Unternehmen in Deutschland haben seit Anfang des Jahres eine große Verantwortung übertragen bekommen. Seit dem 1. Januar verpflichtet sie das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, auf die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie bestimmter Umweltstandards bei ihren Lieferanten zu achten. Das Gesetz gilt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten in Deutschland, die ihren Sitz oder eine Niederlassung hier haben. Doch schon zum 1. Januar 2024 sinkt diese Grenze auf 1000 Beschäftigte. Und in Brüssel wird an einem europäischen Lieferkettengesetz gearbeitet, das noch weitere Verschärfungen bringen könnte.
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