeneinkünften werden. Wer Witwenrente bezieht oder Mieteinnahmen hat, rutscht schnell in die Steuerpflicht. Und weil die Finanzämter grundsätzlich ab 2005 veranlagen, kann sich eine Nachzahlung im Einzelfall auf tausende Euro summieren, ganz abgesehen von einer möglichen Strafanzeige.

    Steuermaterie ist zu kompliziert

    Ehrlichkeit kostet Zeit und Nerven – die Steuermaterie ist schon für Jüngere verflixt kompliziert. Es ist kein Geheimnis, dass viele Senioren sich nicht bei den Behörden melden, weil sie die Materie Steuer schlicht nicht durchblicken. Gerade ältere Frauen, die noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben, sind überfordert, weil sich ihr Mann stets darum gekümmert hatte.

    Lohi-Mann Müller fühlt mit denen, die gesetzestreu sein wollen, aber es allein nicht können: „Schwierig wird’s, wenn man im Alter keinen hat, der sich um die Steuer kümmert“, sagt Müller.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden