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Revision verworfen: Mord-Urteil gegen Wiesbadener Autoraser ist rechtskräftig

Revision verworfen

Mord-Urteil gegen Wiesbadener Autoraser ist rechtskräftig

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    Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Wiesbadener Landgerichts bestätigt (Symbolbild).
    Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Wiesbadener Landgerichts bestätigt (Symbolbild). Foto: Arne Dedert/dpa

    Das Lebenslang-Urteil des Wiesbadener Landgerichts gegen einen Autoraser nach einem tödlichen Unfall vor rund zwei Jahren ist rechtskräftig. Eine Gerichtssprecherin teilte mit, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

    Vor einem Jahr war der damals 25-Jährige zu lebenslanger Haft wegen Mordes verbunden mit einem verbotenen Autorennen verurteilt worden. Laut Landgericht war der Mann im Oktober 2022 mit einem hochmotorisierten Auto mit Tempo 130 in der Wiesbadener Innenstadt über mehrere rote Ampeln gerast - wegen des «Kicks». Erlaubt waren dort maximal 50 Kilometer pro Stunde. Schließlich stieß er auf einer Kreuzung mit seinem Wagen mit einem anderen Auto zusammen. Dessen Fahrer erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen.

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