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Rente
09.02.2024

Erziehungsrente: Was ist das und wie viel Geld bekommt man?

Bis zum 18. Geburtstag eines Kindes kann Erziehungsrente bezogen werden.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

Erziehungsrente ist eine Art der Hinterbliebenenrente. Was das genau das ist und wie viel Geld man bekommt, lesen Sie im Artikel.

Neben der Rente wegen Alters gibt es auch noch die sogenannte Erziehungsrente. Diese Rente zählt zu den verschiedenen Arten der Hinterbliebenenrente. Worum es sich dabei genau handelt, wer sie bekommt und wie viel Geld sie abwirft, erklären wir im Artikel.

Wann bekommt man Erziehungsrente?

Erziehungsrente bekommt man, wenn man geschieden ist, ein Kind erzieht und der geschiedene Ehepartner stirbt. Sie dient laut Deutscher Rentenversicherung als Unterhaltsersatz, damit der andere Elternteil sich mehr um die Erziehung des Kindes kümmern kann.

Dabei bekommen nicht nur geschiedene Ehepaare die Erziehungsrente, sondern auch frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.

Eine Besonderheit bei der Erziehungsrente ist, dass diese nicht, wie etwa bei der Witwenrente, an das Rentenkonto des geschiedenen Ehepartners geknüpft ist. Diese Rente basiert auf dem Rentenkonto des noch lebenden Elterteils. Daher ist es wichtig, dass dieser vor dem Tod des geschiedenen Partners die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, um überhaupt anspruchsberechtigt zu sein.

Übrigens: Wer Kinder erzieht kann auch Mütterrente erhalten. Dabei werden die Kindererziehungszeiten zur Rente angerechnet. Besonders Hausfrauen kommt das finanziell zugute.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erziehungsrente erfüllt sein?

Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen müssen der Deutschen Rentenversicherung zufolge noch folgende erfüllt werden:

  • Die Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben worden sein.
  • Bei Auflösung der Ehe vor dem 1. Juli 1977 richtete sich der Unterhaltsanspruch nach dem DDR-Recht
  • Der geschiedene Ehepartner ist gestorben,
  • Der noch lebende Elternteil ist unverheiratet geblieben und ist keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen
  • Der noch lebende Elternteil erzieht ein eigenes oder ein Kind des früheren Ehepartners (auch Stief- und Pflegekind, Enkel oder Geschwister), das noch unter 18 Jahre alt ist. Selbiges gilt für ein behindertes eigenes Kind oder Kind des früheren Ehepartners, allerdings unabhängig vom Alter des Kindes.

Wichtig: Verwitwete Ehepartner oder überlebende Lebenspartner können auch Elterngeld erhalten, wenn sie sich nicht haben scheiden lassen oder die Partnerschaft nicht aufgehoben wurde. Voraussetzung ist, dass ein Rentensplitting durchgeführt wurde, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Wie hoch ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente ist individuell und entspricht in der Höhe der Erwerbsminderungsrente, die der noch lebende Elternteil bekommen würde. Wer im gleichen Zeitraum Anspruch auf mehrere Renten hat, dem wird nur die höchste Rente ausbezahlt.

Welches Einkommen wird auf die Erziehungsrente angerechnet?

Welches Einkommen wird angerechnet?

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet folgende Einkommen auf die Erziehungsrente an:

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Mieteinnahmen sowie Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebensversicherung, Rentenversicherung oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Aber es gibt auch Ausnahmen: Die Einkommen (außer Erwerbs- und dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen) werden nicht angerechnet, wenn der Ehepartner vor 2002 gestorben ist oder der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, die Ehe allerdings vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Übrigens: Wer im Alter nicht genug Geld zur Verfügung hat, bekommt unter Umständen Grundrente. Damit keine Rentenlücke entsteht, sollte frühzeitig vorgesorgt werden. Denkbar wäre das Konzept der Bürgerrente. Zudem können Rentner Zuschüsse beantragen. Wer fit ist, kann außerdem einen Zuschlag von 100 Euro pro Monat zur Rente bekommen und mit dem Rentenausweis lässt sich im Alltag auch Geld sparen.