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Rente: Wartezeit: Wie lange muss man Rentenbeiträge zahlen, um Rente zu bekommen?

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Wartezeit: Wie lange muss man Rentenbeiträge zahlen, um Rente zu bekommen?

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    Damit Versicherte überhaupt Rente beziehen können, müssen Sie eine bestimmte Wartezeit erfüllen.
    Damit Versicherte überhaupt Rente beziehen können, müssen Sie eine bestimmte Wartezeit erfüllen. Foto: Andreas Gebert, dpa (Symbolbild)

    Die Rente ist für viele Menschen im Alter die wichtigste Einkommensquelle. Doch nicht alle bekommen sie auch. Personen, die nie gearbeitet haben, haben zum Beispiel keinen Anspruch darauf. Aber wie lange müssen Versicherte eigentlich Rentenbeiträge zahlen, um Rente zu bekommen? Alle Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.

    Wie lange muss man Rentenbeiträge zahlen, um Rente zu bekommen?

    Grundsätzlich haben nur Menschen einen Anspruch auf Rente, die unter anderem die Wartezeit erfüllt haben. Dabei handelt es sich um eine Mindestversicherungszeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wird zum einen an den rentenrechtlichen Zeiten gemessen, die gesammelt wurden und zum anderen an der Zahl der gezahlten Beiträge, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

    Die Wartezeit variiert je nach Rentenart und kann entweder fünf Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre betragen.

    Die Deutsche Rentenversicherung prüft in jedem Fall, ob die jeweilige Wartezeit erfüllt ist. Dabei wird in Monaten gerechnet. Ein Kalendermonat, in dem nur teilweise rentenrechtliche Zeiten angegeben wurden, zählt als voller Monat.

    Rente: Wartezeit von fünf Jahren

    Es müssen mindestens fünf Jahre Versicherungszeit gesammelt worden sein, damit ein Anspruch auf folgende Renten besteht:

    Neben den Beitragszeiten sind laut Deutscher Rentenversicherung auch Ersatzzeiten auf die Wartezeit von fünf Jahren anzurechnen. Das können zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR sein.

    Rente: Wartezeit von 20 Jahren

    Versicherte müssen 20 Jahre Wartezeit sammeln, um die Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bekommen, wenn die volle Erwerbsminderung vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit eintritt und von da an ununterbrochen besteht. Auch hier müssen neben den Beitragszeiten auch die Ersatzzeiten angerechnet werden.

    Rente: Wartezeit von 25 Jahren

    Die Wartezeit von 25 Jahren ist der Deutschen Rentenversicherung zufolge Voraussetzung für

    • die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
    • die Rente für Bergleute vom 50. Lebensjahr an

    Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten für eine Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage sowie knappschaftsbezogene Ersatzzeiten berücksichtigt.

    Rente: Wartezeit von 35 Jahren

    Versicherte müssen eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen können, um Anspruch auf folgende Renten zu haben:

    Wer bestimmte Krankheiten hat, dem kann ein gewisser Grad an Schwerbehinderung zugesprochen werden. Betroffene können dann früher in Rente.

    Der Deutschen Rentenversicherung zufolge werden auf die Wartezeit von 35 Jahren alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Diese sind neben den bereits erwähnten Beitragszeiten und Ersatzzeiten auch Anrechnungszeiten sowie Berwücksichtigungszeiten. Anrechnungszeiten sind zum Beispiel Zeiten, in denen Versicherte schwanger, krank oder arbeitslos waren. Dazu zählen aber auch Zeiten der Schulausbildung und des Studiums. Berücksichtigungszeiten hingegen sind beispielsweise Kindererziehungszeiten. Das Kind darf allerdings noch keine 10 Jahre alt sein. Die Berücksichtigungszeiten kommen vor allem Hausfrauen zugute, die Anspruch auf Mütterrente haben.

    Übrigens: Wann man genau in Rente gehen kann, hängt neben den Versicherungsjahren auch vom Geburtsjahr ab. Wer 35 Versicherungsjahre gesammelt hat, kann frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen.

    Rente: Wartezeit von 45 Jahren

    Um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen zu können, brauchen Ruheständler eine Wartezeit von 45 Jahren. Auf die Wartezeit sind folgendes anzurechnen:

    • Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
    • Beiträge für Kindererziehung (maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes)
    • Ersatzzeiten
    • Berücksichtigungszeiten

    Übrigens: Nach 40 Jahren Versicherungszeit bekommen Rentner in Deutschland durchschnittlich 1370 Euro Rente pro Monat.

    Zusätzlich können seit dem 01. Juli 2014 unter anderem noch folgende Zeiten angerechnet werden:

    • Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
    • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld (soweit sie Anrechnungszeiten sind)
    • Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen. Allerdings geht das nur, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bestehen.

    Es gibt allerdings auch Zeiten, die auf die Wartezeit von 45 Jahren nicht angerechnet werden können. Das sind der Deutschen Rentenversicherung zufolge:

    • Anrechnungszeiten und Pflichtbeitragszeiten wegen des Bezugs einer Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung in den vergangenen zwei Jahren vor Rentenbeginn. Ausnahme: Der Bezug dieser Entgeltersatzleistung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt.
    • Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn der Versicherte gleichzeitig auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit hat
    • Zeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II

    Übrigens: Um die Rente ranken sich viele Irrtümer und Mythen. Eine davon ist, dass die Rente automatisch kommt. Das ist aber nicht der Fall - die Rente muss beantragt werden. Dazu brauchen Versicherte die Rentenversicherungsnummer.

    Reicht die Rente nicht dafür aus, die Lebenshaltungskosten zu stemmen, können Betroffene unter Umständen die Grundrente erhalten. Sollte das Geld im Alter nicht reichen, können Rentner zudem verschiedene Zuschüsse und bis zu 5000 Euro aus einem Härtefallfonds erhalten. Wer fit ist, kann sogar 100 Euro Zuschuss pro Monat zur Rente erhalten. Damit es erst gar nicht zur Rentenlücke kommt, sollten Konzepte wie die Bürgerrente frühzeitig ins Auge gefasst werden.

    Wichtig zu wissen ist außerdem, dass von der Rente noch Steuern und Abgaben abgehen. Rentner müssen daher eine Steuererklärung abgeben, sonst können Strafen drohen. Mit ein paar Tipps können Rentner dabei auch Geld sparen. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ausrechnen.

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