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Pflichtversicherung: Mit dualem Studium zur späteren Rente beitragen

Pflichtversicherung

Mit dualem Studium zur späteren Rente beitragen

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    In der Regel sind dual Studierende auch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und können so zum Grundstock ihrer späteren Rente beitragen.
    In der Regel sind dual Studierende auch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und können so zum Grundstock ihrer späteren Rente beitragen. Foto: Felix Kästle/dpa-tmn

    Ein duales Studium kann anstrengend sein. Während reguläre Studierende in den Semesterferien häufig freie Zeit zur eigenen Verfügung haben, wechseln sich im dualen Studium Theoriephasen an der Hochschule und Praxisphasen im Unternehmen ab. Das bringt aber auch Vorteile.

    In der Regel verdienen dual Studierende nicht nur schon eigenes Geld, sie sind auch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und können so zum Grundstock ihrer späteren Rente beitragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin. Denn: Wie hoch die eigene Rente später ausfällt, ist abhängig von der Zahl und der Höhe der Beiträge. Je mehr Beiträge also eingezahlt wurden, desto höher wird die Rente später sein.

    Vergütet oder nicht? Arbeitsentgelt spielt keine Rolle

    Im dualen Studium spiele es für die Pflichtversicherung dabei keine Rolle, ob man während ein Arbeitsentgelt bezieht oder nicht, heißt es von der DRV weiter. Wer kein Gehalt bekommt, dessen Beiträge zur Rentenversicherung berechnen sich aus einem fiktiven Mindesteinkommen. 2024 liegt es nach Angaben der DRV bei 35,35 Euro monatlich. Die Beiträge werden dann vom Arbeitgeber allein gezahlt.

    Wer weniger als 325 Euro im Monat verdient, muss ebenfalls keine Beiträge selbst zahlen. Diese übernimmt der Arbeitgeber komplett. Überschreitet das Gehalt die Grenze von 325 Euro pro Monat, teilen sich Studierende und Arbeitgeber die Beiträge.

    Weitere Tipps zum Thema Jobben und Studium gibt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

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