Für mögliche finanzielle Schäden infolge ihrer Aktionen an Flughäfen sollen die Klimaaktivisten aus Sicht der Polizeigewerkschaft zur Kasse gebeten werden. Die DPolG sieht in dem Schaden, der durch Flugausfälle und Störungen in den Abläufen der Fluggesellschaften entsteht, eine Haftung der Aktivisten als gegeben an. Für diesen sollten sie aufkommen, sagte der stellvertretende Bundes- und Landesvorsitzende der DPolG in Baden-Württemberg, Ralf Kusterer.
«Wer die Infrastruktur gezielt (zeitweise) zum Erliegen bringt, indem er seinen Körper als unüberwindbare Barriere einsetzt und dabei ohne Rücksicht auf die betroffenen Rechtsgüter und Interessen agiert, der handelt sittenwidrig.» Diese Sittenwidrigkeit sei Ansatz für zivilrechtliche Ansprüche. Davon unabhängig müssten die sogenannten Klimakleber rechtlich verfolgt und ihnen weitere Kosten für den Polizeieinsatz und die Beseitigung der Störung auferlegt werden.
Die Klima-Initiative hatte an mehreren deutschen Flughäfen Protestaktionen gestartet und damit auch zeitweise den Flugbetrieb gestört. Je zwei Aktivisten drangen Angaben der Organisation zufolge in orangen Warnwesten auf die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Stuttgart, Nürnberg und Köln-Bonn ein.
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