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Haushalt: Führende Ökonomen fordern eine Reform der Schuldenbremse

Haushalt

Führende Ökonomen fordern eine Reform der Schuldenbremse

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    Berater von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck fordern eine Reform der Schuldenbremse.
    Berater von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck fordern eine Reform der Schuldenbremse. Foto: Monika Skolimowska, dpa

    Führende deutsche Ökonominnen und Ökonomen setzen sich dafür ein, der Bundesregierung größeren finanziellen Spielraum für Neuinvestitionen zu ermöglichen. Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat dafür ein Konzept zur Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz vorgelegt. "Die

    Der Industrieverband BDI habe vor vier Jahren vorgerechnet, dass knapp 900 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen nötig seien. "Inzwischen, mit dem Eintreten der Energiekrise, dürften es eher 1,5 Billionen Euro in den nächsten zehn Jahren sein. Wir müssen ehrlich darüber diskutieren, wie wir all das bezahlen wollen. Mit der Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form geht das nicht", warnt Südekum, der dem Beirat neben anderen bekannten Ökonomen angehört, darunter Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung oder dem früheren Ifo-Chef Hans-Werner Sinn.

    Die Schuldenbremse im Grundgesetz sieht bisher vor, dass im Bundeshaushalt grundsätzlich Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein müssen. Der Bund darf unter normalen Umständen nur 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an neuen Schulden aufnehmen. In der Politik ist eine Debatte um die Schuldenbremse entbrannt, seit die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Haushaltsloch von rund 60 Milliarden Euro in den kommenden Jahren zu füllen hat. 

    Beirat: Schuldenregel soll für Neuinvestitionen nicht gelten

    Die Ökonomen fordern, die Schuldenregel nicht abzuschaffen, sondern weiterzuentwickeln. Für Neuinvestitionen beispielsweise in die Infrastruktur oder in die Energiewende sollte die Regel nicht gelten. "Wir benötigen eine Rückkehr zur goldenen Regel der Finanzpolitik", sagt Südekum. "Diese sieht vor, Ausgaben für Zukunftsinvestitionen von der Schuldenbremse auszunehmen", erklärt er. "Für Investitionen, die uns auf dem Weg zur Klimaneutralität weiterbringen, wären Kredite zulässig und das ist ökonomisch auch sinnvoll."

    Für alles andere, beispielsweise für eine Erhöhung des Bürgergeldes oder zusätzliche Mittel für die Renten, also für den "Konsum" des Staates, sollte die Begrenzung dagegen bleiben, betont Südekum. Die Lasten sollten nämlich nicht zu stark auf kommende Generationen verschoben werden. "Dem zu erwartenden starken Anstieg der Staatsausgaben im Bereich der Sozialversicherungen muss entgegengewirkt werden", heißt es im Gutachten. Auch der Unterhalt der bestehenden Infrastruktur, beispielsweise die Sanierung von Brücken, sollte aus vorhandenen Mitteln bezahlt werden. 

    Investitionsgesellschaften und eine längere Finanzplanung

    Das Gutachten sieht noch andere Maßnahmen vor. Beispielsweise sollte die mittelfristige Finanzplanung des Bundes von derzeit fünf Jahren auf "die zwei folgenden Legislaturperioden" ausgeweitet werden, um eine nachhaltige Finanzierung staatlicher Aufgaben zu sichern. Gegründet werden sollten zudem Investitionsgesellschaften, die die Mittel an zu Fördernde weitergeben, zum Beispiel die Kommunen. Der Staat könnte sich damit selbst binden, seine Mittel tatsächlich für Investitionen zu verwenden und nicht für den Konsum. Letztlich mahnt der Beirat, dass sich europäische und deutsche Haushaltsregeln nicht zu weit auseinander entwickeln dürfen. Auch in der EU wird über eine Neuordnung der Regeln zur Verschuldung debattiert.

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