Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Soforthilfe: So kommen Sie an das Geld für Gas und Wärme

Soforthilfe

So kommen Sie an das Geld für Gas und Wärme

    • |
    Mit einer Soforthilfe sollen Haushalte schon im Dezember bei den Gaspreisen entlastet werden.
    Mit einer Soforthilfe sollen Haushalte schon im Dezember bei den Gaspreisen entlastet werden. Foto: Marijan Murat, dpa

    Die Gaspreisbremse kommt – allerdings erst ab März kommenden Jahres. Für 80 Prozent der Verbrauchsmenge aus dem Vorjahr soll der Gaspreis für private Haushalte und kleine Unternehmen mit einem Verbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) pro Jahr bis April 2024 auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt werden. Darauf haben sich der Bund und die Ministerpräsidenten der Länder nun geeinigt. Bei der Fernwärme soll der Preis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegen. "Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt", heißt es ferner in dem beschlossenen Text. Früher geht es nicht, warnen die Versorger, da die nötigen Umstellungen bei der IT und den Prozessen Zeit brauchten.

    Alexander Dobrindt kritisiert Beginn der Gaspreisbremse

    Zeit, die viele Gaskunden nicht haben. Das kritisiert auch Alexander Dobrindt, der Chef der CSU Landesgruppe im Bundestag. Er sagte unserer Redaktion am Donnerstag: "Die Gaspreisbremse braucht es ab Januar, ansonsten kann das für viele Bürger, Mittelstand und Handwerk existenzbedrohend werden. So begrüßenswert, wie die Grundsatzentscheidung zur Energieentlastung ist, so unkonkret sind noch eine ganze Reihe von Hilfen formuliert. Das Wirtschaftsministerium muss jetzt sofort die konkreten Entlastungsgesetze vorlegen, um endlich für Planungssicherheit zu sorgen."

    Für die Industrie soll eine gesonderte Gaspreisbremse schon ab Januar in Kraft treten. Bis April 2024 sollen die Kosten für 70 Prozent des historischen Gasverbrauchs der Unternehmen auf sieben Cent pro Kilowattstunde (netto) reduziert werden. Beim Strom sollen Privathaushalte und kleinere Unternehmen ebenfalls ab Januar entlastet werden. Der Preis soll auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.

    Zur Finanzierung dieser Entlastungen sollen auch Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft werden. Bis Gas- und Strompreisbremse Gesetz sind, soll nun direkt eine "Soforthilfe Dezember" helfen, die vom Kabinett bereits beschlossen ist. Was man dazu wissen muss:

    Wer profitiert von der "Soforthilfe Dezember"?

    Im Fokus der Hilfsmaßnahme stehen private Verbraucher und kleinere Unternehmen deren Verbrauch bei Gas und Wärme je 1,5 Millionen kWh pro Jahr nicht übersteigt. Zudem dürfen sie das Gas nicht für kommerzielle Strom- oder

    Wie bekommt man das Geld?

    Der Staat überweist das Geld nicht direkt an die Endverbraucher. Stattdessen erfolgt die Abrechnung über die Versorgungsunternehmen. Deren Kundinnen und Kunden müssen für Dezember keine Voraus- oder Abschlagszahlung leisten, heißt es in einem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums. Praktisch wird der Versorger bei Kunden, die einen Lastschriftauftrag erteilt haben, den Betrag nicht einziehen. Bei Kunden, die ihre Rechnung mit einem Dauerauftrag überweisen, wird eine Mehrzahlung wohl mit den künftigen Zahlungen verrechnet werden. Wärmeversorger müssen bis zum 31.12. eine entsprechende finanzielle Kompensation an ihre Kunden leisten - entweder über einen Verzicht auf Voraus- oder Abschlagszahlung oder einer Zahlung an die Kunden.

    Müssen Kunden nun selbst aktiv werden?

    Nein, die Abwicklung der Hilfsleistung erfolgt über den Versorger, das bestätigt auch Christian Blümm, Sprecher des Gasgrundversorgers Energie Schwaben: "Wir befinden uns noch in der internen Abstimmung, was die konkrete Abwicklung der Abrechnungen angeht. Aber selbstverständlich geht die Entlastung zu 100 Prozent an unsere Kunden." Auch eine Übermittlung des aktuellen Zählerstandes sei nicht nötig.

    Was gilt für Mieter?

    In vielen Mietwohnungen gibt es keinen gesonderten Gaszähler. Die Abrechnung erfolgt über die Heizkostenabrechnung mit dem Vermieter. Hat der Vermieter die Vorauszahlung noch nicht erhöht, muss er die Entlastung bei der kommenden Betriebskostenabrechnung berücksichtigen. Dadurch verringert sich im kommenden Jahr die zu erwartende Nachzahlung. Wenn die Betriebskostenvorauszahlung in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits erhöht wurde, müssen Mieter den Erhöhungsbetrag im Dezember nicht zahlen. Wurde der Mietvertrag in den letzten neun Monaten neu geschlossen, muss ein Viertel der im Dezember 2022 anfallenden Betriebskosten nicht bezahlt werden.

    Was gilt für Wohneigentümer?

    Für Eigentümergemeinschaften gilt im Prinzip die gleiche Regel wie zwischen Vermieter und Mieter: Die Gemeinschaft hat die Entlastung im Rahmen der Jahresabrechnung an die Wohnungseigentümer weiterzugeben. Wer selbst eine Eigentumswohnung vermietet, muss den Mieter unverzüglich informieren, nachdem die Informationen von der Eigentümergemeinschaft eingegangen sind. Wer Alleineigentümer etwa eines einzelnen Hauses ist, bekommt seine Gasrechnung von seinem Gaslieferanten und über diesen die Soforthilfe.

    Wie bekommen die Versorger ihr Geld vom Staat?

    Das Bundeswirtschaftsministerium geht von rund 1500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen aus, die durch die Erstattung der Soforthilfe an ihre Kunden einen Anspruch gegen den Bund erwerben. Sie müssen die Auszahlung des Geldes über einen berechtigten Dienstleister über ihre Hausbank bei der staatlichen KfW-Bank beantragen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden