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Konkrete Pläne von CDU und SPD: Kommt die Pflicht zur Kartenzahlung?

Koalitionsverhandlungen

Konkrete Pläne von CDU und SPD: Kommt die Pflicht zur Kartenzahlung?

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    Flüchtlingshelfer stören sich unter anderem daran, dass Asylbewerbern nur 50 Euro bar zur Verfügung stehen. Beim Bäcker, Frisör oder Gebrauchtwarenladen ist Kartenzahlung mitunter schwierig. Foto: Alexander Kaya
    Flüchtlingshelfer stören sich unter anderem daran, dass Asylbewerbern nur 50 Euro bar zur Verfügung stehen. Beim Bäcker, Frisör oder Gebrauchtwarenladen ist Kartenzahlung mitunter schwierig. Foto: Alexander Kaya Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    In Deutschland schwören viele Menschen auf Schein und Münze. Doch auch hierzulande gibt es einen Trend zu digitalen Zahlungsmethoden. Und damit stehen die digitalen Trendsetter nicht allein da: In allen anderen sieben europäischen Ländern, in denen sich das Marktforschungsinstitut YouGov für das Beratungsunternehmen BearingPoint umgehört hat, ist die kontaktlose Zahlung per Karte Favorit. Nach Willen von Union und SPD können Kundinnen und Kunden bald überall entscheiden, ob sie ihre Brötchen mit Kleingeld oder Kreditkarte kaufen. So verpflichten sie wohl Gewerbetreibende dazu, neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel zu akzeptieren.

    SPD will die Möglichkeit zur Kartenzahlung wohl in Koalitionsvertrag übernehmen

    Mit dieser Neuerung soll laut der Bild am Sonntag Steuerhinterziehung bekämpft werden. Die Forderung stehe bereits im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Haushalt, Steuern, Finanzen der Koalitionsverhandlungen. Es sei gewollt, „dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden muss“, heißt es dort. Laut den SPD-Angaben soll dies in den Koalitionsvertrag übernommen werden. Seitens der Union wurde laut der Zeitung zunächst lediglich die Existenz entsprechender Pläne bestätigt.

    Global Payments Report 2023

    So verteilen sich die digitalen Zahlungsmethoden in Deutschland im Jahr 2022:

    • Digital Wallet: 29 Prozent - Dies umfasst Zahlungsdienste wie PayPal, Apple Pay, Google Pay und andere digitale Geldbörsen, die immer populärer werden.
    • Account-to-Account (A2A): 23 Prozent – Zahlungen, die direkt von einem Bankkonto auf ein anderes übertragen werden, ohne dass eine Kreditkarte oder ein externes Zahlungssystem erforderlich ist.
    • Buy Now, Pay Later: 23 Prozent – Diese Zahlungsoption erlaubt es den Käufern, Einkäufe sofort zu tätigen, aber die Zahlung auf später zu verschieben (Klarna, AfterPay).
    • Credit Card: 12 Prozent – Kreditkarten bleiben eine wichtige Zahlungsoption, auch wenn ihre Nutzung tendenziell zugunsten von digitalen Wallets zurückgehen.
    • Cash on Delivery: 4 Prozent – Eine Zahlungsmethode, bei der der Kunde den Kaufbetrag für ein Produkt oder eine Dienstleistung erst bei Lieferung in bar entrichtet. 
    • Debit Card: 3 Prozent – Debitkarten sind eine weitverbreitete Zahlungsmethode, aber sie haben im Vergleich zu digitalen Wallets oder A2A-Zahlungen einen geringeren Anteil.
    • Prepaid Card: 1 Prozent – Prepaid-Karten wie Geschenkkarten oder mit Geld aufladbare Karten sind relativ wenig verbreitet.
    • PrePay: 1 Prozent – Diese Methode, bei der die Käuferin oder der Käufer im Voraus für Produkte oder Dienstleistungen bezahlt, aber oft ohne ein festes Bankkonto verwendet zu werden, hat einen geringen Anteil.

    Was viele Gastronomen kritisieren könnten: Kartenzahlungen verursachen zusätzliche Kosten wie Miet- und Servicegebühren für die Kartenlesegeräte sowie Transaktions- und Umsatzgebühren. Diese schwanken je nach Anbieter und Bank. Die Gebühren fallen auch bei anderen Zahlungsarten, abgesehen von der Karte, an. Die Verpflichtung zur Möglichkeit des digitalen Zahlens wäre daher insbesondere für die kleinen Betriebe eine Umstellung, wie zuletzt 2020.

    Kartenlesegeräte kosten zusätzliche Miet- und Servicegebühren

    In diesem Jahr kam die Pflicht zur Nutzung einer elektronischen Registrierkasse für alle Betriebe, die Bargeldtransaktionen durchführen, um die ordnungsgemäße Aufzeichnung der Umsätze sicherzustellen. Für kleine Unternehmen, die sehr geringe Umsätze haben oder die sogenannte „Geldbörse“ verwenden, gibt es Ausnahmen. Ob dies nun auch bei der geplanten Änderung zur Zahlungsmethode der Fall sein wird, ist noch unklar.

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