Bayern ist ein Solar-Land. Der Neubau an Solaranlagen hat vergangenes Jahr deutlich zugelegt. Zusätzlichen Schub dürfte dabei geben, dass die Bundesregierung mit dem Jahreswechsel den Bau von Photovoltaikanlagen auf den Hausdächern oder in der Nähe davon deutlich einfacher und attraktiver gemacht hat. Hier ein Überblick über die Änderungen:
Mehrwertsteuer auf den Kauf oder die Erweiterung einer Photovoltaikanlage am Haus fällt weg
Eine wichtige Maßnahme hat die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2022 auf den Weg gebracht, dem der Bundestag am 16. Dezember zugestimmt hat: Demnach muss für neue Photovoltaikanlagen ab dem 1. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer mehr bezahlt werden. „Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie zum Beispiel Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher“, erklärt das Bundesfinanzministerium, das ein Frage-Antwort-Stück zu der Thematik erstellt hat. Mehrwertsteuerfrei ist auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage sowie der Austausch und die Installation defekter Komponenten. Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen seien hingegen nicht begünstigt, heißt es.
Damit sich die Kundinnen und Kunden wirklich Geld sparen, ist es wichtig, dass die Betriebe den Wegfall der Mehrwertsteuer auch weitergeben. „Die Händler und Handwerker sollen die niedrigere Umsatzsteuer grundsätzlich an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sodass Photovoltaikanlagen billiger werden“, fordert deshalb das Ministerium. Die Unternehmen seien hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Zwar sei es schon bisher auch bei privaten Photovoltaikanlagen möglich gewesen, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen, berichtet das bayerische Finanzministerium. Das habe aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich gebracht: Betreiberinnen und Betreiber mussten sich beim Finanzamt als „normale“ Unternehmer registrieren und den selbst verbrauchten oder ins Netz eingespeisten Strom dem Finanzamt laufend melden und versteuern. Dies entfalle nun.
Strom aus der Photovoltaik-Anlage: Keine Einkommensteuer für Erträge aus Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung
Noch eine Änderung macht Photovoltaik attraktiver. Wer Strom aus seiner Photovoltaikanlage ins Netz eingespeist hat, erhält dafür eine Vergütung. Die Erträge aus der Einspeisung und dem Eigenverbrauch sind nun steuerfrei, berichtet die Stiftung Warentest. Dies gelte rückwirkend bereits für das komplette Kalenderjahr 2022 und auch für Altanlagen.
„Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt bei Ein- und Zweifamilienhäusern für alle Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt“, schreibt die Finanztest-Redaktion, die sich in einem Heft umfassend mit dem Thema beschäftigt hat. Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, zum Beispiel Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien, beträgt die Grenze 15 Kilowatt je Wohn- und Gewerbeeinheit. Betreiben die Steuerzahlenden mehrere Anlagen, dürfe die Gesamtleistung nicht über 100 Kilowatt liegen, schreibt Finanztest.
Höhere Vergütung für eingespeisten Strom von Photovoltaik-Anlagen
Für neue Anlagen werden auch die Vergütungssätze für den eingespeisten Strom attraktiver. Sie sind bereits mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 beschlossen worden. Photovoltaikanlagen, die auch der Eigenversorgung dienen, erhalten für den eingespeisten Strom nun bis zu 8,2 Cent pro Kilowattstunde, berichtet die Verbraucherzentrale. „Das sind 25 Prozent mehr als bisher“, hat Finanztest berechnet. Bei Anlagen, die allein der Volleinspeisung ins Netz dienen, werden bis zu 13 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. „Das ist doppelt so viel wie früher.“ Die lange Zeit unattraktive Volleinspeisung ins Netz könne sich so wieder lohnen.
Um in den Genuss der 13 Cent zu kommen, müsse die Anlage aber vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem Netzbetreiber gemeldet werden, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Um auch in den kommenden Jahren zu profitieren, müsse die Anlage zudem jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres abermals an den Netzbetreiber gemeldet werden.
Für Besitzer einer Photovoltaik-Anlage fällt die Drosselung der Einspeisung auf 70 Prozent weg
Noch ein paar Punkte gibt es, in denen der Staat bürokratische Hürden für die Betreiber kleiner und mittlerer Photovoltaikanlagen beseitigt hat. Früher mussten kleinere und mittlere Anlagen die Einspeisung auf 70 Prozent der Nennleistung drosseln oder eine teure Fernsteuerung einbauen, wenn sie Strom ins öffentliche Netz geliefert haben. Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird diese Vorgabe abgeschafft, berichtet die Verbraucherzentrale. Im Oktober 2022 sei durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen worden, dass auch Bestandsanlagen bis sieben Kilowatt Spitzenleistung diese Regelung künftig nicht mehr einhalten müssen.
Wer eine Photovoltaik-Anlage hat, darf sich künftig dazu von der Lohnsteuerhilfe beraten lassen
Auch die Steuerberatung könnte für viele Besitzer einer Solaranlage günstiger werden: Lohnsteuerhilfevereine sollen ihre Mitglieder künftig bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt Spitzenleistung betreiben, berichtet das Finanzministerium.
Die Änderungen machen die Photovoltaik nach Berechungen von Finanztest auch wieder rentabler: "Eine Solaranlage auf dem Dach wird in den meisten Fällen lohnen", schreiben die Fachleute. "Renditen von 3 bis 6 Prozent sind über einen Zeitraum von 20 Jahren auch bei vorsichtiger Kalkulation drin." Auch die gestiegenen Strompreise machen es attraktiver, Strom selbst zu produzieren.
Fachverbände erwarten jetzt eine starke Nachfrage nach Photovoltaikanlagen. Drei Viertel aller privaten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die über ein geeignetes Dach verfügen, liebäugelten mit einer eigenen Solaranlage. Dies ergab eine Umfrage des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Jeder Fünfte plane diese sogar bereits in den kommenden zwölf Monaten. „Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, wir erwarten einen länger anhaltenden Solarboom“, teilte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig mit.
Rein rechnerisch wird die Photovoltaik heuer – 2023 – wohl rund ein Fünftel des Strombedarfs im Freistaat decken, berichtet der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft. Solarstrom werde neben Erdgas 2023 damit zum größten Stromerzeuger in Bayern aufsteigen.