Oft liest man in Speisekarten von Restaurants oder Imbissen die Bezeichnung „Wiener Schnitzel“. Manchmal handelt es sich aber um gar keines echtes, sondern nur um ein „Schnitzel Wiener Art“. Während Letzteres eine Schweinefleisch-Kopie des Wiener Schnitzels ist, muss das Original natürlich aus Kalbfleisch bestehen. Eine ähnliche Diskussion gibt es seit Jahren um den Döner Kebap. Denn nicht jeder Döner ist ein echter Döner, und Imitate dürften eigentlich nur als „Drehspieß“ verkauft werden.
Ärger um den Drehspieß: Warum nicht jeder Döner so genannt werden darf
Hintergrund dafür sind die „Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches“. Und zum Döner wurden die Leitlinien bereits 1991 als bundeseinheitlicher Beurteilungsmaßstab festgeschrieben. Sie besagen: Ein echter Döner darf nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen.
Als Zutaten sind Zwiebeln, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Mehr nicht. Wie zum Bierbrauen halt auch nur Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen. Soja, Wasser, Geschmacksverstärker oder Paniermehl haben nach dem Lebensmittelrecht in einem Döner nichts ebenso wenig verloren wie beispielsweise Wacholder im Bier.
Sind diese Zusatzstoffe trotzdem enthalten oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden. So verlangt es das Lebensmittelrecht. Für Hähnchen- und Putendöner gilt, dass sie nur aus diesem Fleisch bestehen, kein Hackfleisch und nicht mehr als 18 Prozent Haut enthalten dürfen.
Dreiviertel aller Imbiss-Betriebe ignorierten die Döner-Regel
In Bayern wird das auch regelmäßig kontrolliert. Auch in Augsburg. Doch darum kümmern sich nur die wenigsten Wirte. Vor einem Jahr beanstandete das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen 83 Prozent der untersuchten Döner im Freistaat. In der Regel lagen Kennzeichnungsmängel vor. Auch in Weimar sorgten kürzlich entsprechende Kontrollen für Aufregung.
In Augsburg sind die Kontrollen bereits etabliert und erfolgen bei den Routinebesuchen der Lebensmittelkontrolleure. Vor einigen Monaten hat das Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen allerdings rund 70 Restaurants speziell unter diesem Aspekt unter die Lupe genommen. Das Ergebnis war ernüchternd.
Von 70 Betrieben wurden über 50 auf die Zusammensetzung und Kennzeichnung ihrer Döner-Kebap-Angebote überprüft. „Und 75 Prozent davon beanstandet“, sagte Norbert Schoger vom Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen. Denn alle Wirte würden ganz pauschal Döner angeben. Wenn der aber mit Puten- oder Hähnchenfleisch hergestellt wird, müsse es Puten-Döner oder Hähnchen-Döner heißen. „Wir setzen auf die Aufklärung der Restaurantbetreiber, darauf, dass die Leute das verstehen. Wenn sich jemand aber partout widersetzt, können wir das per Anordnung durchsetzen, beispielsweise unter Androhung von Zwangsgeld. Denn es handelt sich dabei um eine Verbrauchertäuschung“, erklärt Schoger.
Es dauert seiner Erfahrung nach leider lange, bis sich die deutsche Gesetzesregelung bei den türkischen Gastronomen durchsetzt. Und das kann man auch irgendwie verstehen. Denn auf Türkisch heißt Döner „Sich drehend“ und Kebap „Bratfleisch“ oder „Bratspieß“. Aus dieser Sicht wäre bei allen Angeboten ja alles paletti - wenn nur das deutsche Lebensmittelrecht nicht wäre.