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Rente: Wie lange muss man arbeiten, um Rente zu bekommen?

Rente

Wie lange muss man arbeiten, um Rente zu bekommen?

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    Rente bekommt man nicht einfach so, sondern muss dafür eine gewisse Anzahl an Jahren gearbeitet haben.
    Rente bekommt man nicht einfach so, sondern muss dafür eine gewisse Anzahl an Jahren gearbeitet haben. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa (Symbolbild)

    Um einmal Rente zu bekommen, muss erst einmal ein Rentenanspruch bestehen. Diesen können Versicherte bekommen, wenn sie die sogenannte Wartezeit erfüllen. Es kommt weiterhin darauf an, auf welche Rentenart man abzielt, denn die Wartezeit fällt unterschiedlich aus. Wie lange Sie arbeiten müssen, um in Rente zu gehen, haben wir für zusammengefasst.

    Wartezeit bei der Rente: Was ist das?

    Bei der Wartezeit handelt es sich um die Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Zeit bemisst sich durch die Anzahl rentenrechtlicher Zeiten, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Besonders ins Gewicht fällt dabei die Zahl der gezahlten Beiträge.

    Wie bereits erwähnt fällt die Wartezeit je nach Rentenart unterschiedlich aus und kann entweder 5 Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre betragen.

    Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Wartezeit nicht in Jahren, sondern in Monaten. Sollte ein Kalendermonat nur teilweise durch rentenrechtliche Zeiten gefüllt sein, zählt er trotzdem als voller Monat.

    Wie lange muss man arbeiten, um Rente zu bekommen?

    Wie viel Wartezeit Versicherte vorweisen müssen, damit sie Anspruch auf die jeweilige Rentenart haben, wird im Folgenden erklärt.

    Rente: Wartezeit von fünf Jahren

    Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre und ist Voraussetzung für

    Die fünf Jahre können durch Beitragszeiten und durch Ersatzzeiten erreicht werden. Zu letzteren zählen beispielsweise Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Manche Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR haben zudem Anspruch auf die SED-Rente.

    Rente: Wartezeit von 20 Jahren

    20 Jahre Wartezeit müssen erfüllt sein, wenn Versicherte die Rente wegen voller Erwerbsminderung in Anspruch nehmen wollen und die volle Erwerbsminderung vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit eintritt und seitdem ununterbrochen besteht, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

    Auch hier müssen die Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet werden.

    Rente: Wartezeit von 25 Jahren

    Die Wartezeit von 25 Jahren muss eine ganz bestimmte Personengruppe erfüllen, die eine spezielle Rente erwartet, und zwar Bergleute. Diese Wartezeit ist Voraussetzung für ...

    • die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und
    • die Rente für Bergleute vom 50. Lebensjahr an.

    Um diese Wartezeit zu erfüllen, werden die Beitragszeiten für eine Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage und knappschaftsbezogene Ersatzzeiten berücksichtigt.

    Rente: Wartezeit von 35 Jahren

    35 Jahre Wartezeit müssen Versicherte vorweisen können, die folgende Versicherungen in Anspruch nehmen wollen:

    Um auf 35 Jahre zu kommen, werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Diese können laut Deutscher Rentenversicherung Folgende sein:

    • Beiträge aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Eventuell auch Monate, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld überwiesen wurde
    • Freiwillige Beiträge, die Versicherte allein, also ohne Arbeitgeber-Anteil, gezahlt haben
    • Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre eines Kindes (je nach Geburtsjahr des Kindes)
    • Monate der häuslichen Pflege (nicht erwerbsmäßig)
    • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
    • Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden hingegen nur anteilig berücksichtigt
    • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
    • Ersatzzeiten (beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
    • Anrechnungszeiten, also Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium
    • Berücksichtigungszeiten, etwa Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist

    Rente: Wartezeit von 45 Jahren

    Wer 45 Jahre Wartezeit vorweisen kann, erfüllt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

    Folgende anrechenbaren Zeiten können laut Deutscher Rentenversicherung dafür verwendet werden:

    • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit
    • Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden hingegen wieder nur anteilig berücksichtigt
    • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Geburtstag
    • Zeiten der Pflege (nicht erwerbsmäßig), Wehrdienstpflicht und Zivildienstpflicht
    • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld)
    • Ersatzzeiten (beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
    • Freiwillige Beiträge (Diese werden allerdings nur mitgezählt, wenn Versicherte mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorweisen können)

    Es gibt allerdings auch Zeiten, die nicht angerechnet werden können. Das sind unter anderem folgende:

    • Pflichtbeiträge (wegen des Bezugs von Bürgergeld oder Arbeitslosenhilfe)
    • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung
    • Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
    • Anrechnungszeiten (Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten, beispielsweise wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium)
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