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Mindestlohn 2025: Erhöhung auf 12,82 Euro pro Stunde ab 1. Januar - Minijob-Grenze steigt ebenfalls

Ab 1. Januar

Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde

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    Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde.
    Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Zuvor lag die Lohnuntergrenze bei 12,41 Euro. Zudem erhöht sich die Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto im Monat.

    Die Minijob-Grenze steigt von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn nicht die Arbeitszeit gekürzt werden muss. 

    Mindestlohn 2025: Wer entscheidet über die Höhe?

    Über die Erhöhung des Mindestlohns entscheidet alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission. Die setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammen­setzt und wird außerdem von Wissenschaftlern beraten.

    Die Bundesregierung erwartet laut einer Mitteilung von dieser Lohnanpassung keine negativen Beschäftigungseffekte. Den Unternehmen sei es nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen, so die Mindestlohnkommission.

    Mindestlohn 2025 laut Gewerkschaften zu niedrig

    Gewerkschaften kritisieren den neuen Mindestlohn. Sie finden die Erhöhung zu gering: Um in Zeiten der Inflation einen Mindestschutz zu gewährleisten, müsste der Mindestlohn bei ca. 15 Euro pro Stunde liegen, teilt der Deutsche Gewerkschaftsbund mit. Der Gewerkschaftsbund fordert die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie. Demnach seien Mindestlöhne angemessen, wenn sie mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns von Vollzeitbeschäftigten (Medianlohn) entsprechen. Das sind laut ver.di in Deutschland etwa 15 Euro.

    Für wen gilt der neue Mindestlohn?

    Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Diese Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Auszubildende, Selbstständige oder Ehrenamtliche.

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