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Mini-PV-Anlagen: Energie vom Balkon: Das müssen Sie bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken beachten

Mini-PV-Anlagen

Energie vom Balkon: Das müssen Sie bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken beachten

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    Wer über ein Balkonkraftwerk nachdenkt, muss sich neben der Kosten-Nutzen-Rechnung auch mit dem Anmelde-Prozedere befassen.
    Wer über ein Balkonkraftwerk nachdenkt, muss sich neben der Kosten-Nutzen-Rechnung auch mit dem Anmelde-Prozedere befassen. Foto: Sebastian Christoph Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Selbstversorgung mit sauberem Strom, Sparen bei den Energiekosten, einfache Installation und ein geringer Platzverbrauch - es gibt einige gute Argumente, die für die Installation eines Balkonkraftwerks sprechen. Während viele Menschen mit dem Konzept liebäugeln, ist die Anmeldung der Mini-PV-Anlagen mit bürokratischem Aufwand verbunden.

    Wir erklären im folgenden Artikel, bei wem Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden müssen und was Sie beachten sollten.

    Balkonkraftwerk anmelden - Diese Hürden müssen Sie nehmen

    Bevor Sie sich mit der Anmeldung eines Balkonkraftwerks befassen, sollten Sie zunächst einmal die Kosten für ein Balkonkraftwerk bedenken und ob sich dieses überhaupt für Sie lohnt. Ein Balkonkraftwerk anzubringen ist seit 2023 übrigens besonders attraktiv, denn seit 1. Januar 2023 sind die Anlagen laut finanztip.de  praktisch von der Umsatzsteuer befreit. Auch Photovoltaikanlagen sind rückwirkend von der Einkommenssteuer befreit.

    Sind Sie zu dem Schluss gekommen, dass sich eine Installation für Sie rechnen würde und haben ein entsprechendes Modell ausgewählt, kommt nun unweigerlich der Punkt, an dem Sie sich mit der anhängenden Bürokratie befassen müssen. Wer in einem Mehrfamilienhaus zur Miete lebt braucht überdies noch das Einverständnis des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, bevor er ein Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen kann.

    Das Balkonkraftwerk beziehungsweise die "steckerfertige PV-Anlage" muss aus einem oder mehreren Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter bestehen. Je nach Netzbetreiber kommen dann noch weitere Bauteile hinzu. Laut der Verbraucherzentrale haben die Mini-Solaranlagen eine Leistung von bis zu 600 Watt (Wechselrichterleistung) die maximal in das Hausnetz eingespeist werden können. Die Solarmodule liegen je nach Bauart jeweils zwischen 350 und 420 Watt Nennleistung und sind im Schnitt 1x1,70 Meter groß.

    Sogar die Discounter sind auf den Zug aufgesprungen: Sowohl Aldi als auch Lidl verkaufen seit Mai Balkonkraftwerke.

    Kosten für Anmeldung von Balkonkraftwerken: Muss ich etwas zahlen?

    Für ein Balkonkraftwerk gilt laut der Bundesnetzagentur die Meldepflicht wie für jede andere Stromerzeugungsanlage. Dabei ist unerheblich, wie groß die Mini-PV-Anlage ist. Hintergrund ist, dass auch Ihr Balkonkraftwerk potenziell Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen könnte, worüber die verantwortlichen Stellen informiert sein müssen. Das Balkonkraftwerk muss also beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet, sowie in das Marktstammdatenregister der

    Wichtig: Bei dem erwähnten Netzbetreiber handelt es sich genauer um den Verteilnetzbetreiber. Er ist Eigentümer der Stromleitungen in Ihrer Region. Betrieb, Wartung und Ausbau der örtlichen Stromnetze liegen in seinem Verantwortungsbereich. Welcher Netzbetreiber für Ihre Stadt zuständig ist, können Sie auf der Website der Bundesnetzagentur herausfinden.

    Viele Netzbetreiber bieten auf ihren Websites entsprechende Formulare für eine Anmeldung an. Für Netzbetreiber, die kein Meldeformular bereitstellen, stellt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) einen Musterbrief zur Verfügung. Im Rahmen der Anmeldung teilt der Netzbetreiber auch mit, welche Voraussetzungen für die Installation eines Balkonkraftwerks erfüllt werden müssen. Einige Betreiber fordern beispielsweise, dass die Installation nur durch einen Fachhandwerker durchgeführt werden darf.

    Die Registrierung für das Marktstammdatenregister kann ganz einfach online vorgenommen werden. Beide Anmeldungen sind gebührenfrei.

    Was passiert, wenn das Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird?

    Das Energiewirtschaftsgesetz ist in dieser Frage recht eindeutig. Wer ein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes. Diese Ordnungswidrigkeit kann im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Laut der Fach-Website energie-solar-erfahrungen.de fällt die Strafe aber meist deutlich geringer aus. Laut dem Portal gehen viele Experten gar davon aus, dass in Deutschland ein Großteil der Balkonkraftwerke nicht angemeldet ist. Zu einem ähnlichen Schluss kommt das Portal computerbild.de und bezieht sich dabei auf eine Befragung der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin.

    Wichtig zu wissen: Jedes Balkonkraftwerk braucht einen passenden Stromzähler. Manche Stromzähler laufen durch die Einspeisung des Balkonkraftwerks in das Hausnetz rückwärts und dies kann zu Problemen bei der Stromabrechnung führen. "Dadurch stimmt die Menge des tatsächlich vom Stromanbieter bezogenen Stroms nicht mehr mit dem überein, was der Zähler anzeigt", schreibt das Fachportal ingenieur.de . Der Netzbetreiber vor Ort muss dann einen passenden Zähler einbauen - was Sie zwischen 25 und 75 Euro kosten könnte.

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