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Hintergrund: Pooling und Co: Das sind die neuen Ideen für flexiblere Mobilität

Hintergrund

Pooling und Co: Das sind die neuen Ideen für flexiblere Mobilität

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    Die Taxi-Branche sieht mit Argusaugen auf die private Konkurrenz.
    Die Taxi-Branche sieht mit Argusaugen auf die private Konkurrenz. Foto: Jörg Carstensen, dpa

    Das Problem ist gerade im ländlichen Raum sattsam bekannt: Viele Menschen würden gerne statt des Autos öfter öffentliche Verkehrsmittel nutzen, doch das Angebot ist entweder eher gering oder gar nicht mehr vorhanden. Union und SPD kommen nun ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nach: Dort haben sich die Parteien verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch auf dem Land in Zukunft wieder mehr Fahrmöglichkeiten gibt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde jetzt eine Novelle des Personenbeförderungsrechts auf den Weg gebracht. Kern ist die reguläre Aufnahme einer neuen Beförderungsform: das sogenannte Pooling.

    Fahrzeuge sollen Gäste je nach Bedarf einsammeln

    Was sich dahinter verbirgt, erklärt CDU/CSU-Fraktionsvize Ulrich Lange so: „Es wird einfacher, Angebote mit kleineren Fahrzeugen, statt dem herkömmlichen Linienbus zu machen.“ Die Fahrzeuge sollen nicht mehr auf festen Routen fahren, sondern mittels digitaler Technik je nach Bedarf ihre Fahrgäste einsammeln. Die Bestellung eines Sitzplatzes und nicht des gesamten Fahrzeugs erfolgt einfach per Handy-App. Neu ist die Festlegung, wonach explizit geregelt wird, dass auch die Anbieter des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Pooling anbieten können. Sollten deren Angebote defizitär sein, darf der Staat Geld zuschießen. Parallel dazu können private Unternehmen die Beförderung übernehmen. Fahrdienste wie Uber, Free Now Ride oder Moia müssen sich jedoch grundsätzlich über den Fahrpreis finanzieren und werden sich deshalb wohl vornehmlich auf die Ballungsgebiete konzentrieren, weil es dort mehr Kunden gibt.

    Taxigewerbe sieht sich durch Konkurrenz bedroht

    Im Grundsatz gab es das bereits, aber nur auf Grundlage einer Experimentierklausel im Gesetz. Diese Klausel wird jetzt durch einen bundesweit einheitlichen Rahmen ersetzt. Union und SPD erhoffen sich dadurch einen Schub für die privaten Anbieter, die es bisher mit ihren Geschäftsmodellen eher schwer haben. Gleichzeitig soll die Novelle das Taxigewerbe besänftigen, das sich durch die neue Konkurrenz in seiner Existenz bedroht sieht. „Das gute, alte Personenbeförderungsrecht bekommt ein Digital-Update“, sagt CSU-Verkehrsexperte Lange und gibt für die Umsetzung ein flottes Tempo vor: Bis Ende des Jahres soll der bundesweit geltende Rechtsrahmen stehen.

    Für die Wirtschaft geht das Update allerdings nicht weit genug. Der Digital-Branchenverband Bitkom kritisiert, die Regierung verpasse die Chance, neue Möglichkeiten für eine innovative, auf digitalen Technologien basierende und ressourcenschonende Mobilität umfassend zu erschließen. Bitkom-Präsident Achim Berg bemängelt unter anderem, dass die elektronische Auftragsannahme via Smartphone bei Mietwagen nur halbherzig angegangen werde. Schuld ist die aktuelle Gesetzeslage. Sie verhindert, dass die Wagen der neuen Fahrdienste wie Taxis in der Stadt kreisen dürfen, sondern nach jeder Fahrt leer zurück zur Zentrale fahren müssen, wenn sie keinen direkten Folgeauftrag haben. Die Regelung schützt die Taxibranche, die aber beklagt, dass die Konkurrenz häufig gegen die Auflage verstoße.

    Bitkom-Präsident: Leerfahrten-Pflicht als schädlich

    „Das geradezu sklavische Festhalten am Betriebssitz ist in einer digital vernetzten, multimodalen Mobilität ein analoger Anachronismus. Viele innovative Angebote werden so im Keim erstickt“, kritisiert Berg. „Diese staatlich verordnete Leerfahrten-Pflicht ist gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch schädlich“, sagt er. Fraktionsvize Ulrich Lange hingegen sieht durch die Regelung „insbesondere die Interessen der Taxibranche“ gewahrt. Gleichzeitig verweist er auf die Eckpunkte zur Gesetzesnovelle, wonach Kommunen „in sehr begrenzten Ausnahmefällen“ die Rückkehrpflicht beispielsweise durch die Zulassung eines zweiten Betriebssitzes flexibler regeln dürfen.

    Insgesamt ist Lange vom neuen Gesetz überzeugt. „Fahrzeuggrößen und Fahrtbedürfnisse der Bürger können gerade im ländlichen Raum intelligent aufeinander abgestimmt werden“, sagt er. Die Kommunen bekämen hierzu weitreichende Kompetenzen, „damit das vor Ort so ausgestaltet wird, wie es für die Bürger am besten ist“.

    Das weitere Vorgehen wird am 19. Juni im Rahmen einer Findungskommission besprochen, zu der Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eingeladen hat.

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