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Heizungstausch: Ab Februar kann der Heizungszuschuss beantragt werden

Heizungstausch

Ab Februar kann der Heizungszuschuss beantragt werden

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    Den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie zum Beispiel Wärmepumpen unterstützt der Staat mit üppiger Förderung.
    Den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie zum Beispiel Wärmepumpen unterstützt der Staat mit üppiger Förderung. Foto: Silas Stein, dpa

    Die Ampelkoalition will das Kapitel Heizungsgesetz noch vor dem Jahreswechsel schließen. Das Wirtschafsministerium hat die Förderrichtlinien ausgearbeitet, die der Haushaltsausschuss des Bundestages über die Feiertage beschließen soll. Am 01. Januar soll die Förderung zumindest auf dem Papier in Kraft sein, die Anträge auf die Zuschüsse können zumindest zum Teil ab Ende Februar gestellt werden. Die Einzelheiten im Überblick:

    Heizungszuschuss: Was ist geplant?

    Die Förderung für neue klimafreundliche Heizungen erfolgt gestaffelt in verschiedenen Stufen. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf längere Sicht zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Das gilt beispielsweise für eine Wärmepumpe, die mit Ökostrom läuft, oder einen modernen Gaskessel, der in der Zukunft Wasserstoff verbrennt. Grundsätzlich bleibt es auch nach dem jüngsten Urteil der Verfassungsrichter zu den Staatsfinanzen bei den Förderstufen, die Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor einigen Monaten angekündigt hatte. 

    • Der Grundbetrag der Prämie für den Austausch alter Gas-, Kohle- und Ölkessel beträgt 30 Prozent. Er steht Eigenheimbesitzern, Vermietern, Unternehmen und Kommunen offen.
    • Für Wärmepumpen kann ein weiterer Zuschuss von fünf Prozent beantragt werden, für Biomasseheizungen will der Staat einen Zuschlag von 2500 Euro gewähren, wenn sie wenig Feinstaub in die Luft blasen.
    • Wer sich demnächst entscheidet, seine Heizung auszuwechseln, kann außerdem einen Geschwindigkeitsbonus geltend machen, der 20 Prozent der Kosten abdeckt. Er gilt bis Ende 2028 und schmilzt danach schrittweise ab. Diese Förderstufe können aber laut der Übersicht des Wirtschaftsministeriums nur Hausbesitzer ziehen, die in ihrer Immobilie auch selbst leben.
    • Haushalte mit einem Jahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro bekommen einen Bonus von weiteren 30 Prozent für eine umweltfreundliche Heizung.
    • In Summe beträgt die Förderung aber maximal 70 Prozent, selbst wenn das Zusammenrechnen der einzelnen Stufen auf einen höheren Zuschuss hinausliefe. Die Höchstsumme, die der Staat an Eigenheimbesitzer ausschüttet, beträgt 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern wächst die Summe mit der Zahl der Wohnungen.
    Das Heizungsgesetz hatte in der Koalition monatelange für schwere Verstimmungen gesorgt und kostete die Ampelparteien an Zustimmung bei den Wählern. Nun soll das leidvolle Kapitel beendet werden.
    Das Heizungsgesetz hatte in der Koalition monatelange für schwere Verstimmungen gesorgt und kostete die Ampelparteien an Zustimmung bei den Wählern. Nun soll das leidvolle Kapitel beendet werden. Foto: Fabian Sommer, dpa

    Ab wann kann der Heizungszuschuss beantragt werden?

    Wer in seinem eigenen Haus lebt, soll die Prämien ab dem 27. Februar bei der staatseigenen Kreditanstalt beantragen können. Besitzer von Mehrfamilienhäusern werden nach den Plänen der Regierung im Jahresverlauf 2024 ihre Anträge stellen können. Wer nicht länger warten will, kann seinem Klempner schon einen Auftrag erteilen, wenn die Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das wird nach dem Willen der Ampelkoalition am 29. Dezember dieses Jahres der Fall sein. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Haushaltsausschusses. Ist das der Fall, kann der Antrag auf Förderung nachgereicht werden.  

    Wird der Haushaltsausschuss die Richtlinie durchwinken?

    Die Opposition ist wegen der kurzfristigen Befassung über die Feiertage schwer verärgert. „Dieses Gebaren der Bundesregierung ist eine skrupellose Missachtung der Rechte aller Parlamentarier“, sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker Andreas Mattfeldt unserer Redaktion. Er beklagte, dass die Abgeordneten im Hauruck-Verfahren entscheiden müssten und bei einem Fördervolumen in Milliardenhöhe keine Möglichkeit der Nachfrage hätten. Denn der Ausschuss tritt nicht noch einmal persönlich zusammen, der Beschluss wird schriftlich gefasst. „Das unterstreicht einmal mehr die kopflosen Kurzschluss-Reaktionen der Ampel, die sich aus der erklärten Verfassungswidrigkeit der Ampelhaushalte ergeben“, so Mattfeldt weiter. Im Haushaltsausschuss haben die Ampelparteien zwar die Mehrheit, sie setzen sich aber damit der Gefahr aus, neuerlich gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Im Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht das Heizungsgesetz zwischenzeitlich gestoppt, weil die Abgeordneten zu wenig Zeit zur Beratung hatten. 

    Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat wegen des Aufschreis der Öffentlichkeit sein Heizungsgesetz entschärft. Es gelten nun Übergangsfristen bis 2028, zunächst sollen die Städte und Gemeinden Planungen für Fernwärme vorantreiben.
    Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat wegen des Aufschreis der Öffentlichkeit sein Heizungsgesetz entschärft. Es gelten nun Übergangsfristen bis 2028, zunächst sollen die Städte und Gemeinden Planungen für Fernwärme vorantreiben. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Gibt es noch andere Zuschüsse für einen klimafreundlichen Hausumbau?

    Ja. Der Staat bezuschusst zum Beispiel den Einbau neuer Fenster und die Dämmung der Fassade mit bis zu 20 Prozent. Die Anträge dafür sind nicht bei der KfW, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen. Für eine neue Heizung und die energetische Sanierung gibt es maximal 90.000 Euro an Förderung, bislang waren es 60.000 Euro. 

    Wie hilft der Staat noch?

    Neu aufgelegt ist ein zinsverbilligtes KfW-Kreditprogramm für Eigenheimbesitzer für den energetischen Umbau. Es ist daran geknüpft, dass die Eigentümer in ihrem Haus wohnen und nicht mehr als 90.000 Euro im Jahr an Einkommen haben. Die Kreditsumme beträgt 120.000 Euro. 

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