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Soli vor dem Aus? Verfassungsgericht entscheidet bald

Bundeshaushalt

Kippt das Bundesverfassungsgericht den Soli?

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    Könnte das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag kippen?
    Könnte das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag kippen? Foto: Uli Deck, dpa (Archivbild)

    Mit Spannung könnten Steuerzahler, Geldanleger und Unternehmen auf einen Termin am Dienstag in Karlsruhe blicken. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt dann ab 10 Uhr mündlich über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Ein Überblick, was diesen Termin so brisant macht.

    Woher kommt der Solidaritätszuschlag?

    Der Solidaritätszuschlag wurde bereits 1991 eingeführt, zur Finanzierung der Ausgaben Deutschlands für den damaligen Zweiten Golfkrieg. Er galt bis 1992. Im Jahr 1995 griff die Bundesregierung den „Soli“ wieder auf, diesmal ging es um die Finanzierung der deutschen Einheit. Im Jahr 2019 lief der Solidarpakt II zur Finanzierung der Einheit aus. Der damalige SPD-Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz legte damals einen Plan vor, dass der Soli ab 2021 nur noch ungefähr für die oberen zehn Prozent der Einkommen fällig wird. Die übrigen 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind seither ausgenommen.

    Wer zahlt noch den Solidaritätszuschlag?

    Die Zusatz-Steuer wird 2024 für Alleinstehende fällig, wenn sie mehr als 18.130 Euro Lohn- oder Einkommensteuer im Jahr zahlen, bei Ehepaaren sind es 36.260 Euro. Der volle Satz von 5,5 Prozent muss auch nicht sofort beglichen werden, wenn man die Grenzen knackt, es gibt eine Milderungszone. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat berechnet, dass Singles mit 85.000 Euro Bruttojahreseinkommen auf 68 Euro Soli kommen, mit 120.000 Euro Jahreseinkommen sind es 1793 Euro und mit 200.000 Euro Jahreseinkommen 3674 Euro. Fällig wird der Soli allerdings auch auf Kapitalerträge, darauf weist die Stiftung Warentest hin: „Die Banken führen den fälligen Betrag zusammen mit der Abgeltungs­steuer an das Finanz­amt ab, bevor sie Kapital­erträge auszahlen.“ Zudem zahlen auch Unternehmen den Soli: „Gerade für die Unternehmen ist der Solidaritätszuschlag eine starke Belastung“, kritisiert das Institut der Deutschen Wirtschaft. „Mit knapp sieben Milliarden zahlt die Wirtschaft den größten Teil der Summe. Faktisch ist der Soli damit zur verkappten Unternehmenssteuer geworden.“

    Weshalb verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Soli?

    Gegen den Solidaritätszuschlag in seiner heutigen Form hatten 2020 sechs FDP-Abgeordnete geklagt. Sie argumentierten, der Soli sei mit Auslaufen des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 verfassungswidrig geworden. Zudem führe er in seiner heutigen Form zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensbezieher. Die FDP war zum Zeitpunkt der Klage kein Teil der Bundesregierung.

    Weshalb ist die Verhandlung so brisant?

    Das Urteil ist brisant, da die zerbrochene Ampel-Regierung Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro noch fest im Haushaltsentwurf für 2025 eingeplant hatte. Noch schlimmer könnte es kommen, sollte das Bundesverfassungsgericht die Regierung dazu verpflichten, den Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzuzahlen. Dann geht es um 65 Milliarden Euro. Mit dem Bruch der Regierung ist es allerdings unwahrscheinlich, dass heuer noch ein Haushaltsgesetz beschlossen wird. Das Problem erbt die kommende Bundesregierung.

    Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

    Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird am 12. November zwar noch nicht erwartet, es könnte aber in einigen Monaten fallen. Zudem könnten die Richter ihre Tendenz durchscheinen lassen. (mit dpa)

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    2 Kommentare
    Wolfgang Boeldt

    Sicher ist die Abschaffung aber nicht. Obwohl es keine kaiserliche Flotte mehr gibt, existiert die Schaumweinsteuer schon seit etwa 120 Jahren.

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    Peter Zimmermann

    Wobei sich damals nur wenige das Getränk überhaupt leisten konnten. Heute käme das einer Porsche-Steuer gleich.

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