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Rente: Rente: Das müssen Sie 2023 zu Ihrer Rente wissen

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Rente: Das müssen Sie 2023 zu Ihrer Rente wissen

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    Nach einem langen Arbeitsleben winkt die Rente. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.
    Nach einem langen Arbeitsleben winkt die Rente. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten. Foto: Stephan Scheuer, dpa (Symbolbild)

    Viele Menschen freuen sich nach einem langen Arbeitsleben auf die Rente. Für viele ist sie im Alter auch die Haupteinnahmequelle. Daher sollte schon während des Arbeitslebens darauf geachtet werden, ob das Geld im Alter reicht. Und auch, wenn der Ruhestand dann vor der Tür steht, gibt es bei der Rente einige Dinge zu beachten. Wir haben alle Informationen für Sie im Artikel zusammengefasst.

    Wann kann man in Rente gehen?

    Wann man genau in Rente gehen kann, hängt davon ab, wann man geboren wurde und wie viele Versicherungsjahre man bereits gesammelt hat. Seit 2012 wird das Regelrentenalter angepasst und soll bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann laut Deutscher Rentenversicherung erst ab 65 Jahren ohne Abschläge den Ruhestand antreten. Versicherte, die davor auf die Welt gekommen sind, müssen nicht so lange warten. Der Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie in Rente gehen können. Es stellt sich auch die Frage, ob man kündigen muss, wenn man in Rente geht. Das hängt vom Arbeitsvertrag ab, in der Regel aber schon.

    Wer kann früher in Rente gehen?

    Normalerweise hat jeder Versicherte und jede Versicherte sein beziehungsweise ihr individuelles Renteneintrittsalter. Für manche Personengruppen gibt es aber Außnahmen. Beispielsweise können Menschen mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

    Ist das der Fall können der Deutschen Rentenversicherung zufolge schwerbehinderte Personen bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn sie 1964 oder später geboren wurden. Sie können den Ruhestand auch schon ab 62 Jahren antreten, allerdings wird dann ein Teil der Rente abgezogen.

    Bei Jahrgängen zwischen 1952 und 1963 erhöht sich die Altersgrenze für eine Rente ohne Abschläge schrittweite von 63 auf 65 Jahre. Parallel dazu steigt nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung die Altersgrenze für eine Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre.

    Schwerbehinderte Menschen, die vor der Regelaltersgrenze den Ruhestand antreten wollen, müssen damit rechnen, dass jeden Monat 0,3 Prozent der Rente abgezogen werden, maximal können das 10,8 Prozent sein. Der Abzug bleibt dann lebenslang bestehen.

    Zudem können auch Menschen mit bestimmten Krankheiten früher in Rente gehen und zwar ohne Abschläge. Dafür brauchen sie einen Schwerbehindertenausweis. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankheit chronisch und der Grad der Behinderung hoch genug ist. Die Bandbreite reicht von 20 bis 100 und erst ab einem Grad von 50 gilt man als schwerbehindert. Dies muss zunächst von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt werden. Laut VdK kann eine schwere Migräne mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 beziffert werden, wenn diese alle paar Tage auftritt und zu massiven Einschränkungen im Alltag führt.

    Wer kann mit 63 Jahren in Rente gehen?

    Ganz allgemein unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bei der Rente für langjährig Versicherte müssen die Betroffenen 35 Beitragsjahre gesammelt haben. Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte müssen hingegen 45 Jahre zusammengekommen sein. Das Geburtsjahr entscheidet über die genauen Regeln für die Rente mit 63 Jahren. Dabei ist diese Möglichkeit stark umstritten, immer wieder diskutieren Politiker, ob die Rente mit 63 abgeschafft werden soll. Bislang hat dieses Vorhaben aber wohl keine Aussicht auf Erfolg.

    Nur Versicherte, die vor 1953 geboren wurden und 45 Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto zu verzeichnen haben, können mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Wer nur 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erfüllt hat, kann zwar auch mit 63 in Rente gehen, muss aber mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Versicherte dann früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Maximal können es 14,4 Prozent sein. Dieser Abschlag bleibt dann nicht nur bis zum regulären Renteneintrittsalter, sondern für immer erhalten. Der Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch Ihre Abschläge sind, wenn Sie früher in Rente gehen.

    Versicherte, die die nötige Versicherungszeit noch nicht erreicht haben, können ihre Rente auch nicht vor dem regulären Renteneintrittsalter erhalten - auch nicht wenn sie dafür Abschläge in Kauf nehmen.

    Wie viel Rente bekommt man?

    Die Höhe der Rente lässt sich nicht pauschal bestimmen und ist für jede Person individuell. Allgemein lässt sich sagen, dass Versicherte mindestens eine Wartezeit von fünf Jahren brauchen, um überhaupt Anspruch auf Rente zu haben. Das heißt, dass sie mindestens für diesen Zeitraum in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wenn sie dann die Regelaltersrente erreicht haben, bekommen sie auch nach fünf Jahren Versicherungszeit eine Rente.

    Diese fällt natürlich nach so kurzer Beitragszeit nicht besonders hoch aus, denn die Rentenhöhe ist abhängig von den Versicherungsjahren und den jeweiligen Beiträgen. Wer mehr verdient, bekommt mehr Rentenpunkte und diese entscheiden dann schließlich über die Höhe der Rente.

    Nach 40 Jahren Arbeit sieht das schon anders aus. Wie das RND mitteilte, geht aus einer Anfrage der Linksfraktion an das Bundesarbeitsministerium hervor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2021 nach 40 Versicherungsjahren bundesweit im Durchschnitt 1370 Euro Rente im Monat bekamen. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Im Osten des Landes waren es 1255 Euro, im Westen hingegen 1423 Euro. Die Zahlen des Ministeriums gehen aus Daten bis zum 31. Dezember 2021 hervor. Auch zwischen den Bundesländern gab es deutliche Unterschiede.

    Wie viel Rente es im Durchschnitt gibt, hängt zusätzlich auch noch vom Geschlecht ab. So bekamen Frauen in den alten Bundesländern 2021 im Schnitt 809 Euro Rente pro Monat, Männer hingehen im Schnitt 1218 Euro. In den neuen Bundesländern fiel die Differenz zwischen den Geschlechtern geringer aus. Dort erhielt eine Rentnerin durchschnittlich 1070 Euro und ein Rentner 1141 Euro.

    Menschen, die später einmal 2000 Euro Rente pro Monat erhalten wollen, müssen demnach ihr Arbeitsleben lang überdurchschnittlich verdienen. Um zu den reichsten zehn Prozent unter den Rentnern zu gehören, benötigt man 3465 Euro netto pro Monat.

    Bei Menschen, die nie gearbeitet haben, sieht die Situation anders aus, denn wer nie Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt hat, schafft auch die erforderlichen fünf Jahre Wartezeit nicht und hat somit keinen Anspruch auf Rente. Betroffene müssen dann im Alter Grundsicherung beantragen.

    Hausfrauen geht es ähnlich, wenn sie sich ihr Leben lang um den Haushalt und die Kindererziehung gekümmert haben und daher keine Beitragsjahre sammeln konnten. Allerdings steht ihnen noch die Mütterrente zu. Diese richtet sich insbesondere an Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren sind, und soll die Erziehungszeiten von Eltern besser anerkennen. Für jedes Kind kann die Mutter laut der Deutschen Rentenversicherung - aber auch der Vater, wenn er sich hauptsächlich um das Kind kümmert - bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit auf ihre Rente angerechnet bekommen, das entspricht bis zu zweieinhalb Rentenpunkten. Erziehende von Kindern, die 1992 oder später geboren sind, erhalten bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit - also bis zu drei Rentenpunkte - pro Kind.

    Wie die Deutsche Rentenversicherungen mitteilt, werden die Zeiten der Kindererziehung so auf die Rente angerechnet, als hätten Erziehende "Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt". Sollte Mutter oder Vater währenddessen noch zusätzlich gearbeitet haben, werden diese Beiträge zusätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze dem Rentenkonto angerechnet.

    Damit die Mütterrente automatisch ausgezahlt wird, müssen die Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung angegebenen werden. Diese müssen selbst beantragt werden, damit sie zur Rente zählen.

    Wie hoch ist die Rentenerhöhung?

    Die Rente steigt immer wieder. Ab 1. Juli 2023 wird sie in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent und in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent angehoben, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilte. Diese Erhöhung macht sich bei Rentnerinnen und Rentnern auch deutlich auf dem Konto bemerkbar. Wie viel mehr Geld Sie künftig pro Monat bekommen, können Sie der Rententabelle entnehmen.

    Aber warum steigt die Rente eigentlich? Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass das an den hohen Beschäftigungszahlen in Deutschland liegt. So liegen 2022 die Einnahmen der Rentenkasse mit voraussichtlich 356,8 Milliarden Euro um 2,1 Milliarden über den Ausgaben.

    Allerdings gehen einige Rentnerinnen und Rentner leer aus und können nicht von der Erhöhung profitieren, denn wer zum Beispiel Grundsicherung beantragt hat, weil die Rente nicht ausreicht, dem wird die Rentenerhöhung darauf angerechnet.

