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Rente: Hinzuverdienst bei vorgezogener Rente: Lohnt sich das?

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Hinzuverdienst bei vorgezogener Rente: Lohnt sich das?

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    Früher Rente beziehen, als regulär angedacht und trotzdem weiterhin arbeiten - das ist möglich.
    Früher Rente beziehen, als regulär angedacht und trotzdem weiterhin arbeiten - das ist möglich. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland gibt es das sogenannte Renteneintrittsalter, das angibt, wann Versicherte regulär in Rente gehen können. Allerdings ist das nicht in Stein gemeißelt, denn es ist möglich auch früher den Ruhestand anzutreten, zum Beispiel mit der Rente mit 63. Diese ist allerdings sehr umstritten und so äußerten sich bereits unter anderem Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne), CDU-Bundesvorsitzender Friedrich Merz sowie die Ökonomen Bert Rürup, Veronika Grimm und Martin Werding zu einer Abschaffung der Frührente oder zumindest zu einer Beschränkung.

    Auch wenn die vorgezogene Rente in Teilen der Politik und Wirtschaft nicht gut ankommt, nehmen viele Versicherte das Angebot wahr. Eine frühe Rente bedeutet aber nicht das Ende des Berufslebens, denn nebenbei ist ein Hinzuverdienst möglich. Aber lohnt sich das eigentlich?

    Hinzuverdienst bei vorgezogener Rente: Lohnt sich das?

    Der Fachkräftemangel in Deutschland ist allgegenwärtig - daher ist auch die Rente mit 63 Jahren in Verruf geraten. Um den Arbeitsanreiz für Rentnerinnen und Rentner zu steigern und sie noch länger im Arbeitsmarkt zu halten, wurde die Hinzuverdienstgrenze zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Allerdings müssen Rentner darauf Abgaben zahlen.

    Da die Besteuerung der Rente seit 2005 von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt wird, steigt der zu versteuernde Rentenanteil jedes Jahr schrittweise an. Wer 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern, 16 Prozent bleiben steuerfrei, und zwar ein Leben lang. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge müssen daher auch spätere Rentenerhöhungen vollständig versteuert werden. Das Problem: Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) kann das Renteneinkommen dafür sorgen, dass der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer bereits ausgeschöpft ist und deswegen der Hinzuverdienst voll versteuert werden muss.

    Des Weiteren weist das IW darauf hin, dass Versicherte, die vorzeitig in Rente gehen und noch weiter arbeiten, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze alle Sozialbeiträge auf das Gehalt zahlen müssen. Dazu zählen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung. Im Gegensatz dazu, müssen Rentner, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und noch arbeiten, den Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung und den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nicht mehr zahlen. Dafür erhalten Frührentner allerdings noch weitere Rentenanwartschaften, die ihre Rente erhöhen.

    Beispiele:

    Single

    Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat errechnet, dass bei Singles die Belastung des Arbeitseinkommens mit Sozialabgaben und Steuern bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bei einer jährlichen Rente von 15.000 Euro und einem Hinzuverdienst von 25.000 Euro bei 38,4 Prozent liegt. Ohne Rente würde die Belastung des Arbeitseinkommens nur bei 26,6 Prozent liegen. So steigt die Belastung bei einer höheren Rente auf über 40 Prozent. Wer eine hohe Rente bekommt und einen Hinzuverdienst von 100.000 Euro hat, der muss im Schnitt mit Abgaben um die 46 Prozent rechnen. Zwar steigen bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze die Sozialabgaben nicht mehr weiter, allerdings wird dann der Solidaritätszuschlag fällig, sodass die Gesamtbelastung weiter erhöht wird.

    "Bei Betrachtung des Nettoeinkommenseffekts sind die Arbeitsanreize demnach nicht besonders hoch, wenn die Entscheidung für einen vorzeitigen Rentenbezug grundsätzlich eine hohe Präferenz für Freizeit ausdrückt. Die hohe Abgabenlast senkt den Anreiz weiterzuarbeiten, auch wenn die Rente abschlagsfrei bezogen werden kann", erklärt das Institut der Deutschen Wirtschaft.

    Ehepaar

    Neben dem Singelhaushalt hat das IW noch zwei weitere Fallkonstellationen für Ehepaare untersucht und berechnet.

    In Konstellation A bezieht die Frau noch keine Rente und arbeitet in Teilzeit. Der Mann hingegen erhält schon Rente und arbeitet weiter. Bei einem Gehalt von 25.000 Euro und einer Rente von 15.000 Euro sowie dem Teilzeiteinkommen der Frau von 20.000 Euro liegt die Abgabenbelastung ebenfalls bei knapp 38 Prozent. Bei einem höheren Einkommen sind es bis zu 40 Prozent. Für die langsamer steigende Abgabenbelastung ist dem IW zufolge das Ehegattensplitting verantwortlich, da es für den Erstverdiener den Grenzsteuersatz reduziert.

    In Konstellation B bezieht die Frau Rente, aber arbeitet weiter und der Mann ist im Ruhestand. Wenn die Frau zum Beispiel durch Kindererziehungszeiten, Pflegearbeit oder Teilzeitbeschäftigung eine geringe Rente von 10.000 Euro hat und die Rente des Mannes bei 15.000 Euro liegt, wäre die Abgabenbelastung eines Gehalts von 25.000 Euro mit 32,5 Prozent relativ niedrig, wie das IW mitteilt. In dieser Konstellation würde es sich im Vergleich zu den beiden anderen am ehesten lohnen weiterzuarbeiten. Bekommt der Mann eine höhere Rente, etwa 25.000 Euro, dann würde die Abgabenbelastung des Gehalts wiederum auf fast 38 Prozent steigen. Wenn beide Ehepartner eine hohe Rente von 25.000 Euro zur Verfügung haben, dann sinkt die Abgabenbelastung des Arbeitseinkommens wieder leicht. Der Grund: Das Paar hat bereits vorher hohe Steuern zahlen müssen, die durch die Abzugsfähigkeit der Sozialbeiträge auf das Arbeitseinkommen reduziert werden.

    Fazit

    Dem Institut der Deutschen Wirtschaft zufolge will die Bundesregierung den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze 2027 evaluieren. Bislang sei die Zahl der Menschen, die neben der Rente noch dazuverdienen, trotz deutlicher Anhebungen der Hinzuverdienstgrenze seit 2020 bis zum Wegfall 2023 gering. Mehrheitlich wird ein Minijob, also eine nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bevorzugt.

    Das IW ist skeptisch, wie viele Versicherte sich aufgrund der hohen Abgabenbelastung für eine Weiterarbeit neben der Rente entscheiden und vermutet, dass der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze "weniger zu einer Abmilderung des Fachkräftemangels beitragen wird, als dass sie zu Mitnahmeeffekten führt".

    Das Institut der Deutschen Wirtschaft führt weiter aus: "Denn wer sich mit Erreichen der 45 Versicherungsjahre bislang motiviert fühlte, weiterzuarbeiten, kann nun Rente und Arbeitseinkommen beziehen. In diesen Fällen fällt auch die hohe Abgabenlast wenig ins Kalkül. Für viele Personen, die bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen aus dem Erwerbsleben ausscheiden und in geringem Maße weiterarbeiten möchten, bleibt vermutlich der Minijob die attraktivere Option."

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