Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Rente: Netto-Rente: Was bleibt von 2000 Euro Rente übrig?

Rente
25.06.2024

Netto-Rente: Was bleibt von 2000 Euro Rente übrig?

2000 Euro Rente klingt viel, aber das bekommen Rentner nicht ausgezahlt, da noch Steuern und Abgaben von der Rente abgehen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

2000 Euro Rente klingt viel, aber das bekommen Rentner nicht ausgezahlt, da noch Steuern und Abgaben von der Rente abgehen. Aber was bleibt von 2000 Euro Rente übrig?

Es klingt verlockend: 2000 Euro Rente. Allerdings handelt es sich dabei um die Brutto-Rente. Versicherte müssen davon noch Steuern und Abgaben abziehen, erst dann wissen sie, was ihnen eigentlich wirklich pro Monat bleibt. Wie viel Geld von 2000 Euro Rente übrig bleibt, haben wir für Sie errechnet.

Was bleibt von 2000 Euro Rente übrig?

Rentnerinnen und Rentner müssen von ihrer Brutto-Rente zum einen Steuern und zum anderen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Laut Finanztip beträgt der aktuelle Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 Prozent, wenn Rentner nicht privat versichert sind. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag von derzeit 1,6 Prozent. Diese Beiträge müssen Rentnerinnen und Rentner allerdings nur zur Hälfte zahlen, den anderen Teil übernimmt die Rentenversicherung.

Bei der Pflegeversicherung ist die Sache seit 1. Juli 2023 durch die Reform beim Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) etwas komplizierter. Künftig muss beim Pflegebeitrag unterschieden werden, wie viele Kinder Familien haben.

Der Tabelle kann entnommen werden, wie die Beitragssätze gestaltet sind:

  Beitrag seit 1. Juli 2023 Beitrag vor 1. Juli 2023
Rentner ohne Kind 4 Prozent 3,4 Prozent
Rentner mit einem Kind 3,4 Prozent 3,05 Prozent
Rentner zwei Kindern unter 25 3,15 Prozent 3,05 Prozent
Rentner mit drei Kindern unter 25 2,9 Prozent 3,05 Prozent
Rentner mit vier Kindern unter 25 2,65 Prozent 3,05 Prozent
Rentner mit fünf Kindern unter 25 2,4 Prozent 3,05 Prozent

Wie bereits erwähnt, müssen neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung noch Steuern auf die Rente gezahlt werden. Dabei kommt es darauf an, wann Versicherte in Rente gehen. Da der Steuersatz schrittweise steigt, ändert sich der zu versteuernde Rentenanteil jedes Jahr, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wer bis zum Dezember 2005 in Rente gegangen ist, musste 50 Prozent versteuern. Daher müssen auch Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, Steuern zahlen, auch wenn das teilweise anders dargestellt wird.

Seit 2023 steigt der Vereinigten Lohnsteuerhilfe der Besteuerungsanteil für Neurenten nur noch um 0,5 und nicht mehr um 1,0 Prozentpunkte. Der Grund: das Wachstumschancengesetz. Dieses wurde im Frühjahr 2024 verabschiedet und ist rückwirkend auch für 2023 gültig. Wer also 2023 in Rente gegangen ist, muss nur noch 82,5 Prozent seiner Rente versteuern, nicht mehr die ursprünglichen 83 Prozent. Somit stieg der Rentenfreibetrag auf 17,5 Prozent. 2058 müssen schließlich 100 Prozent der Rente versteuert werden, einen steuerfreien Rentenanteil fällt dann weg.

In der nachfolgenden Tabelle können Sie nachlesen, wie hoch Ihr zu versteuernder Rententeil ausfällt - je nachdem, wann Sie in Rente gegangen sind beziehungsweise gehen:

Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss

Jahr des Renteneintritts Anteil der Rente, der besteuert wird, in Prozent Rentenfreibetrag in Prozent
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 82,5 17,5
2024 83 17
2025 83,5 16,5
2026 84 16
2027 84,5 15,5
2028 85 15
2029 85,5 14,5
2030 86 14
2031 86,5 13,5
2032 87 13
2033 87,5 12,5
2034 88 12
2035 88,5 11,5
2036 89 11
2037 89,5 10,5
2038 90 10
2039 90,5 9,5
2040 91 9
2041 91,5 8,5
2042 92 8
2043 92,5 7,5
2044 93 7
2045 93,5 6,5
2046 94 6
2047 94,5 5,5
2048 95 5
2049 95,5 4,5
2050 96 4
2051 96,5 3,5
2052 97 3
2053 97,5 2,5
2054 98 2,0
2055 98,5 1,5
2056 99 1
2057 99,5 0,5
2058 100 0

