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Rente
20.06.2024

Rente bei Grenzgängern: Bekommen sie eine doppelte Rente?

Grenzgänger leben und arbeiten in verschiedenen Ländern. Das kann sich auch auf ihren Rentenanspruch auswirken.
Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

Grenzgänger leben und arbeiten in verschiedenen Ländern. Bei der Rente erwartet sie unter Umständen eine Besonderheit.

In der Regel ist es so, dass jeder, der hierzulande arbeitet und in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt, auch in Deutschland seine Rente bekommt. Eine Besonderheit gilt allerdings bei Grenzgängern, da sie zwar hier wohnen, aber im Ausland arbeiten. Aber bekommen sie dann auch eine doppelte Rente?

Grenzgänger: Was ist das?

Grenzgänger pendeln zu ihrem Arbeitsplatz, und zwar nicht innerhalb eines Landes, sondern über die Landesgrenze hinaus. Laut der Deutschen Rentenversicherung gelten Personen dann als Grenzgänger, wenn sie

  • als Angestellte oder Selbstständige in einem anderen Land arbeiten und
  • täglich oder mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückkehren.

Grenzgänger und Rente: Bekommt man doppelt Rente?

Grundsätzlich gilt für Europa: In dem Land, in dem Erwerbstätige arbeiten, zahlen sie auch ihre Rentenversicherungsbeiträge. Wer also in Deutschland wohnt, aber in Frankreich arbeitet, muss im Nachbarland in das dortige Sozialsystem einzahlen.

Versicherte, die hingegen in mehreren Ländern gearbeitet und dort auch Beiträge gezahlt haben, erhalten aus mehreren Ländern eine Rente - vorausgesetzt, sie erfüllen die Voraussetzungen. Die Deutsche Rentenversicherung weist allerdings daraufhin, dass es keine - anders als oft behauptet wird - Gesamtrente aus allen Beiträgen und allen Ländern gibt. Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union hat seine eigene Sozialversicherung und bestimmt selbst, wann und wie daraus Leistungen gezahlt werden. Die Rente im EU-Ausland kann zum Beispiel ein bestimmtes Lebensalter oder eine Mindestversicherungszeit voraussetzen.

Das Europarecht sichert alle Beiträge, die Versicherte im Laufe ihres Lebens gezahlt haben. Die einmal erworbenen Rechte werden also geschützt.

Sollten Betroffene in einem Land, in dem sie gearbeitet haben, die erforderliche Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch nicht erfüllen, dann werden die Zeiten in den anderen Mitgliedsstaaten berücksichtigt. So haben Versicherte die Möglichkeit, doch noch eine Rente zu erhalten. 

Grenzgänger und Rente: Sollte man zusätzlich freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen?

Als Grenzgänger kann es sinnvoll sein, hierzulande freiwillige Beiträge zu zahlen, auch wenn der- oder diejenige bereits im Ausland versichert ist.

Mit diesen freiwilligen Beiträgen können Betroffene dann die Mindestversicherungszeit für eine deutsche Rente erfüllen. Außerdem können sie den Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten.

Laut Deutscher Rentenversicherung können die freiwilligen Beiträge zudem die Altersrente oder die Versorgung der Hinterbliebenen bei einer Rente wegen Todes erhöhen. Das ist auch als Selbstständiger möglich.

Übrigens: Wer sich entscheidet, als Rentner ins Ausland zu gehen, sollte einige Dinge beachten. Es gibt einige Länder, die sich für Senioren besonders lohnen. Wichtig ist dabei auf die Lebensbescheinigungen zu achten.