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Rente: Kann man trotz Scheidung eine Witwenrente bekommen?

Rente

Kann man trotz Scheidung eine Witwenrente bekommen?

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    Eigentlich steht dem oder der Hinterbliebenen nach dem Tod des Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente zu. Dieser Anspruch fällt aber weg, wenn das Paar geschieden ist - oder doch nicht?
    Eigentlich steht dem oder der Hinterbliebenen nach dem Tod des Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente zu. Dieser Anspruch fällt aber weg, wenn das Paar geschieden ist - oder doch nicht? Foto: Sabine Posselt, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    Sterben Versicherte in Deutschland, hinterlassen sie oftmals Hinterbliebene. Um diese Menschen finanziell zu unterstützen, gibt es hierzulande die Renten wegen Todes. Dazu zählen die Witwenrente, die Waisenrente, die Halbwaisenrente und die Erziehungsrente. Aber wie ist das eigentlich, wenn ein Ehepaar geschieden ist - bekommt die Ex-Frau oder der Ex-Mann dann eine Witwer- beziehungsweise Witwenrente?

    Rente: Bekommen Geschiedene eine Witwen- oder Witwerrente?

    Eigentlich bekommen Hinterbliebene nach einer Scheidung von ihrem Partner keine Witwen- oder Witwerrente. Allerdings gibt es zu dieser Regelung einige Ausnahmen. So kann die Ex-Frau oder der Ex-Mann laut der Deutschen Rentenversicherung trotz Scheidung finanzielle Unterstützung bekommen, wenn:

    • Die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde
    • Der oder die Hinterbliebene nach der Ehescheidung zu Lebzeiten des früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet hat
    • Der oder die Hinterbliebene im letzten Jahr vor dem Tod des früheren Ehepartners von ihm oder ihr Unterhalt erhalten hat oder einen Anspruch darauf hatte
    • Der frühere Ehepartner oder die frühere Ehepartnerin bis zu seinem oder ihrem Tod die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, von fünf Jahren erfüllt hat oder beispielsweise durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist oder bereits eine Rente bezogen hat

    Wann endet die Witwenrente?

    Zu beachten ist, dass die Witwenrente nicht ewig bezahlt wird. So endet die Witwenrente, wenn der oder die Hinterbliebene erneut heiratet, mit dem Ablauf des Kalendermonats der Hochzeit, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

    Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Hinterbliebene doch wieder Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente von Ihrem früheren Ehepartner haben, wenn die neue Ehe aufgehoben oder aufgelöst wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der neue Ehepartner stirbt.

    Außerdem gibt es auch keinen Anspruch mehr auf Witwenrente, wenn sich das Paar zu Lebzeiten für das sogenannte Rentensplitting entscheidet.

    Übrigens: Die Rente wird nach dem Tod des Partners noch drei Monate weitergezahlt - das sogenannte Sterbevierteljahr. Dafür müssen Paare aber auch eine gewisse Zeit lang verheiratet gewesen sein. Wie viel Witwenrente Sie bekommen, obwohl Sie selbst Rente bekommen, muss im Einzelfall betrachtet werden.

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