Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gehälter von Beamten nicht hoch genug sind. Die Entscheidung war deshalb notwendig geworden, weil Beamte sich über zu niedrige Löhne beschwert hatten. Die Löhne wurden angehoben, um eine gerechte Besoldung für die erbrachten Leistungen aufzubringen. Konkret heißt das, dass die Nettobesoldung von Staatsdienern, inklusive Kindergeld und Familienbezüge, mindestens 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss.
Ab 2025 mehr Geld für Beamte
Besonders profitieren dürften von der Erhöhung untere Besoldungsgruppen, da hier der Abstand zur Grundsicherung geringer wird und angepasst werden muss. Bei höheren Besoldungsgruppen wird die Erhöhung des Bürgergeldes keine große Rolle spielen.
Das neue Gesetz aus dem Innenministerium soll im Mai 2025 in Kraft treten und kostet den Bundeshaushalt 2025 147,6 Millionen Euro. Laut dem Gesetzesentwurf, der Merkur.de und Bild vorliegt, will der Bund 2026 131,4 Millionen Euro mehr, danach jährlich 31 Millionen Euro, für Beamtengehälter ausgeben. Damit möchte die Regierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 nachkommen.
Höhere Grundgehälter und Zuschläge nach Kindern und Wohnort
Das sind die wichtigsten Änderungen im Entwurf:
- Bundesbeamte, die ab dem 60. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen möchten, erhalten „einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent der Dienstbezüge“. Wer eine Altersteilzeit im Blockmodell wählt, und diese vorzeitig beendet, erhält das gesamte Geld, das ihm ohne Altersteilzeit zugestanden hätte, erstattet.
- Die Grundgehälter im Amt der Besoldungsgruppe A4, A6 oder A7 werden angehoben. Das sind Jobs, für die generell kein Abitur notwendig ist. Für A4 wird das Grundgehalt auf 2.947,47 Euro angehoben, für A6 und A7 auf 3.029,92 Euro und 3.164,65 Euro. Beamte der Gruppe A3 werden auf A4 gehoben.
- Der Familienzuschlag wird je nach Familienverhältnis gewährt. Dazu kommt der „alimentive Ergänzungszuschlag“, der sich nach dem Wohnort und der Zahl der Kinder im Haushalt richtet. Dabei orientiert sich der Zuschlag an den Mietspiegel, der beim Wohngeld verwendet wird. Pensionäre erhalten auf ihr Ruhegehalt ebenfalls den „alimentiven Ergänzungszuschlag“.
- Den Beamten wird rückwirkend ein Ausgleich für die Zeit ab 2017 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gezahlt. Sie bekommen je nach Anzahl der Kinder, des Wohnorts und dem Niveau der Grundsicherung in dem jeweiligen Jahr Zuschläge ausgezahlt. Von 2017 bis 2019 gilt das nur für Beamte mit drei oder mehr Kindern; ab 2021 dann für alle Beamte.
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