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Rente: Rente nach 35 Beitragsjahren: Wie hoch sind die Abschläge? - Tabelle

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Rente nach 35 Beitragsjahren: Wie hoch sind die Abschläge? - Tabelle

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    Es gibt für langjährig Versicherte die Möglichkeit bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlägen.
    Es gibt für langjährig Versicherte die Möglichkeit bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlägen. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Personen, die bereits 35 Beitragsjahre zusammen haben, zählen zu den langjährig Versicherten und können unter bestimmten Voraussetzungen mit 63 Jahren in Rente gehen, allerdings müssen sie dafür Abschläge in Kauf nehmen. Welche Zeiten genau berücksichtigt werden und wie hoch die Abschläge ausfallen, lesen Sie hier.

    Altersrente für langjährig Versicherte

    Langjährig Versicherte, das sind Personen, die 35 Beitragsjahre voll haben. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge können Versicherte, die zwischen 1949 und 1963 geboren wurden noch vor 67 Jahren den Ruhestand antreten und zwar ohne Abschläge. Für alle die, 1964 oder später auf die Welt gekommen sind, wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben und liegt auch nach 35 Jahren Wartezeit bei 67 Jahren.

    Wer schon mit 63 Jahren in Rente gehen will, der muss mit Abschlägen rechnen und zwar reduziert sich für jeden Monat, der nicht mehr gearbeitet wird, die Rente um 0,3 Prozent. Maximal liegt der Abzug bei 14,4 Prozent. Wichtig zu wissen ist, dass der Abschlag ein Leben lang bestehen bleibt, auch dann wenn das reguläre Renteneintrittsalter erreicht wurde.

    Altersrente nach 35 Versicherungsjahren: Was wird berücksichtigt?

    Bei der Berechnung der 35 Beitragsjahre werden alle Monate addiert, in denen Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Der Deutschen Rentenversicherung gehören dazu Folgende:

    • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. (Gegebenenfalls zählen auch Monate, in denen Versicherte Krankengeld und Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld erhalten haben)
    • Freiwillige Beiträge, die Versicherte allein gezahlt haben
    • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre
    • Monate der häuslichen Pflege, die nicht erwerbsmäßig war
    • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
    • Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt
    • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
    • Ersatzzeiten, wie beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR
    • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, etwa wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Schwangerschaft, Schulausbildung und Studium
    • Berücksichtigungszeiten: zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist

    Ob Versicherte diese Zeiten bereits erfüllen oder das noch möglich ist, erfahren sie aus der Rentenauskunft, die die Deutsche Rentenversicherung ab dem 55. Geburtstag automatisch verschickt. Es ist übrigens auch möglich mit 55 Jahren in Altersteilzeit zu gehen.

    Rente nach 35 Beitragsjahren: Wie hoch sind die Abschläge bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren?

    Der Tabelle können Sie entnehmen, wie viel Prozent Ihrer Rente abgezogen werden, wenn Sie frühzeitig mit 63 Jahren in Rente gehen:

    Übrigens: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, sonst drohen Strafen. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Mit ein paar Tipps sparen Rentner bei der Steuererklärung auch noch.

    Die gute Nachricht: Die Doppelbesteuerung der Rente soll wegfallen. Davon sollten einige Rentner profitieren. Die Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann eine Rückzahlung beantragen.

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