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Mehrfachlastschriften an der Kasse: Das steckt der Bezahlmethode

Finanzkolumne

Keine PIN, keine Unterschrift: Was steckt hinter Mehrfachlastschriften an der Kasse?

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    Keine PIN und auch keine Unterschrift mehr beim Bezahlen mit Karte: Geht das?
    Keine PIN und auch keine Unterschrift mehr beim Bezahlen mit Karte: Geht das? Foto: Franziska Gabbert, dpa

    Hat sich beim Bezahlen mit der Girocard im Handel wirklich etwas geändert? Verbraucherinnen und Verbraucher wundern sich, dass sie ab einem Einkaufswert von 50 Euro nicht mehr nach ihrer PIN gefragt werden. Betroffene vermuten ein Sicherheitsrisiko. Was steckt dahinter?

    Mehrfachlastschriften : Eine Revolution an der Ladenkasse?

    Netzbetreiber von Kartenzahlungsterminals wie Payone, Telecash oder Nexi haben eine Variante der Lastschriftzahlung für sich entdeckt. Mit sogenannten Mehrfach- oder auch Dauerlastschriften eröffnet sich ein neuer Zahlungsweg. Payone schwärmt gar von einer Revolution an der Ladenkasse.

    Und so funktioniert es: Der Verbraucher muss an der Kasse nur noch einmal die Lastschrift unterschreiben und ermächtigt damit den Händler und, wenn der Netzbetreiber es wünscht, auch andere Handelsunternehmen zum Einzug der Lastschrift. Ja, richtig, auch solche Händler, bei denen man bisher noch nicht eingekauft hat. Nach der ersten Unterschrift gilt jede weitere Lastschriftzahlung kontaktlos und ohne Unterschrift als vom Kunden autorisiert. Zudem gibt es kein Limit von 50 Euro pro Einkauf, da dies ein Sicherheitsmechanismus des kontaktlosen Bezahlens mit der Girocard ist, der hier gerade umgangen werden soll.

    Die Vorteile auf Händlerseite liegen auf der Hand: Es locken noch niedrigere Kosten gegenüber der ohnehin schon günstigen Girocard, keine Updates oder technische Erweiterungen am Bezahlterminal, eine schnellere Abwicklung am Kassenterminal pro Kunde, da PIN und Unterschrift entfallen. Besonders interessant ist aber die Freistellung vom Zahlungsausfall durch den Netzbetreiber. Denn auch bei Mehrfachlastschriften kann der Kunde acht Wochen lang die Zahlung zurückrufen. Dies stellt für den Händler immer ein Ausfallrisiko dar, was diese Zahlungsform bisher etwas unattraktiv gemacht hat. Wenn aber künftig der Netzbetreiber einspringt, verbessern sich diese Rahmenbedingungen für den Handel erheblich.

    Und was hat der Verbraucher davon? An der Kasse könnte es schneller gehen und man muss nicht mehr die unhygienische Tastatur des Terminals berühren. Aber wirklich überzeugend klingt dies nicht.

    Dafür gibt es Nachteile: Oftmals merkt man erst später, dass man eine Ermächtigung für weitere zukünftige Abbuchungen erteilt hat. Nämlich dann, wenn diese auf dem Kontoauszug erscheinen. Um die achtwöchige Widerrufsfrist nutzen zu können, muss man wissen, dass es sich um Lastschriften handelt, ein Widerrufsrecht besteht und wie man es anwendet.

    Was passiert, wenn die Bankkarte verloren geht?

    Beim Lastschrifteinzug sollte man sich daher immer den Kassenbon geben lassen, da man nur hier alle wichtigen Informationen zum erteilen Mandat nachlesen kann. Jedoch werden Kassenbelege immer seltener ausgedruckt und teilweise nur noch digital angezeigt.

    Schwierig wird es auch bei Verlust oder Diebstahl der Bankkarte. Dann reicht es nicht aus, die Karte über die Bank sperren zu lassen. Denn dann werden nur die Kartenzahlungen gesperrt, die normalerweise per PIN freigegeben werden. Wer zusätzlich das elektronische Lastschriftverfahren blockieren will, muss die sogenannte KUNO-Sperranzeige bei der Polizei abgeben. Solange dies nicht geschehen ist, könnten Diebe mit der Bankkarte verschiedene Händler ausprobieren, mit dem Ziel, Mehrfachmandate zu finden und so einzukaufen.

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