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Fluggastrechte: Union fordert automatische Entschädigungen bei verspäteten Flügen

Fluggastrechte

Union fordert automatische Entschädigungen bei verspäteten Flügen

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    Auch die Airports kämpfen mit Personalmangel und drohen, zu den Stoßzeiten im Sommer zum Nadelöhr zu werden. Flüge können ausfallen, dann besteht in bestimmten Fällen Anrecht auf eine Entschädigung.
    Auch die Airports kämpfen mit Personalmangel und drohen, zu den Stoßzeiten im Sommer zum Nadelöhr zu werden. Flüge können ausfallen, dann besteht in bestimmten Fällen Anrecht auf eine Entschädigung. Foto: Christoph Soeder, dpa

    Lange Schlangen vor den Check-In-Schaltern, ewige Wartezeiten – und wenn dann am Ende noch der Flug ausfällt oder sich erheblich verspätet, ist die Urlaubsfreude futsch. „Der Ärger vieler Verbraucherinnen und Verbraucher über die Zustände an den Flughäfen ist gerade groß“, konstatiert der verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Ullrich.

    Die Europäische Union hat zwar umfangreiche Entschädigungsmöglichkeiten geschaffen, die reichen nach Einschätzung des CSU-Politikers jedoch nicht aus. Denn es gibt ein Problem: „Besonders ärgerlich für die Fluggäste ist, wenn sie bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen lange und immer noch recht kompliziert ihrem Geld nachrennen müssen“, sagte Ullrich unserer Redaktion und sieht die „Ampelregierung in der Pflicht, hier Abhilfe zu schaffen“.

    Der Augsburger CSU-Chef und Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich fordert Verbesserungen bei den Fluggastrechten.
    Der Augsburger CSU-Chef und Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich fordert Verbesserungen bei den Fluggastrechten. Foto: Ulrich Wagner (Archivbild)

    Bisher müssen Ansprüche bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden

    Damit Fluggäste leichter und schneller an ihre Entschädigung kommen, will Ullrich stärker auf digitale Lösungen setzen. „Unabdingbar ist, mittels Smart Contracts zu einer automatischen

    Bislang ist eine Entschädigungszahlung an viele Voraussetzungen geknüpft, über die unter anderem die Verbraucherzentrale und die Bundesregierung auf ihren Internetseiten informieren. Etwaige Ansprüche müssen geltend gemacht werden. Der Aufwand kann sich lohnen. Beträgt die Verspätung mindestens drei Stunden, können je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro fällig werden.

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