    Neben der Rentenerhöhung gibt es für Millionen von Rentner ab Juli noch weitere Änderungen. Etwa die Erhöhung des Rentenwertes. Dieser steigt auf 37,60 Euro an und ist damit bundesweit zum ersten Mal einheitlich. Der Rentenwert wird unter anderem mit den gesammelten Rentenpunkten multipliziert und ist maßgeblich für die Höhe der Rente entscheident. Je höher der Rentenwert, desto mehr Rente wird im Alter ausbezahlt.

    Wie kann die Rente aufgebessert werden?

    Wichtig ist, zu ermitteln, ob das Geld im Alter reicht. Dafür kann die Faustregel von 80 Prozent Anwendung finden. Das heißt, dass Rentnerinnen und Rentner mindestens 80 Prozent ihres letzten Gehalts auch im Ruhestand zur Verfügung haben sollten, damit sie ihren Lebensstandard aufrecht erhalten können. Daher sollte frühzeitig angefangen werden zu sparen.

    Ansonsten kann es zur sogenannten Rentenlücke kommen, also der Differenz zwischen dem Gehalt im Arbeitsleben und der ausgezahlten Rente. Neben der 80-Prozent-Regel gibt es zusätzlich die Möglichkeit über mehrere Monate ein Haushaltsbuch zu führen, um zu ermitteln, wie hoch die Ausgaben sind. So lässt sich leichter abschätzen, ob die Rente im Alter auch reicht.

    Sollte das nicht der Fall sein und die Rente ist besonders niedrig, dann unterstützt der Staat betroffene Rentnerinnen und Rentner mit der Grundrente. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente, dem sogenannten Grundrentenzuschlag, wie er offiziell heißt. Die Grundrente wird für jede Person individuell berechnet und ist keine Pauschale. Diesen Zuschlag gibt es zur Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Rente für Hinterbliebene und zur Erziehungsrente. Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt wurden. Die Berechnung der Grundrente ist kompliziert, kann aber dem Rentenbescheid entnommen werden.

    Für den Grundrentenzuschlag müssen Versicherte keinen Antrag stellen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Diese prüft von sich aus bei allen, die eine Rente beziehen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Sollte das der Fall sein, wird der Zuschlag automatisch gezahlt. Der genaue Zahlbetrag wird dann - wie bereits erwähnt - im Rentenbescheid ausgewiesen.

    Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner auch noch diverse Zuschüsse beantragen. Darunter fallen:

    • Wohngeld plus
    • Grundsicherung
    • Freibetrag
    • Lastenzuschuss
    • Eigenanteil im Pflegeheim
    • Wohngeld für das Pflegeheim

    Zusätzlich hat die Regierung noch einen Härtefallfonds eingerichtet. Dieser soll Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge abmildern. Der Staat will Menschen, die mit ihrer kleinen Rente nur knapp nicht in die Grundsicherung fallen, bei den aktuell hohen Kosten unterstützen. Der Härtefallfonds besteht aus einer Einmalzahlung, die bis zu 5000 Euro betragen kann. Dafür wurden 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Stiftung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Träger und soll ihren Zweck innerhalb von drei Jahren erfüllen.

    Das Geld aus dem Härtefallfonds wird nicht automatisch überwiesen. Dafür muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Frist endet am 30. September 2023

    Um zu vermeiden, dass das Geld im Alter knapp wird, sollte schon frühzeitig an die passende Altersvorsorge gedacht werden. Denkbar ist etwa das Konzept der Bürgerrente, die die geförderte private Altersvorsorge reformieren soll. Etwa weil sie höhere Erträge als Riester abwerfen und der Staat zu jedem Euro der eingezahlt wird, nochmal 50 Cent dazugeben soll. Kernelement der Bürgerrente soll die Verrentung des angesparten Vermögens sein. Bei diesem Konzept handelt es sich bis jetzt nur um einen Vorschlag und kein fertiges Produkt. Von Seiten der Politik wurde bislang noch nichts konkret umgesetzt.

    Wer im Alter noch fit ist und mehr Geld haben möchte, kann außerdem einen Zuschlag von 100 Euro pro Monat zu Rente bekommen. Jeder Monat, den Versicherte länger arbeiten und Rentenversicherungsbeiträge leisten, lässt die spätere Rente steigen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhöht sich der spätere Rentenanspruch für jeden Monat um 0,5 Prozent. Dadurch steigt die Rente um sechs Prozent pro Jahr. Außerdem steigt die Rente durch die weiteren Beiträge zur Rentenversicherung.

    Desweiteren können Rentnerinnen und Rentner mit ihrem Rentenausweis in vielen Bereichen des Lebens Geld sparen, da sie vergünstigte Preise bekommen. Diesen bekommen sie automatisch, wenn sie die Rente beantragt haben und diese ihnen dann auch ausgezahlt wird.

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