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Urlaub
27.06.2024

Nach FTI-Insolvenz: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Auch wenn es schwerfällt: Findet eine FTI-Reise erst in einigen Wochen statt, sollten Verbraucher sich gedulden und mit einer Stornierung noch warten.
Foto: Christin Klose, dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

Der Reiseveranstalter FTI hat Insolvenz angemeldet, zahlreiche Reisen mussten in der Folge storniert werden. Können Reisende ihr Geld zurückbekommen?

Die Sommerferienzeit steht kurz bevor, viele Reisen und Urlaube sind schon gebucht sowie die Vorfreude groß. Einigen Urlauberinnen und Urlaubern dürfte nun die schwierige Wirtschaftslage allerdings einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Die Insolvenzwelle hat nämlich auch vor der Reisebranche nicht Halt gemacht. Die Gesellschaften der FTI Group mussten von 3. bis 10. Juni laut eigenen Angaben des Reiseunternehmens nach und nach Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. 

Die FTI-Insolvenz wirkt sich auf eine Vielzahl von Reisen aus. Wie das Unternehmen mitteilt, mussten alle über FTI Touristik, 5vorFlug und BigXtra Touristik gebuchten Reisen mit einem Abreisedatum bis einschließlich 5. Juli 2024 abgesagt werden. Das Unternehmen habe bereits begonnen, alle Betroffenen über die Stornierungen zu informieren. Wie bekommen sie ihr Geld zurück?

Übrigens: Wie es um Reisen ab dem 6. Juli steht, ist aktuell noch nicht klar. "Wir bemühen uns derzeit nach Kräften. Ihnen die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen", schreibt FTI. 

Video: dpa

FTI-Insolvenz: Reise bis 5. Juli gebucht - Wie bekommen Reisende ihr Geld zurück?

Von der FTI-Insolvenz sind dem Reiseunternehmen zufolge alle Leistungen betroffen, die bei den folgenden Marken gebucht wurden: FTI in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Frankreich, 5vorFlug in Deutschland, BigXtra Touristik GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car. Wer hier eine Leistung mit Reisebeginn bis einschließlich 5. Juli 2024 gebucht hat, hat vermutlich bereits eine Stornierung erhalten. 

Und nun? Bekommen Betroffene ihr Geld zurück? Jein. Zuerst einmal die gute Nachricht: Wer eine Pauschalreise bei FTI gebucht hat, ist abgesichert. Wie das Unternehmen erklärt, greift in diesem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder die Association Professionelle de Solidarité du Tourisme (APST). Der DRSF und die APST sorgen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Betroffene bekommen also ihr Geld zurück. 

Wie sieht es nun aber aus, wenn keine Pauschalreise, sondern nur Einzelleistungen, wie Flüge, Hotels, Mietwagen oder Transfers gebucht wurden? In diesem Fall gilt der gesetzliche Absicherungsschutz laut FTI nicht. Das Unternehmen bittet Kundinnen und Kunden "von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können". 

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Dem ADAC zufolge müssen sich Betroffene ihr Geld im Insolvenzverfahren zurückholen. Wer mit Kreditkarte, PayPal oder per Lastschrift bezahlt hat, könnte allerdings Glück haben. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, sich das Geld so zurückzuholen. FTI-Kundinnen und Kunden sollten sich dafür laut dem ADAC direkt an ihr Kreditkartenunternehmen, ihre Bank oder PayPal wenden. 

Übrigens: FTI sitzt nicht allein im Insolvenz-Boot. Erst kürzlich musste das Augsburger Versandunternehmen Weltbild erneut Insolvenz anmelden. Auch Esprit ist in wirtschaftliche Schieflage geraten. Wie es nun um die Filialen der Modekette in Deutschland steht, ist noch nicht abschließend geklärt. Und eine Restaurant-Kette von TV-Koch Steffen Henssler musste bereits mehrere Läden schließen.