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Rente: Renten-Tipps: So sparen Rentner bei der Steuererklärung

Rente

Renten-Tipps: So sparen Rentner bei der Steuererklärung

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    Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben und mit ein paar Tipps lässt sich dabei richtig Geld sparen.
    Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben und mit ein paar Tipps lässt sich dabei richtig Geld sparen. Foto: Lino Mirgeler, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    Die Steuererklärung ist oft eine lästige Angelegenheit, kann aber viel Geld bringen. Nicht nur erwerbstätige Menschen müssen sich damit auseinandersetzen, sondern auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Welche Tipps es für Ruheständler bei der Steuererklärung gibt, haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.

    Was kann man als Rentner alles von der Steuer absetzten?

    Für Arbeitnehmer gibt es einige Steuertipps, aber auch Rentner können mehr von der Steuer absetzen, als sie vielleicht wissen. Im Folgenden sind einige Punkte aufgeführt.

    Was kannst man als Rentner bei Werbungskosten absetzen?

    Wer noch im Arbeitsleben steht, kann als Werbungskosten die Kosten geltend machen, die durch die Arbeit entstehen. Das kann etwa Technik oder Büromaterial sein. Im Ruhestand versteht man darunter die Kosten, die durch den Erhalt der Rente entstehen.

    Werbungskosten müssen in der Steuererklärung in Anlage R eingetragen werden. Werden dort keine Angaben gemacht, nimmt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 102 Euro an.

    Folgende Ausgaben zählen laut Finanztip als Werbungskosten:

    • Gebühren für einen Rentenberater
    • Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die im Zusammenhang mit dem Rentenantrag selbst übernommen wurden
    • Kontoführungsgebühren für ein Girokonto, auf das die Rente eingeht (pauschal 16 Euro ohne Nachweise)
    • teilweise Gewerkschaftsbeiträge
    • Kosten für den Steuerberater oder Beiträge des Lohnsteuerhilfevereins
    • Kosten für die Steuersoftware

    Übrigens: Auch Beamte und Influencer müssen eine Steuererklärung abgeben. Mit der Elster-App wird das aber einfacher.

    Welche Sonderausgaben kann man als Rentner absetzen?

    Unter Sonderausgaben sind Kosten zu verstehen, die unter die private Lebensführung fallen. Das können etwa Aufwendungen für Versicherungen sein, denn auch als Rentner gehen von der Rente Steuern und Abgaben ab, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln.

    Wie Finanztip mitteilt zieht das Finanzamt auch bei den Sonderausgaben einen Pauschbetrag von 36 Euro ab, wenn Rentnerinnen und Rentner keine Angaben machen. Da dieser Betrag allerdings sehr gering ist, wird er schon durch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung leicht übertroffen. Alle Versicherungen gehören zu den Vorsorgeaufwendungen und können unbegrenzt steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Sollten die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung 1900 Euro überschreiten, akzeptiert das Finanzamt keine weiteren Vorsorgeaufwendungen.

    Bei Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten für Pausch- und Höchstbeträge jeweils die doppelten Werte.

    Folgende Posten können Rentner laut Finanztip als Sonderausgaben angeben:

    • Kosten für Kfz-Versicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung oder Zahnzusatzversicherung
    • Kirchensteuer
    • Kosten aus einem Versorgungsausgleich
    • Spenden
    • Beiträge für Parteien

    Die Kosten für Versicherungen müssen in der Anlage "Vorsorgeaufwand" eingetragen werden - die Kirchensteuer und die Spenden in der Anlage "Sonderausgaben".

    Übrigens: Die Doppelbesteuerung der Rente soll wegfallen. Davon sollten einige Rentner profitieren. Die Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann eine Rückzahlung beantragen.

    Welche außergewöhnlichen Belastungen kann man als Rentner von der Steuer absetzen?

    Bei den außergewöhnlichen Belastungen können Rentner einiges von der Steuer absetzen. Hier wird zwischen denen allgemeiner und besonderer Art unterschieden.

    Zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art gehören Finanztip zufolge:

    • Krankheitskosten, wie vom Arzt verordnete Medikamente oder Hilfsmittel
    • Kurkosten
    • Zuzahlungen für Brille, Hörgerat oder Zahnarzt

    Allerdings dürfen nur die Kosten von der Steuer abgesetzt werden, die die zumutbare Belastung nicht übersteigen. Das Finanzamt prüft, wie sehr die Kosten den Rentner oder die Rentnerin belasten - ein Eigenanteil bleibt aber immer. Dieser ist abhängig von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder und beträgt mindestens ein und höchstens sieben Prozent. Das Finanzamt stellt einen Rechner zur Verfügung, mit dem Rentner die ihre individuelle zumutbare Belastung selbst ermitteln können.

    Allgemein kann man sagen, dass zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art nur Kosten für Dinge oder Leistungen zählen, die man zwingend braucht und notwendig sind. Das Finanzamt prüft das genau, daher empfiehlt Finanztip, nicht nur die Belege, sondern auch die zugehörigen Atteste aufzubewahren.

    Folgende Kosten können dann geltend gemacht werden:

    • Aufwendungen für einen alters- oder behindertengerechten Umbau
    • Kosten für medizinische Hilfsgeräte, wie Brille, Hörgeräte und Rollatoren
    • Kosten für die Reparatur von medizinischen Hilfsgeräten
    • Kosten für eine Beerdigung
    • Eigenanteil an Medikamenten oder Behandlungen
    • Fahrtkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus in Höhe der Pendlerpauschale

    Dabei ist zu beachten, dass die außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art immer nur in dem Jahr von der Steuer abgesetzt werden können, in dem sie auch bezahlt werden. Das Datum auf der Rechnung zählt nicht.

    In der Steuererklärung müssen die Kosten als "andere Aufwendungen" ab Zeile 13 in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden.

    Neben den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art gibt es noch die außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art:

    Hier können verschiedene Pauschbeträge angegeben werden. Das Finanzamt prüft im Gegensatz zu den Belastungen allgemeiner Art nicht die zumutbare Belastung. Allerdings müssen die Pauschbeträge in der Steuererklärung explizit in der Anlage "außergewöhnliche Belastungen" beantragt werden.

    Folgende Pauschbeträge sind bei den außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art Finanztip zufolge möglich:

    • Hinterbliebenen-Pauschbetrag in Höhe von 370 Euro nach Paragraf 33b Absatz 4 EStG. Das zu versteuernde Einkommen ermäßigt sich um diesen Betrag. Voraussetzung ist allerdings, dass der Rentner aufgrund des Todes eines Angehörigen eine Hinterbliebenenrente wie Witwenrente oder andere finanzielle Leistung bekommt
    • Pauschbetrag für Behinderte, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 20 nach Paragraf 33b EStG vorliegt. Nach dem Grad richtet sich die Höhe des Betrags.
    • Pflege-Pauschbetrag für Menschen, die Angehörige oder nahestehende Personen ohne Bezahlung pflegen. Die maximale Höhe ist nach dem Pflegegrad der zu pflegenden Person gestaffelt.

    Zwar sind die Kosten für das Seniorenheim nicht von der Steuer abzusetzten, wenn die Unterbringung altersbedingt erfolgt ist. Bei einer Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ist das aber schon möglich. Von den Unterbringungskosten muss dann aber die sogenannte Haushaltsersparnis abgezogen werden. Diese beträgt nach Paragraf 33a Absatz 1 EStG dem Grundfreibetrag. Das Finanzamt geht nämlich davon aus, dass die gepflegte Person durch die Unterbringung im Heim Kosten für Lebensmittel, Wasser und Strom sorgt.

    Übrigens: Die Rente steigt immer wieder. Der Rententabelle kann entnommen werden, wie sich das ganz persönlich auf dem Konto auswirkt. Wem das Geld im Alter trotzdem nicht reicht, kann als Rentner diverse Zuschüsse beantragen. Auch ein Härtefallfonds steht bereit. Wer besonders fleißig ist, kann zusätzlich einen Zuschlag von 100 Euro zur Rente bekommen. 2023 gibt es zudem einige Änderungen bei der Rente, die sich nach und nach durchschlagen.

    Wer allerdings nie gearbeitet hat, der spürt das auch deutlich bei der Rente. Das betrifft auch Hausfrauen, auch wenn sie zusätzlich Mütterrente erhalten, da sich die Kindererziehungszeiten zur Rente anrechnen lassen.

    Wie kann man als Rentner im Haushalt Steuern zahlen?

    Rentnerinnen und Rentner können Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.

    Das geht zum Beispiel, wenn ältere Menschen eine ambulante Pflegekraft beauftragen, die ihnen im Haushalt hilft. Haushaltsnahe Dienstleistungen können jährlich bis maximal 20.000 Euro zu 20 Prozent in der Steuererklärung geltend gemacht werden. So können also höchstens 4000 Euro pro Jahr an Steuern gespart werden. Allerdings ist das nur möglich, wenn die Dienstleistung im eigenen Zuhause verrichtet wird. Diese Kosten müssen in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" eingetragen werden.

    Auch Handwerkerkosten können zu 20 Prozent von der Steuer abgezogen werden, maximal bis 6000 Euro. So können Rentnerinnen und Rentner pro Jahr 1200 Euro sparen. In der Steuererklärung müssen diese Aufwendungen unter "Haushaltsnahe Beschäftigungen" eingetragen werden.

    Laut Finanztip zählen zu den haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen folgende Punkte:

    • Reinigung der Wohnung
    • Arbeiten im Garten
    • Kosten für den Schornsteinfeger
    • Hausmeister- und Winterdienste
    • Kosten für die Betreuung des Haustiers
    • Einrichtung eines Notrufsystems

    Dabei ist zu beachten, dass die Rechnungen immer überwiesen werden müssen und nicht bar bezahlt werden dürfen, sonst erkennt der Fiskus die Rechnung nicht an.

    Übrigens: Die Rente muss beantragt werden. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt. Wann man in Rente gehen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Frühestens ist das ab 63 Jahren möglich, allerdings muss unter Umständen mit Abschlägen gerechnet werden. Manche Menschen können erst nach 40 Jahren oder nach 45 Jahren in Rente gehen. Wem das zu lange dauert, der kann auch die Altersteilzeit ab 55 Jahren nutzen.

    Was viele nicht wissen: Es gibt aber sogar schon nach 5 Jahren Rente. Eine kostenlose Rentenberatung bietet die Deutsche Rentenversicherung an. Auf dem neuen Online-Portal lässt sich einsehen, wie viel Rente man bekommt.

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