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Katze zugelaufen: Wie man sich richtig verhält

Haustier

Katze zugelaufen: Wie man sich richtig verhält

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    Zugelaufene Katzen sollten nicht direkt gefüttert werden.
    Zugelaufene Katzen sollten nicht direkt gefüttert werden. Foto: Bernd Weißbrod, dpa

    Der Deutsche Tierschutzbund geht von etwa zwei Millionen streunenden Katzen in Deutschland aus. Alleine im Jahr 2023 sollen zudem über 90. 000 Katzen bundesweit entlaufen sein. Was tun, wenn einem eines dieser Tiere unerwartet zuläuft? „Generell sollte man sich zuerst ein Bild von Zustand der Katze machen. Macht sie einen kranken, verwahrlosten Eindruck? In dem Fall sollte sofort das nächste Tierheim kontaktiert werden“, erklärt Ilona Wojahn vom Tierschutzbund. Viele Tierheime verfügen über Fundtiervereinbarungen mit den Kommunen und kümmern sich darum, dass das Tier zunächst versorgt wird. Zudem überprüfen diese, ob es gekennzeichnet und registriert ist und versuchen, die Halter ausfindig zu machen.

    Zu unterscheiden ist, ob einem zu Hause oder unterwegs eine Katze zuläuft. Denn besonders Freigänger haben oft einen großen Bewegungsradius. „Findet man ein schwer verletztes Tier, ist der richtige Weg zum Tierarzt, der ebenfalls prüft, ob man über Chip den Halter ausfindig machen kann und die medizinische Notversorgung sichert. Sollte das Tier nicht gechipt und registriert sein, sollte man es ebenfalls dem Tierheim als Fundtier und zur Sicherheit der Gemeinde melden“, so Wojahn.

    Begehrt eine Katze allerdings plötzlich zu Hause auf der Terrasse Eingang, empfehle es sich, zu prüfen, ob das Tier gechipt und im Haustierregister eingetragen ist, damit der Halter verständigt werden kann. „Unter petmaxx.com beispielsweise können alle deutschen und auch internationalen Haustierregister abgefragt werden, wenn man die Chipnummer hat. Chiplesegeräte haben zudem alle Tierärzte und Tierheime zur Verfügung“, sagt Wojahn.

    Zugelaufene Katzen nicht sofort füttern

    Eine Fundkatze sollte nicht direkt gefüttert werden. Wenn das Tier einen stark ausgehungerten und geschwächten Eindruck macht, empfiehlt es sich, dieses besser umgehend zum Tierarzt oder ins Tierheim zu bringen. „Viele Tiere haben Allergien oder Unverträglichkeiten und bekommen vom falschen Futter Gesundheitsprobleme. Bei starker Unterversorgung kann eine zu große Menge Futter, eventuell auch noch das Falsche, zum Kollaps führen“, erklärt Kristina Berchtold vom Tierschutzverein München.

    Wasser sollte dagegen immer angeboten werden. „Ob ein Tier Hilfe braucht, erkennt man am leichtesten am äußeren Eindruck: Bei apathischem Zustand, Hilfe suchendem Verhalten und äußeren Verletzungen ist zweifellos schnelle Hilfe nötig“, so Berchtold.

    Darf man eine zugelaufene Katze behalten?

    Das Tier einfach so zu behalten, wäre Fundunterschlagung und somit eine Straftat. Ein Besitzer hat sechs Monate lang das Recht, sein vermisstes Tier zurückzuverlangen. „Man sollte daher auf alle Fälle prüfen, ob die Katze gechipt und registriert ist und man so den Besitzer ermitteln kann“, sagt Wojahn. Wenn das nicht der Fall ist, sollte der Fund der Gemeinde (Fundbüro) oder dem Tierheim gemeldet werden. „Wenn das geschehen ist, kann man das Tier auch selbst betreuen, ist aber dann selbstverständlich auch dafür verantwortlich, dass das Tier die erforderliche tiermedizinische Betreuung, die artgerechte Betreuung und das richtige Futter erhält“, sagt Wojahn. Sollte sich der Besitzer melden und möchte er sein Tier zurückhaben, so müsse dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.

    Jede Katze sollte ausnahmslos einem Tierarzt vorgestellt werden und gegen Parasiten wie Würmer, Flöhe, Zecken & Co. behandelt werden. „Impfungen, zumindest gegen Katzenschnupfen und -seuche sind für alle Katzen dringend angeraten. Ebenso wie die Kastration und Kennzeichnung durch einen Mikrochip“, sagt Wojahn. Besonders Kastrationen sind wichtig, weil sie helfen, der Überpopulation und unkontrollierter Fortpflanzung von Katzen entgegenzuwirken und das Tierleid zu reduzieren. „Die Kosten für eine solche Grundbehandlung können schnell bei vierhundert Euro und höher liegen“, sagt die Präsidentin des Landestierschutzverbandes Bayern. Für die neuen Halter empfehle es sich, Preisvergleiche bei den Tierärzten einzuholen.

    Katzen nicht anfüttern

    Keine gute Idee ist es, fremde Katzen daheim anzufüttern. „In der Regel gehören sie jemandem, einer Familie, die sie selbst gut versorgt, vermisst und der man ihre Katze nicht einfach wegnehmen darf. Das ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kann unter Umständen auch als Diebstahl zur Anzeige gebracht werden“, sagt Berchtold. Zudem appelliert die Sprecherin des Münchner Tierschutzvereins an Katzenhalter auch, das Tier chippen zu lassen und zusätzlich bei einem Haustierregister zu registrieren. „Dies kann man bei Registern wie etwa Tasso oder Findefix tun. Nur so kann die Katze bei Verlust oder Entlaufen möglichst schnell zu ihrem Zuhause gebracht werden“, sagt Berchtold.

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