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Grundsteuer-Reform: Was auf Bayerns Eigentümer zukommt

Reform

So teuer wird die neue Grundsteuer

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    Seit 1. Januar gilt die neue Grundsteuer, bald erfahren die Eigentümer, wieviel sie der Gemeinde zahlen müssen.
    Seit 1. Januar gilt die neue Grundsteuer, bald erfahren die Eigentümer, wieviel sie der Gemeinde zahlen müssen. Foto: Jan Woitas, dpa

    Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern dürften in den kommenden Tagen oder Wochen Post von ihrer Gemeinde bekommen. Die meisten Rathäuser verschicken dann ihre neuen Grundsteuerbescheide. Ob die Briefe für die Betroffenen gute oder schlechte Nachrichten enthalten, ist allerdings schwer vorherzusagen. Denn wer künftig mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen muss, lässt sich allgemein nicht beantworten. Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund in Bayern, sagt: „Es kommt vor, dass jemand in drei Kommunen steuerpflichtig ist. In der ersten muss er künftig fünfmal so viel bezahlen wie bisher, in der zweiten doppelt so viel und in der dritten deutlich weniger.“

    Steuerrecht ist kompliziert und das gilt bei der Grundsteuer ganz besonders. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit einem Urteil im Frühjahr 2018 die bisherige Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Bayern beschloss daraufhin im November 2021 als eines von sieben Bundesländern ein eigenes, vom Bundesgesetz abweichendes Ländergesetz zur Grundsteuer. Trotz des scheinbar langen Vorlaufs ist der Zeitplan bis zum Versand der Bescheide äußerst eng getaktet, sagt Achim Sing, Sprecher des Bayerischen Städtetags: „Der Zeitdruck auf allen Ebenen war enorm.“

    Deutschlandweit rechnen Verbände mit höheren Belastungen durch die neue Grundsteuer

    Während in Bayern viele Eigenheimbesitzer noch auf den Grundsteuerbescheid warten, kann man in anderen Bundesländern die Folgen bereits absehen. Der Verband Haus und Grund hat die neue Grundsteuer in zehn Bundesländern ausgewertet, die allerdings ein anderes Berechnungsmodell als im Freistaat haben. Danach hat sich die Steuerlast mehr als verdoppelt: Der durchschnittliche Aufschlag betrage 116 Prozent. Besonders betroffen sind demnach Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. In nur 2,7 Prozent der untersuchten Fälle bleibe die Steuerlast stabil, heißt es. „Es zeichnet sich eine massive Steuererhöhung ab“, mahnt Verbandspräsident Kai Warnecke.

    „Aufkommensneutral“ sollte die neue Grundsteuer sein, hatten Bundes- und Landespolitiker wiederholt betont. Das heißt, die Kommunen sollten durch die Reform nicht mehr Geld einnehmen. Städtetags-Sprecher Sing betont das große Bemühen der Kommunen, dem gerecht zu werden. Allerdings könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Aufkommen der Steuer in einigen Kommunen dennoch steigen wird oder die Hebesätze noch angehoben werden: „Die Finanzlage der Kommunen hat sich seit der Reformgesetzgebung erheblich verschlechtert. Bei erheblicher Finanzierungsnot sind die Kommunen von der Rechtsaufsicht angehalten, angemessene Steuereinnahmen zu erzielen.“ Insgesamt belief sich das Grundsteueraufkommen in Bayern zuletzt auf zwei Milliarden Euro. Das waren acht Prozent des gesamten kommunalen Steueraufkommens.

    In Augsburg sollen zwei Drittel der Betroffenen künftig weniger zahlen

    Augsburg etwa will weiterhin auf jährliche Einnahmen von 60 Millionen Euro kommen. Eigentümer von wertvollen Grundstücken, etwa in der Innenstadt, werden tendenziell entlastet, weil sich das bayerische Modell nur noch an der Größe und nicht mehr am Wert des Grundstücks orientiert. Grundeigentümer in weniger gefragten Gegenden werden hingegen stärker zur Kasse gebeten. Die Stadt geht davon aus, dass zwei Drittel der Grundeigentümer in Augsburg künftig weniger zahlen müssen, ein Drittel mehr.

    Die Stadt Würzburg rechnet damit, dass die Grundsteuer B für rund 60 Prozent der Grundstückseigentümer steigt. 40 Prozent müssten nach der Reform weniger zahlen. Etwa fünf Prozent der Fälle seien noch offen, erklärt ein Sprecher der Stadt. Es werde noch Monate dauern, diese abzuarbeiten oder den Ausgang von Klagen abzuwarten.

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