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Lokführergewerkschaft: GDL kündigt Bahnstreik an – einstweilige Verfügung der Bahn abgelehnt

Lokführergewerkschaft

GDL kündigt Bahnstreik an – einstweilige Verfügung der Bahn abgelehnt

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    Nach dem "Weihnachtsfrieden" kündigte die GDL für die zweite Januarwoche einen erneuten Streik an.
    Nach dem "Weihnachtsfrieden" kündigte die GDL für die zweite Januarwoche einen erneuten Streik an. Foto: Bernd Wüstneck, dpa

    Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft ab Mitte der Woche zum ersten mehrtägigen Streik im aktuellen Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen auf. Im Personenverkehr soll der

    Mit dem neuerlichen Streik auf der Schiene meldet sich die GDL nach dem sogenannten "Weihnachtsfrieden" zurück. Die Gewerkschaft hatte Arbeitskämpfe über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel bis einschließlich zum 7. Januar ausgeschlossen. Nun folgt der dritte und längste Ausstand in der laufenden Tarifauseinandersetzung.

    Die Deutsche Bahn scheiterte am Montagabend mit dem Versuch, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montag eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.

    Bahnstreik, weil DB-Konzern Weihnachtszeit nicht genutzt habe

    "Der DB-Konzern hat den Weihnachtsfrieden nicht genutzt, um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken", teilte die GDL mit.

    Bereits zwei Mal legte die GDL bisher mit Warnstreiks große Teile des Bahnverkehrs in Deutschland lahm. Nachdem die Gewerkschaftsmitglieder im Dezember per Urabstimmung zugestimmt haben, kann die GDL nun zu längeren Streiks aufrufen.

    Die Fronten im Tarifkonflikt bleiben verhärtet. Die Verhandlungen mit der Bahn und auch mit dem Wettbewerber Transdev hat die GDL bereits im November für gescheitert erklärt. Als Knackpunkt gilt die Forderung der GDL nach einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich.

    Letztes Verhandlungsangebot der Deutschen Bahn erfolgte am Freitag

    Zwar hatte die Bahn ihr bisheriges Angebot am Freitag noch einmal erweitert. Dabei griff sie erstmals die von der GDL geforderte Arbeitszeitreduzierung auf. Von dem ebenfalls geforderten vollen Lohnausgleich will Konzern-Personalvorstand Martin Seiler aber weiterhin nichts wissen.

    Die Bahn hatte am Freitag vorgeschlagen, bestehende Wahlmodelle bei der Arbeitszeit auszuweiten. Bisher können sich Beschäftigte entscheiden, ob sie etwa mehr Geld, mehr Urlaub oder weniger Wochenarbeitstage haben wollen. Sie könnten etwa von 39 auf 37 Wochenstunden verringern, bekämen dafür aber 5,7 Prozent weniger Lohn. Die Bahn bietet nun an, die Wochenarbeitszeit in diesem Modus bis zu 35 Stunden reduzieren zu können. Wer möchte, könnte zudem für etwas mehr Geld auch bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Wer sich für kürzere Arbeitszeiten entscheide, müsse dafür aber Abstriche bei einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung machen, betonte Seiler. Den von der GDL geforderten vollen Lohnausgleich lehnt der Konzern damit weiterhin ab.

    GDL-Chef: Teilzeit auf Kosten des Arbeitnehmers ist weltfremd

    "Wie weltfremd und entfernt vom Arbeitgeber muss der Personalvorstand sein, ein Teilzeitmodell anzubieten, das vom Arbeitnehmer selbst finanziert wird?", kritisierte GDL-Chef Claus Weselsky nun.

    Dass die Bahn vor kurzem Klage gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen eingereicht hat, dürfte nicht zur Entschärfung des Konflikts beigetragen haben - auch wenn es darin nur am Rande um die konkreten Tarifthemen geht. Vielmehr will die Bahn damit gegen die Genossenschaft Fairtrain vorgehen, die die GDL im Sommer gegründet hatte.

    Weselsky: Leihfirma Fairtrain soll Deutscher Bahn Schnippe schlagen

    Ziel der Leihfirma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Die Bahn sieht darin einen Interessenkonflikt und stellt die Tariffähigkeit der GDL infrage, die aus Sicht des Konzerns nun sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auftritt.

    In dem Rechtsstreit geht es nur am Rande um konkrete Fragen aus dem Tarifstreit. Doch er könnte Auswirkungen haben auf einen künftigen Tarifabschluss, den die Bahn weiterhin mit der GDL anstrebt. (dpa)

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