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Gute Nachrichten für Kunden der FTI: Erstattungen für stornierte Pauschalreisen sollen „in Kürze“ beginnen

Insolvenz

Nach stornierten Pauschalreisen: Wie FTI-Kunden die Kosten „in Kürze“ erstattet bekommen sollen

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    Nach der FTI-Insolvenz Anfang Juni können betroffene Kunden bald mit einer Erstattung rechnen.
    Nach der FTI-Insolvenz Anfang Juni können betroffene Kunden bald mit einer Erstattung rechnen. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    FTI ist insolvent. Es war eine Nachricht, die viele Urlauber in Schockstarre versetzt hatte - vor allem diejenigen, die bereits auf dem Weg in den Urlaub oder schon vor Ort waren. Es wurden Hunderttausende Pauschalreisen storniert. Vom einen auf den anderen Moment wollten einige Hotels diese Gäste nicht mehr beherbergen, weil sie Sorge hatten, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben. Nun gibt es gute Nachrichten, denn der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will die bereits geleisteten Zahlungen bald erstatten. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

    FTI-Rückerstattungen: Für welche Reisen gilt es?

    Die Erstattungen gelten der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge für Anzahlungen für Pauschalreisen, die von den Veranstaltern FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und wegen der Insolvenz der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Außerdem werden auch Zahlungen erstattet, die Reisende vor Ort geleistet haben, damit sie ihren bereits begonnenen Urlaub fortsetzen können. Dem DRSF zufolge sind mehr als 250.000 Pauschalreisebuchungen betroffen.

    Als Pauschalreise definiert der DRSF mehrere Leistungen, die von einem Reiseveranstalter zu einem Paket zusammengefasst wurden - zum Beispiel Flug und Hotel. Einzelne Leistungen werden nicht erstattet.

    Erstattungen für FTI-Reise: Wie werden die Kosten erstattet?

    Wer einen Anspruch auf eine Erstattung hat, wird aktiv kontaktiert, wenn die Kontaktdaten vorliegen, wie der DRSF mitteilt. Unabhängig davon sollen sich alle Betroffenen sollen sich auf dem Online-Portal für die Erstattungen registrieren können, wenn dieses freigeschaltet wurde. Laut dem Reiseportal fvw.de soll das noch im Laufe der Woche passieren.

    Erstattungen für FTI-Reise: Welche Belege muss man haben?

    Um die Reise erstattet zu bekommen, brauchen Betroffene die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und den Reisesicherungsschein des DRSF. Letzterer hat der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt. Sind den Reisenden Kosten entstanden, damit sie den Urlaub vor Ort fortsetzen können, sollten auch die entsprechenden Rechnungen oder Quittungen vorliegen. All diese Dokumente müssen im Online-Portal des DRSF hochgeladen werden. Dieser prüft die Anträge und zahlt Berechtigten die Ansprüche aus.

    Erstattungen für FTI-Reise: Wo bekommt man Hilfe?

    Wer von einer Reisestornierung von FTI betroffen ist, bekommt auf der Website des Reiseveranstalters Informationen und Hilfe. Und auch der Deutsche Reiseversicherungsfonds hat eine Seite mit häufig gestellten Fragen, die dort beantwortet werden. Zudem gibt es eine Hotline, die unter der Telefonnummer 030 7895 4770 montags bis freitags zwischen 8 und 19 Uhr erreichbar ist.

    Übrigens: Von Insolvenzen sind derzeit viele Branchen betroffen. Das Mode-Unternehmen Hallhuber etwa musste Insolvenz anmelden und konnte nicht gerettet werden. Kürzlich wurde zudem bekannt, dass die Deko-Firma Depot insolvent ist. Diese soll saniert werden.

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