Bis zum Jahr 2030 sollen auch die letzten Löcher im deutschen Mobilfunknetz geschlossen sein. Die Bundesnetzagentur verschärft ihre Vorgaben für Netzbetreiber wie die Telekom oder Vodafone, um vor allem die Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten. Am Montag hat der Beirat der Netzagentur, in dem Bundestagsabgeordnete und Vertreter der Länder sitzen, die neuen Regeln beschlossen. Das Ziel: 99,5 Prozent des Landes sollen künftig mit einer Daten-Geschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde abgedeckt sein. Auf die Mobilfunkriesen kommen hohe Investitionen zu. Der Staat kommt ihnen dafür an anderer Stelle entgegen.
Deutschland ist beim Mobilfunknetz nur Mittelmaß
Europaweit ist Deutschland in Sachen Handyempfang allenfalls Mittelmaß. Das liegt auch an Schlupflöchern, die dazu führen, dass es noch immer viele weiße Flecken ohne Netz gibt. So gilt heute ein Gebiet schon dann offiziell als versorgt, wenn nur einer der Anbieter dort den Empfang sicherstellt. In Zukunft sind alle in der Pflicht. „Es wird dann keine Rolle mehr spielen, welchen Mobilfunkanbieter man nutzt, weil alle Netzbetreiber ihre bestehenden Funklöcher schließen müssen“, sagt der CSU-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Durz, der im Beirat mitverhandelt hat.
Und noch etwas Grundlegendes wird sich ändern: Entscheidend ist ab dem kommenden Jahr nicht mehr, dass möglichst alle Haushalte abgedeckt sind, sondern möglichst die gesamte Fläche. „Wenn man unterwegs ist, wird ein verlässlicher Empfang schließlich besonders wichtig“, erklärt Durz den Sinn dieser neuen Ausrichtung. Einen „enormen Schub“ für den ländlichen Raum erwartet sich der Digitalpolitiker hier von einem wichtigen Detail der neuen Regeln: Bislang wurde die Netzabdeckung vor allem entlang der großen Verkehrsadern wie Autobahnen oder Bundesstraßen gemessen. Künftig soll die Verbindung auch auf den kleineren Land- und Kreisstraßen nicht mehr abreißen.
Damit die Anbieter den Ausbau ihrer Netze finanziell stemmen können, verzichtet der Staat ausnahmsweise darauf, die Mobilfunklizenzen meistbietend zu versteigern. Bislang war das stets ein lukratives Geschäft gewesen. Zuletzt flossen im Jahr 2019 rund 6,5 Milliarden Euro in die Staatskasse. Anders als damals werden die Nutzungsrechte nun ohne Versteigerung um weitere fünf Jahre verlängert, es fallen für die Betreiber lediglich Gebühren von rund 600 Millionen Euro an. Die milliardenschweren Einsparungen sollen genutzt werden, um die ambitionierten Ziele bis 2030 erfüllen zu können. Andernfalls drohen Strafzahlungen.
Aus Sicht von Experten werden große Flächenländer wie Bayern besonders stark von den verschärften Vorschriften profitieren, die am 1. Januar in Kraft treten. „Für die Bürgerinnen und Bürger wird sich die Situation in den kommenden Jahren erheblich verbessern“, ist Durz überzeugt.
Funklöcher: Für die Wirtschaft ein echter Standortnachteil
Doch nicht nur private Smartphone-Nutzer sind auf ein stabiles Netz angewiesen, auch für die Wirtschaft bedeuten die vielen Funklöcher einen echten Standortnachteil. „Fakt ist: Viele Unternehmen sind mit Beeinträchtigungen durch unzureichende digitale Netze konfrontiert“, sagt Bertram Brossardt, Geschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Diese stellte am Montag eine Studie vor, nach der nur 65 Prozent der Unternehmen zufrieden sind mit der Qualität der Mobiltelefonie. Noch schlechter sieht es bei der mobilen Datenübertragung aus: Hier sieht jede zweite Firma Handlungsbedarf. „Selbst die Videokonferenz funktioniert nicht überall“, kritisiert Brossardt.
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