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Rente: Änderungen bei der Witwenrente: Das gilt jetzt

Rente

Änderungen bei der Witwenrente: Das gilt jetzt

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    Hinterbliebene können Witwenrente bekommen. Seit diesem Juli gibt es Neuerungen.
    Hinterbliebene können Witwenrente bekommen. Seit diesem Juli gibt es Neuerungen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Mit dem Beginn der zweiten Jahreshälfte von 2024 hat sich für viele Rentner etwas verbessert: die Renten sind gestiegen. Davon profitieren auch Witwer und Witwen, die eine sogenannte Hinterbliebenenrente beziehen. Sie geht an Hinterbliebene von verstorbenen Ehe- oder Lebenspartnern, wenn sie einen Anspruch darauf haben. Was sich seit dem 1. Juli bei der Witwenrente geändert hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Seit 1. Juli 2024: Änderungen bei der Witwenrente

    Bereits im vergangenen Jahr gab es eine Rentenerhöhung. Nun, im Juli 2024, ist die Rente erneut gestiegen: und zwar um 4,57 Prozent, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilte. Der Rentenwert steigt demnach von 37,60 Euro auf 39,32 Euro pro Entgeltpunkt. Wie viel Rente man nun ab Juli bekommt, hängt entsprechend davon ab, wie hoch die Rente vorher schon war. Auch die Witwenrente, auch genannt Rente wegen Todes, ist von der Erhöhung betroffen. Sie steigt also ebenso um 4,57 Prozent - und das, obwohl eben erst noch in der Politik darüber diskutiert wurde, ob die Witwenrente vor dem Aus steht.

    Seit 1. Juli 2024: Freibeträge deutlich erhöht

    Die Hinterbliebenenrenten sollen laut DRV helfen, den Lebensunterhalt von Witwen und Witwern zu sichern. Aber: Wenn ein höheres eigenes Einkommen vorhanden ist, könne die Rente gekürzt werden, erklärt die Rentenversicherung. Deshalb gibt es bestimmte Grenzen, die sogenannten Freibeträge. Gleichzeitig mit der Rentenanpassung wurden auch diese Freibeträge bei der Hinterbliebenenrente zum 1. Juli 2024 erhöht.

    Bisher lag der anrechnungsfreie Einkommensfreibetrag pro Monat für Witwen und Witwer bei 992,64 Euro netto. Seit Juli beträgt er 1.038,50 Euro. Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 Prozent angerechnet, schreibt die DRV. Wichtig zu wissen: Auch die eigene Rente kann unter Umständen mit der Witwenrente verrechnet werden. Auch die Freibeträge der Waisenrenten haben sich erhöht: von bisher bisher 210,56 Euro auf 220,19 Euro.

    Übrigens: Rentenversicherte können sich entscheiden, ob sie später entweder Witwenrente beziehen wollen, oder die Rentenanteile schon zu Lebzeiten durch Rentensplitting aufteilen. Wer Rente bezieht, muss in vielen Fällen darauf Steuern zahlen. Allerdings gilt das erst ab einem bestimmten Betrag.

    Seit Juli 2024: Zuschlag bei Witwenrente

    Manche Hinterbliebenen können sich über einen besonderen Zuschlag freuen. Genauer gesagt geht es um Empfänger von Witwen- oder Witwerrenten, deren Hinterbliebenenrente zwischen Januar 2001 und Juni 2018 begonnen hat. Sie erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent, heißt es von der RDV. Er berechnet sich aus den persönlichen Rentenpunkten, die Versicherte bis zum 30. Juni 2024 gesammelt haben.

    Nicht nur Empfänger der Witwenrente profitieren davon: Insgesamt rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sollen laut DRV den Renten-Zuschlag erhalten. Dafür muss kein Antrag gestellt werden, betont die DRV: Die Rentenversicherung prüfe automatisch, wer Anspruch auf einen Zuschlag zu seiner Rente habe. Die Auszahlung erfolge ebenfalls automatisch.

    Übrigens: Neben der Witwen- oder Witwerrente gibt es noch die Erziehungsrente für Ex-Ehepaare. Sie gehört ebenso zu den Hinterbliebeneenrenten wie die Waisenrente und die Halbweisenrente.

    Außerdem können bedürftige Rentner in vielen Fällen auch Bürgergeld beziehen.

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