Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Ob Testament oder Erbvertrag: Umfrage: Nur ein Drittel der Deutschen hat Nachlass geregelt

Ob Testament oder Erbvertrag

Umfrage: Nur ein Drittel der Deutschen hat Nachlass geregelt

    • |
    • |
    Laut einer Umfrage haben nur 31 Prozent der Erwachsenen in Deutschland ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst.
    Laut einer Umfrage haben nur 31 Prozent der Erwachsenen in Deutschland ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst. Foto: Tobias Hase/dpa/dpa-tmn

    Nur rund jede dritte volljährige Person in Deutschland (31 Prozent) hat bereits ein Testament aufgesetzt oder einen Erbvertrag geschlossen, um zu regeln, was nach dem eigenen Tod mit dem Vermögen geschehen soll. Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Forums für Erbrecht.

    Wenig verwunderlich dabei: Je älter die Befragten, umso eher haben sie sich um ihren letzten Willen gekümmert. In der Altersgruppe 60 plus haben knapp sechs von zehn Befragten (58 Prozent) bereits ein entsprechendes Schriftstück aufgesetzt, während das in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen lediglich jeder 33. gemacht hat (3 Prozent).

    Dabei gibt es laut Milan Bayram von der Bundesnotarkammer gar keinen zu frühen Zeitpunkt, um sich über den eigenen Nachlass Gedanken zu machen. Wer selbst in der Hand haben möchte, was mit dem eigenen Hab und Gut im Ernstfall geschehen soll, der benötigt ein Testament oder einen Erbvertrag. Wer beides nicht rechtzeitig hinterlässt, riskiert, dass die gesetzliche Erbfolge greift - die womöglich nicht dem eigenen Willen entspricht.

    Testament: weder kompliziert noch teuer

    Ein eigenes Testament zu errichten, ist dabei gar nicht kompliziert - die Formvorschriften sind denkbar simpel. Grundsätzlich reicht es, den eigenen Willen handschriftlich niederzuschreiben und das Dokument zu unterzeichnen.

    Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass das Testament wirklich gültig ist, kann auch einen Notar dafür konsultieren. Für einen Erbvertrag ist das sogar zwingend erforderlich.

    Die Kosten für die notarielle Beurkundung eines Testaments und die Beratung dazu richtet sich Bayram zufolge nach dem zu vererbenden Vermögen. «Bei einem Vermögen in Höhe von zum Beispiel 250.000 Euro fällt eine notarielle Beurkundungsgebühr von 535 Euro für ein Testament an.» Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer und etwaige Auslagen.

    Für die Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa zwischen dem 29. und 31. Oktober 2024 mehr als 1.000 Personen ab 18 Jahren befragt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden