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Spezi-Prozess: Riegele unterliegt Paulaner in München

Prozess

Riegele unterliegt im Spezi-Streit gegen Paulaner

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    Namensstreit: Das Kultgetränk "Spezi" - einmal von der Großbrauerei Paulaner und einmal von der Augsburger Riegele Brauerei.
    Namensstreit: Das Kultgetränk "Spezi" - einmal von der Großbrauerei Paulaner und einmal von der Augsburger Riegele Brauerei. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    Die Münchner Paulaner-Brauerei darf auch künftig ihre Limo mit dem Namen Spezi vertreiben. Das hat das Landgericht München I am Dienstagnachmittag entschieden. Paulaner hatte eine Feststellungsklage eingereicht, nachdem das Augsburger Brauhaus Riegele, das die Rechte an dem Namen hat, Lizenzgebühren für die Nutzung der Marke verlangt hatte. Dem Verfahren wurde ein Streitwert von zehn Millionen Euro beigemessen. Sebastian Priller-Riegele, der mit seinem Vater Sebastian Priller die Brauerei Riegele leitet, wollte sich zunächst offen halten, ob sein Unternehmen nun in die nächste Instanz geht. "Für uns ist das Urteil nicht nachvollziehbar", sagte er unserer Redaktion nach der Urteilsverkündung.

    Der Streit hat eine lange Vorgeschichte. Der Augsburger Brauerei Riegele hat nach dem Zweiten Weltkrieg ursprünglich ein Exportbier mit dem Namen Spezi gebraut. 1956 ließ man sich die Warenzeichen schützen. Doch als alkoholfreie Getränke immer stärker gefragt waren, kam die Brauerei 1965 mit einem Cola-Mischgetränk auf den Markt. Das heutige Spezi war geboren. Zusammen mit sechs anderen mittelständischen Brauern, die das Getränk in Lizenz abfüllen, hegen und pflegen die Schwaben seitdem die Marke. Mit Neuentwicklungen wie einer zuckerfreien Variante oder einem Spezi mit extra viel Koffein sorgen sie dafür, dass das Produkt erfolgreich bleibt. Und damit Trittbrettfahrer von dieser Leistung nicht profitieren, zieht Riegele notfalls auch gegen Konkurrenten vor Gericht.

    Das Paulaner-Spezi ist ein wichtiger Umsatzbringer

    Einer Brauerei aus Wunsiedel verbot man etwa die Nutzung des Namens "Spatzi" für eine Limonade, weil er dem Original zu nahe kam. Doch nun lief es etwas anders, denn es war die Paulaner Brauerei, die Riegele mit einer Feststellungsklage vor Gericht gebracht hat. Paulaner hat 1974 einen Vertrag mit Riegele geschlossen, um unter dem Namen Spezi eine eigene Limo auf den Markt zu bringen. Die Spezi-Erfinder konnten damit gut leben. Denn die Münchner haben ihr Spezi lange nur in der Gastronomie vertrieben, die im Spezi-Markengetränkeverband zusammengeschlossenen Brauereien setzen ein Vielfaches dieser Menge um. Doch längst haben sich die Verhältnisse umgekehrt.

    Das Paulaner-Spezi gibt es seit einigen Jahren auch im Einzelhandel und inzwischen verkauft Paulaner ein Vielfaches der Menge, die alle anderen Spezi-Abfüller zusammen absetzen. Wie Riegele-Seniorchef Sebastian Priller unserer Redaktion nach der Verhandlung im Juni berichtete, habe man daher seit langem das Gespräch mit Paulaner gesucht, um "einen fairen Ausgleich der Interessen zu finden". Im Spezi-Verbund habe man über die Jahre Millionen für Werbung sowie die Pflege und Verteidigung der Marke ausgegeben, woran Paulaner sich nie habe beteiligen wollen.

    Riegele und Paulaner haben im Spezi-Streit keine Einigung erzielt

    Doch anders als Riegele, wollte Paulaner in der alten Vereinbarung keinen Lizenzvertrag erkennen, sondern nur eine Abgrenzungsvereinbarung. Demnach hätte jeder Partner danach sein eigenes Spezi entwickeln und vertreiben können. Wie es bei der Verhandlung vor Gericht hieß, bot Riegele einen neuen Lizenzvertrag an, bei dem für einen Absatz von 900.000 Hektolitern Paulaner-Spezi jährlich bis zu fünf Millionen Euro fällig geworden wären. Doch Paulaner ging in die Offensive und wollte sich mit der Feststellungklage freie Hand verschaffen.

    "Unser Ziel war nie, Paulaner mit seinem Spezi vom Markt zu vertreiben", betont Riegele Juniorchef Priller-Riegele auch nach dem Urteil. Doch in dem besagten Dokument sei nirgendwo von einer Abgrenzungsvereinbarung die Rede. Dafür heiße es an einer Stelle wörtlich, dass ein Lizenzvertrag geschlossen worden sei. Das Gericht folgte dem nicht. Schon beim ersten Termin Ende Juni neigte es in einer ersten Einschätzung eher der Auffassung von Paulaner zu. Demnach hätten die Münchner ganz legal ihr Spezi aufbauen und vertreiben dürfen. Beide Seiten hatten nach der Verhandlung noch Zeit, eine gütliche Einigung zu finden. Das ist aber nicht gelungen. Paulaner habe nie ein ernst zu nehmendes Angebot gemacht, sagt Priller-Riegele. Deswegen musste nun das Gericht entscheiden.

    Spezi-Streit zwischen Riegele und Paulaner könnte weiter andauern

    Im Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts heißt es jetzt ziemlich deutlich: "Die Klägerin hält die vertraglichen Vereinbarungen unbestritten ein, und Jahrzehnte nach Abschluss der Vereinbarung eingetretene Vertragsreue als Ausfluss des Wunsches der Beklagten, am beachtlichen wirtschaftlichen Erfolg der Klägerin zu partizipieren, stellt keinen wichtigen Grund im Rechtssinne dar." Der Vertrag von 1974 gilt also weiter. Er ist nach Ansicht des Gerichts eindeutig eine Abgrenzungsvereinbarung und gelte unbegrenzt, zumal auch Paulaner viel in den Aufbau des eigenen Produkts investiert habe. Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher kommentierte das Urteil mit den Worten: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist." Selbstverständlich sei man weiterhin für Gespräche mit der Brauerei Riegele offen.

    Nicht unwahrscheinlich ist, dass die Gespräche weiter über die Anwälte geführt werden. "Unsere Rechtsauffassung hat sich nicht geändert, seit Paulaner uns verklagt hat", erklärt Priller-Riegele. Man sei nach wie vor der Meinung, dass es legitim sei, dass die Münchner Großbrauerei sich an den Kosten der Markenpflege beteilige. Daher wolle man die Urteilsbegründung nun in Ruhe prüfen und danach entscheiden, ob man in die nächste Instanz ziehe. "Uns war von vornherein klar, dass dieses Verfahren über mehrere Instanzen gehen könnte", sagt der Augsburger Riegele-Chef.

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