Das bedeutet allerdings nicht, dass Versicherte immer Steuern zahlen müssen, denn wer bis 2058 in Rente geht, bekommt einen sogenannten Rentenfreibetrag, der vom Finanzamt errechnet wird und ein Leben lang gleich bleibt - auch wenn die Rente durch Erhöhungen steigt. Auf diesen Teil muss dann keine Steuer gezahlt werden. Rentenerhöhungen lassen allerdings das Renteneinkommen steigen und müssen komplett versteuert werden.

Die Rente muss allerdings erst versteuert werden, wenn der steuerliche Rentenanteil über dem Grundfreibetrag bei der Rente liegt. Wie viel Rente Sie haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, hängt maßgeblich vom Grundfreibetrag ab, der sich jedes Jahr ändert:

  • 2021: 9744 Euro
  • 2022: 10.347 Euro
  • 2023: 10.908 Euro
  • 2024: 11.604 Euro

Alles, was über diesem Betrag liegt, muss versteuert werden. Wer pro Jahr weniger als den Grundfreibetrag zur Verfügung hat, muss seine Rente also nicht versteuern.

Von der Jahres-Brutto-Rente werden laut Finanztip dann noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro in der Steuererklärung vom Finanzamt abgezogen.

Wie viel Geld von 2000 Euro Rente übrig bleibt, ist sehr also sehr individuell und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Allerdings können sich Versicherte das selbst ausrechnen.

Beispiel:

Anita ist ledig, hat keine Kinder und ist im April 2024 in Rente gegangen. Sie ist gesetzlich krankenversichert, aus der Kirche ausgetreten und bekommt eine monatliche Rente von 2000 Euro brutto. Ansonsten hat sie keine weiteren Einkünfte.

Pro Jahr bekommt Anita eine Rente von 24.000 Euro brutto. Da sie 2024 in Rente gegangen ist, muss sie 83 Prozent der Rente versteuern:

0,83 x 24.000 Euro = 19.920 Euro

Da Anitas zu versteuerndes Einkommen von 19.920 deutlich über dem Grundfreibetrag 2024 von 11.604 Euro liegt, ist sie steuerpflichtig.

Weiterhin muss Anita Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Da sie beim Beitrag zur Krankenversicherung nur die Hälfte zahlen muss, liegt dieser bei 8,1 Prozent der Bruttorente. Sie ist kinderlos und nach dem 1. Juli 2023 in Rente gegangen, muss also vier Prozent ihrer Rente zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Beitragssätze beziehen sich aber auf die Brutto-Rente und müssen dann vom zu versteuernden Rentenanteil abgezogen werden:

0,081 x 24.000 Euro = 1944 Euro (Krankenversicherungsbeitrag)

0,04 x 24.000 Euro = 960 Euro (Pflegeversicherungsbeitrag)

19.920 Euro - 1944 Euro - 960 Euro = 17.016 Euro.

Davon gehen für Rentnerinnen und Rentner noch eine jährliche Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro weg:

17.016 - 102 Euro - 36 Euro = 16.878 Euro.

Um zu ermitteln, wie viel Einkommensteuer Anita auf den zu versteuernden Rentenanteil zahlen muss, kann dieser in den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen werden.

Demnach müssen bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 16.878 Euro insgesamt 995 Euro Steuern gezahlt werden.

Nach Steuerabzug beträgt die Rente pro Jahr 22.822 Euro. Davon müssen nun noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden:

24.000 Euro - 995 Euro = 23.005 Euro

23.005 Euro - 1944 Euro - 960 Euro = 20.101 Euro

Kirchensteuer fällt bei Anita weg, da sie aus der Kirche ausgetreten ist und der Solidaritätszuschlag muss bei Personen mit dieser Rentenhöhe nicht gezahlt werden.

Anita bleiben also jährlich 20.101 Euro Netto-Rente übrig. Im Monat ist das eine Rente von 1675 Euro netto.

20.101 Euro / 12 = 1675 Euro

Übrigens: Wichtig ist, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können Rentner bei der Steuererklärung zusätzlich sparen. Wir haben zudem ausgerechnet, was bei einer Rente von 1800 Euro und von 2500 Euro übrig bleibt.