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München: Audi-Prozess: Es bleibt bei vier Angeklagten

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Audi-Prozess: Es bleibt bei vier Angeklagten

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    Im Strafprozess wegen des Abgas-Skandals werden sich auch künftig vier Angeklagte verantworten müssen. Das Landgericht München II wies den Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab.
    Im Strafprozess wegen des Abgas-Skandals werden sich auch künftig vier Angeklagte verantworten müssen. Das Landgericht München II wies den Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab. Foto: Christophe Gateau, dpa (Symbolbild)

    Wenn am Dienstag im Keller der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim der nächste von bereits über hundert Gerichtstagen im Strafprozess um die Abgas-Affäre bei Audi vor dem Landgericht München II ansteht, dann werden nach wie vor vier Angeklagte dort Platz nehmen. Das ist insofern bemerkenswert, als dass es hätte anders kommen können. Aber die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Stefan Weickert hat es so entschieden.

    Nach wie vor werden dort also die Ex-Top-Manager Rupert Stadler sowie der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz im Saal erscheinen. Gleiches gilt für die Ingenieure Giovanni P. und Henning L. Alle vier müssen sich wegen Betrugs, mittelbarer Falschbeurkundung und strafbarer Werbung verantworten. Die drei Ingenieure P., L. und Hatz sollen zusammen dafür gesorgt haben, dass ab 2009 verkaufte Dieselmotoren die Grenzwerte mit Schummel-Software auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße aber mehr Abgase hinten rauskommen als erlaubt. Es geht dabei laut Anklage um mehrere hunderttausend Autos, die auf dem nordamerikanischen Markt und in Europa ihre Käufer fanden.

    Bei Ex-Audi-Chef-Stadler sind die Vorwürfe anders gelagert

    Bei Stadler sind die Vorwürfe anders gelagert: Die Staatsanwaltschaft geht bei ihm davon aus, dass er spätestens seit dem 24. September 2015 gewusst habe, dass auch auf dem europäischen Markt Audi-Dieselmotoren von Manipulationen betroffen waren oder jedenfalls sein könnten. Ihm wirft sie vor, den Verkauf betroffener Autos – in Europa – nicht verhindert zu haben. Stadler und Hatz bestreiten die Vorwürfe vehement. Bei P. und – um ihn soll es im Folgenden gehen – L. verhält es sich andersherum.

    Der Anwalt von L., Maximilian Müller, hatte bereits vor Wochen eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage beantragt. Warum das? Weil sein Mandant nach Auffassung von Müller wesentliche Aufklärungshilfe zum Verständnis der Abgas-Affäre geleistet habe. Er sei frühzeitig auf die Ermittler zugegangen, er sei der „Whistleblower“, der Kronzeuge, dessen Mut belohnt werden müsse. Die bisherige Beweisaufnahme habe seine Angaben vollumfänglich bestätigt. Die beantragte Einstellung des Verfahrens sei daher auch ein wichtiges Signal für künftige mögliche Hinweisgeber.

    Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag unterstützt

    Die Staatsanwaltschaft hatte Müllers Antrag unterstützt, aber die Kammer vertrat eine andere Auffassung: Im Wesentlichen – und hier knapp zusammengefasst – begründetet sie ihre Ablehnung damit, dass – trotz der erheblichen Strafmilderungsgründe – die Länge des mutmaßlichen Betrugszeitraums sowie der mutmaßliche Schaden, zwar – nach derzeitigem Stand der Dinge – für L. nicht zu einer Gefängnisstrafe führe, es für eine Einstellung aber nicht reiche. Heißt, so kann man das verstehen, käme für L. also wohl eine Bewährungsstrafe infrage.

    Ob die 5. Strafkammer mit dieser Entscheidung den Ermittlern dieses Landes einen Gefallen getan hat, wird sich noch zeigen müssen. Das Bundesjustizministerium hat gerade erst – nach einer Abmahnung aus Brüssel – einen neuen Entwurf für das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt. So umstritten dieser noch ist, hat er doch auch das Ziel, Strukturen und Vertrauen für Whistleblower zu schaffen.

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