Nach einem langen Arbeitsleben, wartet auf Versicherte die Rente. Dafür müssen sie die Wartezeit erfüllt und in den meisten Fällen 35 Beitragsjahre oder 45 Beitragsjahre gesammelt haben. Wann man in Renten gehen kann, hängt aber nicht nur von den Versicherungsjahren, sondern auch vom Geburtsjahr ab. Wer herausfinden möchte, wann der Renteneintritt genau möglich ist, kann sich den Rentenbeginnrechner zu Nutze machen. Wie dieser funktioniert, erklären wir im Artikel.
Rentenbeginnrechner: Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Um herauszufinden, wann Versicherte frühestens in Rente gehen können, wann ihr regulärer Rentenbeginn ist und wie viele Abschläge eventuell anfallen, kann der Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung herangezogen werden.
Dort müssen drei Angaben gemacht werden:
- Geburtsdatum
- Liegt eine Schwerbehinderung vor?
- Sind oder waren Sie im Bergbau tätig?
Ist alles eingetragen, ermittelt der Rechner den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn. Der Rechner zeigt aber nur die Rente wegen Alters auf. Andere Rentenarten wie Erwerbsminderungsrente und Rente wegen Todes, also Waisenrente, Halbwaisenrente, Witwenrente und Erziehungsrente bleiben unberücksichtigt.
Außerdem wird angezeigt, wie hoch der prozentuale Abschlag ist, wenn man vor dem eigentlichen Rentenbeginn den Ruhestand antreten will. So haben Versicherte die Möglichkeit genau abzuwägen, ob sie Abschläge in Kauf nehmen wollen, um früher in Rente zu gehen oder doch zum ursprünglichen Renteneintritt.
Die Rentenart wird allerdings nicht dargestellt, wenn der ermittelte Rentenbeginn mit und ohne Abschläge vor dem 1. Januar 2008 liegt, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Übrigens: Wir haben bereits ausgerechnet, wann die Jahrgänge 1959, 1960, 1961, 1963, 1965 und 1970 genau in Rente gehen können. Um überhaupt Rente zu bekommen, muss die Rente beantragt werden. Dazu wird die Rentenversicherungsnummer und bestimmte Formulare benötigt.