Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Schnelle Einigung: 100-Millionen-Zahlung nach Brückeneinsturz in Baltimore

Schnelle Einigung

100-Millionen-Zahlung nach Brückeneinsturz in Baltimore

    • |
    • |
    Die eingestürzte Francis-Scott-Key-Brücke liegt auf dem Containerschiff «Dali» (Archiv). Der Frachter wurde im Mai von der Unfallstelle geschleppt. (Archivbild)
    Die eingestürzte Francis-Scott-Key-Brücke liegt auf dem Containerschiff «Dali» (Archiv). Der Frachter wurde im Mai von der Unfallstelle geschleppt. (Archivbild) Foto: Julia Nikhinson/AP/dpa

    Der Besitzer und der Betreiber des Containerschiffs, das im März eine große Autobahnbrücke in Baltimore zum Einsturz brachte, wollen gut 100 Millionen Dollar als Wiedergutmachung zahlen. Mit der Einigung will das US-Justizministerium seine Klage mit einer Forderung in ähnlicher Größenordnung fallenlassen. Dafür muss der Richter zunächst der Vereinbarung zustimmen.

    Ende März hatte das Containerschiff «Dali» einen Stützpfeiler der mehr als 2,5 Kilometer langen Francis Scott Key Bridge gerammt und die Autobahnbrücke so zum Einsturz gebracht. Sechs Arbeiter, die Reparaturen auf der Brücke ausführten, kamen ums Leben. Das Schiff war wegen eines Stromausfalls manövrierunfähig geworden.

    Das Justizministerium verklagte im September zwei in Singapur ansässige Unternehmen als Besitzer und Betreiber des Schiffs. Die Behörde warf ihnen vor, technische Mängel an der «Dali» - auch um Kosten einzusparen - bewusst ignoriert zu haben, wodurch das Risiko eines Stromausfalls deutlich erhöht worden sei. Nach Mitteilung des Ministeriums wollen sie nun knapp 102 Millionen Dollar zahlen (rund 94 Millionen Euro). Es hatte in der Klage etwas mehr als 103 Millionen Dollar Schadenersatz unter anderem für die Kosten der Räumungsarbeiten gefordert.

    Das Justizministerium betonte zugleich, dass in der Summe nicht die Ausgaben für den Wiederaufbau der Brücke enthalten seien. Sie gehörte dem Bundesstaat Maryland - und dieser versucht in einer eigenen Klage, zumindest einen Teil der Kosten zurückzubekommen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden