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Insolvenz: Einrichtungskette Butlers meldet Insolvenz an

Insolvenz

Einrichtungskette Butlers meldet Insolvenz an

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    Die Einrichtungskette Butlers hat Insolvenz angemeldet.
    Die Einrichtungskette Butlers hat Insolvenz angemeldet. Foto: Erik Markert (Symbolbild)

    Die Einrichtungskette Butlers ist in Schwierigkeiten. Das Unternehmen stellte beim Kölner Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Butlers betreibt auch eine Filiale in der Augsburger Maximilianstraße.

    Ziel des Schrittes sei die Erhaltung und nachhaltige Sanierung der 1999 gegründeten Filialkette, betonte der zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Jörg Bornheimer am Montag. Butlers beschäftigt nach eigenen Angaben zurzeit rund 1000 Mitarbeiter. Allein in Deutschland betreibt die Kette 94 Filialen. Weitere Geschäfte gibt es in Österreich, Großbritannien und der Schweiz. 

    Butlers-Filialen sollen normal geöffnet bleiben

    "Wir wollen die Chance nutzen, mit den Instrumenten der Insolvenzordnung das Handelsgeschäft so reibungslos wie möglich fortzuführen und uns markt- und wettbewerbsfähig neu zu positionieren", sagte Bornheimer. Alle Filialen und der Online-Shop der Einrichtungskette sollen normal geöffnet bleiben, wie Butlers-Gründer Wilhelm Josten betonte. "Wir sind zuversichtlich, dass Butlers auch weiterhin eine gute Zukunft hat", meinte er.

    Butlers verkauft Wohnaccessoires, Dekorationsartikel, Möbel und Geschenke. Lange Zeit schwamm das Unternehmen dank der Dekorationslust der Bundesbürger auf einer Erfolgswelle. Der erste Laden wurde 1999 in Köln eröffnet. Schon 2005 gab es über 50 Filialen in der Bundesrepublik. Heute betreibt die Kette rund 160 Filialen im In- und Ausland. Der Jahresumsatz der Gruppe lag zuletzt bei rund 95 Millionen Euro.

    Insolvenz

    Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO).

    Auch die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) sowie die Überschuldung (§ 19 InsO) sind Gründe für eine Insolvenz.

    Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

    Abzugrenzen ist dieser Begriff von der vorübergehenden Zahlungsstockung.

    Von drohender Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu bedienen.

    Überschuldung bedeutet schließlich, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

    Für Privatpersonen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung eine Insolvenz zu beantragen.

    Bei juristischen Personen wird das Unterlassen eines fristgerechten Insolvenzantrages (innerhalb von drei Wochen) unter Strafe gestellt, die Insolvenzverschleppung.

    Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung verpflichten zwingend zum Insolvenzantrag.

    Die drohende Zahlungsunfähigkeit eröffnet einem Unternehmen hingegen die Möglichkeit, aus eigener Entscheidung Insolvenz zu beantragen, um eine mögliche Sanierung anzustreben.

    Doch ist Konkurrenz auf dem Einrichtungsmarkt hart. Stationäre Konkurrenten wie Ikea und Depot, sowie Online-Anbieter wie Home24 oder Westwing kämpfen ebenfalls um die Dekorations-Budgets der Bundesbürger.

    Wie hart der Kampf ist, bekam zuletzt die Handelskette Strauss Innovation zu spüren, die Ende September Insolvenz anmelden musste. Bei der seit Jahren kränkelnden Kette, die bereits zuvor zweimal den Weg zum Insolvenzrichter hatte antreten müssen, scheiterten alle Rettungsbemühungen. Vor zwei Monaten informierte Insolvenzverwalter Dirk Andres die Belegschaft, das der Geschäftsbetrieb Ende Februar eingestellt werde. dpa

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