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Gebäudeenergiegesetz: Heizung austauschen: Welche Übergangsfristen gelten?

Gebäudeenergiegesetz

Heizung austauschen: Welche Übergangsfristen gelten?

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    Ab 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer seine Heizung austauschen will oder muss, hat bestimmte Übergangsfristen.
    Ab 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer seine Heizung austauschen will oder muss, hat bestimmte Übergangsfristen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Grund dafür ist, dass Öl- und Gasheizungen umweltschädlicher sind als Heizarten mit klimafreundlichen Brennstoffen. Aber auch bereits eingebaute Heizungen müssen unter bestimmten Voraussetzungen nach und nach ersetzt werden. Um die Vorhaben der Bundesregierung umzusetzen, muss das Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst werden.

    Da es am ursprünglichen Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes heftige Kritik gab, hat sich die Ampel-Koalition in den vergangenen Wochen mehrmals zusammengesetzt und über Nachbesserungen diskutiert. Mit Hilfe von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) konnte nun ein Ergebnis mit sogenannten "Leitlinien" erzielt werden.

    Die Kompromisse ergeben beim Heizungsgesetz einige Änderungen. An den Übergangsfristen hat sich demnach nichts geändert, allerdings wurde das Heizungsgesetz an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt. Künftig soll eine verpflichtende kommunale

    Welche Übergangsfristen dann genau gelten, wenn die kommunale Wärmeplanung eingeführt wurde, erfahren Sie im Artikel.

    Hinweis: Das Gebäudeenergiegesetz wird am 8. September erneut im Bundestag diskutiert und es wird über die Gesetzesänderung abgestimmt. Sobald Neuerungen oder Änderungen bekannt sind, werden wir diesen Artikel aktualisieren.

    Muss man ab 2024 die bestehende Heizung austauschen?

    Nein, bestehende Heizungen müssen ab 1. Januar 2024 nicht sofort ausgetauscht werden, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt. Wenn Heizungen funktionieren, können sie weiterhin betrieben werden, allerdings muss eine Heizung spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Das gilt aber schon jetzt.

    Sollte eine bereits bestehende Öl- und Gasheizung defekt sein, kann sie auch wieder repariert werden und danach weiter betrieben werden. Kann die kaputte Heizung allerdings nicht mehr repariert werden, es liegt also eine sogenannte Heizungshavarie vor, gibt es Übergangsfristen.

    Ursprünglich hieß es laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dass nach einem Defekt vorübergehend eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden darf. Diese darf aber nur maximal drei Jahre lang betrieben werden dürfen. Danach muss auf eine Heizung umgestellt werden, die die neuen Vorgaben mit 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllt. In dieser Übergangszeit von drei Jahren können gebrauchte Heizungen eingebaut oder auch gemietet werden. In den "Leitlinien" wurde nun auch festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2024 dauerhaft Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn es möglich ist, diese auf Wasserstoff umzurüsten. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt das ebenso.

    Übrigens: Um Geld zu sparen und eventuelle Schäden zu vermeiden, sollte im Frühling die Heizung nicht zu früh abgestellt werden.

    Auch nach Ablauf der drei Jahre können Gaskessel im Rahmen einer Hybridheizung weiter genutzt werden. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich für den Anschluss an ein Wärmenetz entscheiden, sich dieses Vorhaben aber noch nicht so schnell umsetzten lässt, gewährt die Bundesregierung einen Zeitraum von zehn Jahren. Eigentümer müssen sich aber dann verpflichten, innerhalb dieser Zeitspanne den Anschluss an ein Wärmenetz sicherzustellen. Bis dahin können weiterhin Heizungen genutzt werden, die die neuen Vorgaben nicht erfüllen.

    Auch bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizung und Einzelöfen gibt es bestimmte Übergangsfristen. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben Eigentümerinnen und Eigentümer drei Jahren Zeit zu entscheiden, wie sie das gesamte Gebäude auf erneuerbare Energien umstellen, wenn die erste Gasetagenheizung ausfällt. Entscheiden sie sich für eine Zentralisierung der Heizung, bekommen sie weitere zehn Jahre Zeit, um das Vorhaben umzusetzen.

    Bei der Austauschpflicht von Heizungen, die nicht mehr repariert werden können, gibt es zudem noch eine Ausnahme: Sollte ein Havariefall eintreten, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer, die älter als 80 Jahre alt sind, nicht mehr auf Heizungen umsteigen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das ist erst dann der Fall, wenn das Haus vererbt oder verkauft wird. 

    Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält außerdem noch eine allgemeine Härtefallregelung. Damit soziale Härten abgefedert werden können, müssen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zufolge die Vorgaben nicht eingehalten werden, "wenn der Ertrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den notwendigen Investitionen steht".

    Übrigens: Wer eine Ölheizung besitzt, kann beim Austausch zwischen vielen Alternativen wählen. Allerdings sind neue Heizungen teuer. Die Kosten variieren je nach Heizart stark. Aber gibt es auch einige BAFA-Förderungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten sollen.

    Wie lange dürfen bestehende Öl- und Gasheizungen noch genutzt werden?

    Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen 30 Jahre lang genutzt werden. Aber es gibt Ausnahmen. In den Paragrafen 72 und 73 des Gebäudeenergiegesetzes ist geregelt, dass die Austauschpflicht nach 30 Jahren nicht gilt, wenn es sich um Niedertempertaur- und Brennwertkessel handelt und bei Heizungen, die von den Eigentümern, die seit dem 1. Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen, selbst benutzt werden.

    Endlich ist aber auch diese Ausnahmeregelung nicht, denn Heizkessel dürfen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nur bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Gaskessel dürfen danach nur noch betrieben werden, wenn diese zu 100 Prozent mit "grünen Gasen" heizen.

    Übrigens: Heizen kann den Geldbeutel stark belasten. Für den Frühling gibt es einige Tipps, um Geld zu sparen. Und auch wer den Plastik-Stift am Thermostat benutzt oder die Heizung richtig putzt, muss nicht mehr so tief in die Tasche greifen.

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