Neue Gesetze ab 1. Januar 2016: Zum Start des neuen Jahres kommende Woche ändert sich in Deutschland wieder Einiges. Die Regelungen betreffen unter anderem das Kindergeld, Hartz IV, Rente, Pflegeleistungen und die Rückgabe von Elektroschrott. Ein Überblick über die Gesetzesänderungen:
Porto wird teurer ab 1. Januar 2016
Vom 1. Januar 2016 an wird das Verschicken von Briefen mit der Post erneut teurer: Die Bundesnetzagentur hat eine deutliche Portoerhöhung des Konzerns für den Standardbrief genehmigt. Standardbriefe bis 20 Gramm innerhalb Deutschlands kosten ab Januar nicht mehr 62 Cent, sondern 70 Cent. Wer zum Jahreswechsel noch die bisherigen Briefmarken übrig hat, muss zusätzlich eine Ergänzungsmarke mit einem Wert von acht Cent auf den Brief kleben. Diese Marken sind in den Filialen oder online erhältlich. Wer einen Brief als Einschreiben verschickt, muss ebenfalls tiefer in die Tasche greifen.
Mehr zum Thema hier: Porto 2016: So viel kosten Briefe ab 1. Januar
Kindergeld 2016 nur noch mit Steuer-ID
Ab 1. Januar 2016 müssen Kindergeldbezieher der Familienkasse ihre Steueridentifikationsnummern mitteilen, wenn sie weiterhin Leistungen erhalten wollen. In den meisten Fällen liegt diese Nummer der Behörde sogar schon vor. Und auch wer die Daten nicht bis zum 1. Januar gemeldet hat, bekommt das Kindergeld zunächst einmal wie üblich weiter überwiesen, muss die Nummer aber im Laufe des Jahres nachliefern.
Mehr zum Thema hier: Das ändert sich ab 2016 beim Kindergeld
Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-Identifikationsnummer gültig
Sparer sollten ihre Freistellungsaufträge jetzt kontrollieren. Denn ab 1. Januar 2016 werden alle Freistellungsaufträge ohne die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nummer) unwirksam. Das hat zur Folge, dass die Banken für Zinsen und andere Kapitalerträge bereits ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die ID-Nummer gehört auf alle Freistellungsaufträge, die seit 2011 gestellt wurden. Wer noch Altaufträge hat, sollte sich rechtzeitig vor dem Jahreswechsel bei der Bank erkundigen, ob die ID-Nummer dort vorliegt.
Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ab 2016
Neu ab Januar 2016 ist der Mustervordruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die der Arzt kranken Beschäftigten ausstellt. Dieser besteht aus einem vierteiligen, gelben Formular aus selbstdurchschreibendem Papier. Es umfasst je eine Ausfertigung für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Versicherten und den Arzt. Die Bescheinigung wird künftig für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt.
Mehr zum Thema hier: Änderungen der Vordruckvereinbarung
Frauenquote in Führungspositionen
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Chefetagen gilt zwar schon seit dem 1. Mai 2015. Doch erst 2016 müssen mehr als 100 börsennotierte, voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen sukzessive die 30-Prozent-Quote bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten umsetzen. Wenn sie das nicht tun, bleibt der Posten unbesetzt.
Große Handelsgeschäfte müssen Elektroschrott zurücknehmen
Nach Angaben der Verbraucherzentralen sind auch große Handelsgeschäfte künftig verpflichtet, ausrangierte Elektrogeräte zurücknehmen. Verbraucher seien verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Dies könnten sie bisher bei den kommunalen Sammelstellen tun. Ab 24. Juli 2016 müssten auch große Geschäfte ausgediente Smartphones, Toaster oder Fernseher kostenlos zurücknehmen.
Neue Gesetze 2016: Rente steigt deutlich
Auf die gut 20 Millionen Rentner in Deutschland kommt 2016 die kräftigste Rentenerhöhung seit langem zu: Das Plus könne nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und des Bundessozialministeriums bei vier bis fünf Prozent liegen. Das wäre rund doppelt so viel wie im laufenden Jahr. Grund seien die gute Wirtschaftslage und ein statistischer Sondereffekt.
Wie hoch die Rente tatsächlich sein wird, steht erst im Frühjahr fest. Eines ist aber schon jetzt klar: Durch die deutliche Erhöhung werden zehntausende Rentner dann auch steuerpflichtig werden. Rentner können 2016 auf Rekorderhöhung hoffen
Wohngeldbezieher erhalten höhere Leistungen
Ab 2016 erhalten Wohngeldbezieher höhere Leistungen. In Augsburg profitieren davon rund 2500 Haushalte, etwa die Hälfte davon ist erstmals wohngeldberechtigt. Ein allein stehender Rentner mit einer Brutto-Rente von 800 Euro und einer Miete von 300 Euro wird statt bisher 38 künftig monatlich 77 Euro Wohngeld erhalten. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Brutto-Erwerbseinkommen von 2600 Euro (Alleinverdiener) sowie einer Miete von 730 Euro kann künftig mit monatlich 163 Euro statt bislang 27 Euro Wohngeld rechnen.
Mehr zum Thema hier: Mehr Wohngeld: Tausende profitieren von höhere Leistungen
Pflegebedürftige und Angehörige bekommen mehr Leistungen
Nachdem der Bundestag im November die zweite Stufe der Pflegerreform verabschiedet hat, treten im kommenden Jahr erste Änderungen in Kraft. So haben Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege. Pflegende Angehörige haben ab 2016 einen Anspruch auf Pflegeberatung. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz soll zudem die Versorgung von sterbenden Pflegeheimbewohnern verbessert werden.
Mehr zum Thema hier: Pflegereform: Was sich ab 2016 ändert
Höherer Regelsatz bei Sozialhilfe und Hartz IV
Ab 1. Januar 2016 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen. Der Regelsatz füer Alleinstehende steigt um fünf auf dann 404 Euro, bei Paaren beträgt der Satz jeweils 364 Euro (+4).
Mehr zum Thema hier: Bundesregierung zu den höheren Regelsätzen
Ab Herbst 2016 gibt es mehr BaFöG für Studierende
Studierende können sich ab Herbst 2016 über mehr BaFöG freuen. Beim Grundbedarf steigt der Satz von 373 auf 399 Euro im Monat, beim Regelbedarf für außerhalb wohnende Studierende gilt ab Herbst ein Satz von 649 Euro (bisher 597).
Mehr zum Thema hier: Deutsches Studentenwerk über die Änderungen 2016
Gesetzesänderung - Kürzere Steuerbefreiung für Elektroautos
Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Das ist deutlich weniger als bisher. Denn Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2015 zugelassen werden, genießen noch zehn Jahre lang die Befreiung von der Kfz-Steuer.
IBAN wird zur Pflichtangabe
Verbraucher können nur noch bis zum 1. Februar 2016 weiter ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden. AZ/bo