Auf die Autohersteller könnte eine neue Klagewelle zurollen. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte geschädigter Dieselkäufer gestärkt. Acht Jahre nach dem Beginn des Dieselskandals dauert die juristische Aufarbeitung an. Das ist lobenswert, setzt das Urteil doch ein Signal für Ehrlichkeit.
Jahrelang hatte die Autoindustrie den Diesel als moderne Technik gelobt, die nicht nur günstig an der Tankstelle ist, sondern durch hohe Effizienz sogar das Klima schützt. Dass der VW-Konzern eine Betrugssoftware einbaute, war für die Käufer nicht erkennbar. Die Abgasreinigung funktionierte hervorragend auf dem Prüfstand, auf der Straße wurde das Auto zur Stickoxid-Schleuder. Jetzt nehmen die Richter einen weiteren Trick ins Visier: Den wenigsten Käuferinnen und Käufern dürfte bewusst gewesen sein, dass Hersteller sogenannte Thermofenster nutzten.
Hier schaltet die Abgasreinigung bei niedrigeren Temperaturen ab oder wird gedrosselt. Die Hersteller begründen dies damit, dass der Motor geschützt werden soll. Kritiker weisen aber darauf hin, dass die Auto-Konzerne das Thermofenster deutlich häufiger als nötig genutzt haben.
Betrug darf sich nicht lohnen: Urteil ist gut für Käufer, die unter Wertverlusten litten
Die europäischen Richter haben nun die Hürde für Schadenersatz deutlich gesenkt. Die Autobauer haften nach Maßgabe des Europäischen Gerichtshofes auch dann, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten. Jetzt könnten mehr Hersteller - beispielsweise Mercedes - regresspflichtig werden. Welche Bedeutung das Urteil letztlich hat, muss sich nun in weiteren Verfahren zeigen.
Der Richterspruch aus Europa ist aber bereits jetzt ein gutes Signal für Umwelt, Gesundheit und die Käufer, die Wertverluste tragen mussten. Nicht nur Betrug, auch Mogelei darf sich nicht lohnen.